Rechtsprechung
| VGH Bayern, 02.07.2019 - 16a DS 19.1040 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 09.05.2019 - M 13L DA 18.6175
- VGH Bayern, 02.07.2019 - 16a DS 19.1040
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (14)
- VGH Bayern, 30.11.2010 - 16a DS 09.3252
Einbehaltung von Bezügen; Anrechnung von Rechtsanwaltskosten aufgrund …
Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2019 - 16a DS 19.1040
Bei der notwendigen Gesamtbetrachtung sind die laufenden Einkünfte der Familie - einschließlich des Einkommens des Ehegatten - dem Gesamtbedarf der Familie gegenüberzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 30.11.2010 - 16a DS 09.3252 - juris Rn. 76;… B.v. 6.11.2007 - 16a CD 07.2007 - juris Rn. 23 m.w.N.).Die Einleitungsbehörde verletzt ihre Alimentationspflicht und überschreitet deshalb die Grenze des ihr von Art. 39 Abs. 2 Satz 2 BayDG eingeräumten Ermessens jedenfalls dann, wenn der dem Beamten nach der Einbehaltungsanordnung für den Lebensunterhalt verbleibende Betrag nur dem Regelsatz der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder der Grundsicherung im Alter (früher Sozialhilfe, vgl. § 20 Abs. 1 SGB II und § 42 Nr. 1 SGB XII) entspricht oder keinen hinreichenden Abstand zu diesem wahrt (…BVerwG, B.v. 22.5.2000 - 1 DB 8, 00 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 30.11.2010 - 16a DS 09.3252 - juris Rn. 76).
Entsprechend müssen die dem Beamten und seiner Familie zur Verfügung stehenden Gesamteinkünfte unter Berücksichtigung ihrer sonstigen durch die Lebenshaltung bedingten Verbindlichkeiten (vgl. dazu BayVGH, B.v. 30.11.2010 - 16a DS 09.3252 - juris Rn. 78 ff.) einen Mindestabstand zum sozialrechtlichen Grundsicherungsniveau von 15% aufweisen.
Denn Ausgaben im Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug können dann unberücksichtigt bleiben, wenn keine besonderen Gründe für die Benutzung eines Kraftwagens (z.B. fehlende angemessene öffentliche Verkehrsverbindung bei Nebenbeschäftigung) erkennbar sind (vgl. BayVGH, B.v. 30.11.2010 - 16a DS 09.3252 - juris Rn. 96;… BVerwG, B.v. 5.9.1978 - 1 DB 17.78 - juris Rn. 16;… B.v. 29.5.1996, 1 DB 11.96 - juris Rn. 14;… B.v. 22.5.2000 - 1 DB 8, 00 - juris Rn. 27).
Aufgrund der den Regelsatz der Grundsicherung damit bereits deutlich übersteigenden Einkünfte, die den Antragsteller und seine Ehefrau in Anbetracht der dörflichen Lebensverhältnisse nach wie vor unter den ihnen zuzumutenden Einschränkungen in die Lage versetzen dürften, ihren notwendigen Bedarf für Ernährung, Bekleidung, Fahrgeld, Umweltkontakte sowie begrenzte Teilnahme am Kulturleben zu decken, ohne existenzgefährdende Kredite aufnehmen zu müssen, kann dahinstehen, ob angesichts des Umstandes, dass die Kosten für Strom (hier: 83, 33 Euro monatlich) bereits im Regelsatz der Grundsicherung (§ 20 Abs. 1 SGB II "Haushaltsenergie") enthalten sind, als berücksichtigungsfähiger Bedarf für angemessene Wohnnebenkosten in Ansatz gebracht werden können (vgl. dazu BayVGH, B.v. 30.11.2010 - 16a DS 09.3252 - juris Rn. 91, 130).
- VGH Bayern, 07.12.2016 - 16a D 14.1215
Disziplinarverfahren
Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2019 - 16a DS 19.1040
Dabei teilt der Senat zunächst die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, die formell nicht zu beanstandende Einbehaltungsanordnung sei dem Grunde nach rechtmäßig (BA S. 5 mit Verweis auf VG München, U.v. 7.5.2019 - M 13L DK 18.3287; vgl. zum Geltungsbereich des Bayerischen Disziplinargesetzes gegenüber Beziehern von Pflichtehrensold nach Art. 59 Abs. 1 KWBG: BayVGH, U.v. 7.12.2016 - 16a D 14.1215 - juris Rn. 35 ff.).Diese Grundsätze gelten auch hinsichtlich der Kürzung des Ehrensoldes, obgleich dieser nicht als Versorgungsleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts dient und nicht dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation unterliegt, sondern als eine Art Treueprämie gedacht ist, um Bürgermeistern mit langer Amtszeit die Anerkennung der Gemeinde zuteilwerden zu lassen (BayVGH, U.v. 7.12.2016 - 16a D 14.1215 - juris Rn. 77;… OVG RhPf, B.v. 11.7.2017 - 2 A 11035/17 - juris Rn. 5).
- VGH Bayern, 06.11.2007 - 16a CD 07.2007
Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2019 - 16a DS 19.1040
Die zulässige Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 9. Mai 2019, im Rahmen derer der Senat nicht gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO auf eine Prüfung der in der Beschwerdebegründung dargelegten Gründe beschränkt ist (vgl. BayVGH, B.v. 6.11.2007 - 16a CD 07.2007 - juris Rn. 14 ff.), hat in der Sache keinen Erfolg.Bei der notwendigen Gesamtbetrachtung sind die laufenden Einkünfte der Familie - einschließlich des Einkommens des Ehegatten - dem Gesamtbedarf der Familie gegenüberzustellen (…vgl. BayVGH, B.v. 30.11.2010 - 16a DS 09.3252 - juris Rn. 76; B.v. 6.11.2007 - 16a CD 07.2007 - juris Rn. 23 m.w.N.).
- BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 56.16
Berliner Besoldung nicht amtsangemessen
Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2019 - 16a DS 19.1040
Die Frage, ob die gekürzten Dienstbezüge des Beamten einen hinreichenden Abstand zum sozialrechtlichen Grundsicherungsniveau wahren, lässt sich nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur absoluten Untergrenze der Nettoalimentation (vgl. BVerwG, B.v. 22.9.2017 - 2 C 56.16 - juris Rn. 146;… BVerfG, B.v. 17.11.2015 - 2 BvL 19/09 u.a. - BVerfGE 140, 240 Rn. 93;… BVerfG, B.v. 24.11.1998 - 2 BvL 26/91 - BVerfGE 99, 300-332 - juris Rn. 57) dahingehend beantworten, dass die dem Beamten und seiner Familie nach der Einbehaltungsanordnung für den Lebensunterhalt verbleibenden Einkünfte einen Mindestabstand zum sozialrechtlichen Grundsicherungsniveau von 15% aufweisen müssen. - BVerfG, 17.11.2015 - 2 BvL 19/09
Bezüge sächsischer Beamter der Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2011 …
Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2019 - 16a DS 19.1040
Die Frage, ob die gekürzten Dienstbezüge des Beamten einen hinreichenden Abstand zum sozialrechtlichen Grundsicherungsniveau wahren, lässt sich nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur absoluten Untergrenze der Nettoalimentation (…vgl. BVerwG, B.v. 22.9.2017 - 2 C 56.16 - juris Rn. 146; BVerfG, B.v. 17.11.2015 - 2 BvL 19/09 u.a. - BVerfGE 140, 240 Rn. 93;… BVerfG, B.v. 24.11.1998 - 2 BvL 26/91 - BVerfGE 99, 300-332 - juris Rn. 57) dahingehend beantworten, dass die dem Beamten und seiner Familie nach der Einbehaltungsanordnung für den Lebensunterhalt verbleibenden Einkünfte einen Mindestabstand zum sozialrechtlichen Grundsicherungsniveau von 15% aufweisen müssen. - BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91
Beamtenkinder
Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2019 - 16a DS 19.1040
Die Frage, ob die gekürzten Dienstbezüge des Beamten einen hinreichenden Abstand zum sozialrechtlichen Grundsicherungsniveau wahren, lässt sich nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur absoluten Untergrenze der Nettoalimentation (…vgl. BVerwG, B.v. 22.9.2017 - 2 C 56.16 - juris Rn. 146;… BVerfG, B.v. 17.11.2015 - 2 BvL 19/09 u.a. - BVerfGE 140, 240 Rn. 93; BVerfG, B.v. 24.11.1998 - 2 BvL 26/91 - BVerfGE 99, 300-332 - juris Rn. 57) dahingehend beantworten, dass die dem Beamten und seiner Familie nach der Einbehaltungsanordnung für den Lebensunterhalt verbleibenden Einkünfte einen Mindestabstand zum sozialrechtlichen Grundsicherungsniveau von 15% aufweisen müssen. - BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 11.93
Soldatenversorgung - Verwendungseinkommen - Kapitalabfindung - Beamtenrecht - …
Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2019 - 16a DS 19.1040
Denn der Ehrensold soll auch dem Ausgleich möglicher beruflicher Einbußen und Nachteile dienen, die dem Ehrenbeamten in seinem Hauptberuf aufgrund der starken Inanspruchnahme in seinem Ehrenamt erwachsen sind (BVerwG, U.v. 10.3.1994 - 2 C 11.93 - BVerwGE 95, 208 - juris Rn. 17). - OVG Sachsen, 02.12.2013 - D 6 B 147/12
Verbleiben von amtsangemessenen Dienstbezügen eines Beamten nach einer …
Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2019 - 16a DS 19.1040
Nach Auffassung des Senats gilt die "15%-Regelung" auch im Disziplinarrecht, weil dort die Frage nach der Amtsangemessenheit der (gekürzten) Alimentation nicht anders beantwortet werden kann als im allgemeinen Besoldungsrecht (vgl. SächsOVG, B.v. 2.12.2013 - D 6 B 147/12 - juris Rn. 12). - BVerwG, 29.05.1996 - 1 DB 11.96
Teileinbehaltung der Dienstbezüge aufgrund eines Diziplinarverfahrens - Grenze …
Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2019 - 16a DS 19.1040
Denn Ausgaben im Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug können dann unberücksichtigt bleiben, wenn keine besonderen Gründe für die Benutzung eines Kraftwagens (z.B. fehlende angemessene öffentliche Verkehrsverbindung bei Nebenbeschäftigung) erkennbar sind (…vgl. BayVGH, B.v. 30.11.2010 - 16a DS 09.3252 - juris Rn. 96;… BVerwG, B.v. 5.9.1978 - 1 DB 17.78 - juris Rn. 16; B.v. 29.5.1996, 1 DB 11.96 - juris Rn. 14;… B.v. 22.5.2000 - 1 DB 8, 00 - juris Rn. 27). - VGH Bayern, 04.05.2022 - 16a D 19.1036
Aberkennung der Ruhegehaltsbezüge eines ehrenamtlichen Bürgermeisters, hier: …
Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2019 - 16a DS 19.1040
Dagegen legte der Antragsteller mit Schriftsatz vom 21. Mai 2019 Berufung ein, über die noch nicht entschieden ist (16a D 19.1036). - OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.2017 - 2 A 11035/17
Ehrensold für ehemaligen kommunalen Ehrenbeamten
- BVerwG, 05.09.1978 - 1 DB 17.78
Einschränkung der Lebenshaltungskosten - Beamter - Festsetzung des …
- BVerwG, 28.10.1985 - 1 DB 46.85
- VerfGH Bayern, 25.05.1970 - 18-VII-70
- VGH Bayern, 08.03.2022 - 16a DS 22.110
Einbehalt der Dienstbezüge bei vorläufiger Dienstenthebung - hier: …
Setzt die Disziplinarbehörde die Höhe des Einbehaltungssatzes nach Art. 39 Abs. 2 BayDG fest, bleiben Einnahmen und Zahlungsverpflichtungen einer mit dem Beamten in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammenlebenden Person unberücksichtigt (im Anschluss an den Beschluss des Senats vom 2. Juli 2019 - 16a DS 19.1040 = BeckRS 2019, 27437).Denn die Alimentations- und Fürsorgepflicht gilt für die Dauer des förmlichen Disziplinarverfahrens fort; die verbleibende Alimentation muss einen hinreichenden Abstand zum sozialrechtlichen Grundsicherungsniveau einhalten (BayVGH, B.v. 2.7.2019 - 16a DS 19.1040 - juris Rn. 16 m.w.N.;… B.v. 3.3.2010 -16a DA 10.146 - juris Rn. 24).
Denn die Rechtsprechung nimmt die Regelbedarfsstufen der Grundsicherung (§ 28 SGB XII) ausschließlich deshalb in den Blick, um die Einhaltung der Alimentationsverpflichtung des Dienstherrn in Fällen der vorliegenden Art (rechnerisch) dahingehend überprüfen zu können, ob die dem Beamten und seiner (Kern-)Familie nach der Einbehaltungsanordnung "für den Lebensunterhalt verbleibenden Einkünfte einen Mindestabstand zum sozialrechtlichen Grundsicherungsniveau von 15% aufweisen" (BayVGH, B.v. 2.7.2019 - 16a DS 19.1040 - juris Rn. 16).
Die dem Senat grundsätzlich mögliche "teilweise" Aussetzung (s. oben 1.) - etwa in Form der Herabsetzung des Vomhundertsatzes des Einbehalts - scheidet im vorliegenden Fall aus, weil das Abstandsgebot (BayVGH, B.v. 2.7.2019 - 16a DS 19.1040 - juris Rn. 16) in keinem Fall gewahrt wäre.
- VG Ansbach, 21.12.2021 - AN 13b DS 21.01769
Einbehaltung der Dienstbezüge bei Disziplinarverfahren - hier: Berücksichtigung …
Die Frage, ob die gekürzten Dienstbezüge des Beamten einen hinreichenden Abstand zum sozialrechtlichen Grundsicherungsniveau wahren, lässt sich nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur absoluten Untergrenze der Nettoalimentation dahingehend beantworten, dass die dem Beamten und seiner Familie nach der Einbehaltungsanordnung für den Lebensunterhalt verbleibenden Einkünfte einen Mindestabstand zum sozialrechtlichen Grundsicherungsniveau von 15% aufweisen müssen (vgl. zu alldem: BayVGH, B.v. 2.7.2019 -16a DS 19.1040 - juris Rn 15 f. m.w.N. zur Rechtsprechung).Rn. 33 Im Übrigen ist die Disziplinarbehörde von Amts wegen zu fortlaufender Prüfung verpflichtet, ob sich die Umstände geändert haben, die für die Einbehaltung dem Grunde oder der Höhe nach von Bedeutung sind, und sie ist gegebenenfalls berechtigt oder gar verpflichtet, eine ursprüngliche getroffene Anordnung zu ändern (BayVGH, B.v. 2.7.2019 - 16a DS 19.1040 - juris Rn. 15).
- VG München, 26.08.2020 - M 19L DA 20.1651
Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von …
Rn. 92 Unter Ansatz monatlicher Ausgaben i.H.v. 2267, 07 übersteigen die um 35 v.H. gekürzten monatlichen Netto-Dienstbezüge i.H.v. 3499, 94 EUR den 115%-igen Sozialhilfesatz (389 EUR + 345 EUR + 328 EUR + jeweils 15 v.H. = 1221, 30 EUR; vgl. hierzu BayVGH, B.v. 2.7.2019 - 16a DS 19.1040 - juris Rn. 16) geringfügig um 11, 57 EUR. - VGH Bayern, 27.11.2019 - 16a DS 19.1872
Höhe des vorläufigen Einbehalts von Dienstbezügen
Nach Auffassung des Senats gilt die "15%-Regelung" auch im Disziplinarrecht, weil dort die Frage nach der Amtsangemessenheit der (gekürzten) Alimentation nicht anders beantwortet werden kann als im allgemeinen Besoldungsrecht (vgl. BayVGH, B.v. 2.7.2019 - 16a DS 19.1040 - juris Rn. 16). - VG München, 01.08.2023 - M 13L DA 22.4948
(Landes) Disziplinarrecht, Antrag auf Aussetzung einer vorläufigen …
Dem ist im Einzelfall aber dadurch zu begegnen, dass dem Beamten nach dem verfügten Einbehalt noch ein gewisser Abstand von (mind.) 15% (vgl. BayVGH, B.v. 2.7.2019 - 16a DS 19.1040 - juris Rn. 17) zum sozialrechtlichen Grundsicherungsniveau verbleiben muss, den er dann ggf. für solche Ausgaben verwenden kann.
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