Rechtsprechung
| VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 13.778 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entfernung eines Postzustellers aus dem Beamtenverhältnis wegen Unterschlagung vereinnahmter Nachnahmebeträge als innerdienstliches Dienstvergehen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entfernung eines Postzustellers aus dem Beamtenverhältnis wegen Unterschlagung vereinnahmter Nachnahmebeträge als innerdienstliches Dienstvergehen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 01.03.2013 - RN 10 B DK 12.238
- VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 13.778
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (20)
- BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10
Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme; …
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 13.778
Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (st. Rspr., vgl. BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 38/10 - juris Rn. 11).Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach der Eigenart und der Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, der Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße, sowie den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen der Pflichtverstöße für den dienstlichen Bereich und für Dritte, insbesondere nach der Höhe des entstandenen Schadens (vgl. BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 38/10 - juris Rn. 12).
Auch der Milderungsgrund der Geringwertigkeit kann dazu führen, dass im Hinblick darauf, dass durch das Dienstvergehen nur ein geringer Schaden entstanden ist, von der Höchstmaßnahme abgesehen werden muss (vgl. BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 38/10 - juris Rn. 13).
Zudem sind Entlastungsgründe nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" bereits einzubeziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen (vgl. BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 38/10 - juris Rn. 14 f.).
Rn. 51 (1) Ein Zugriff auf lediglich geringwertige Güter liegt bei einer Unterschlagung von Nachnahmebeträgen in Höhe von insgesamt 2.777.39 EUR zweifellos nicht vor, da die Grenze der Geringwertigkeit bei ca. 50,-- EUR anzusetzen ist (vgl. BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 38/10 - juris Rn. 16) Zwar kann auch für ein Zugriffsdelikt bei einem nur einmaligen Fehlverhalten mit einem Schaden von weniger als 200,-- EUR ernsthaft in Betracht zu ziehen sein, von der Entfernung abzusehen (…vgl. BVerwG, B.v. 23.2.2012 - 2 B 143/11 - juris Rn. 13;… B.v. 26.3.2014 - 2 B 100/13 - juris Rn. 7), doch ist auch diese Grenze vorliegend bei weitem überschritten.
- BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69
Kassenfehlbestand - §§ 242, 246 StGB, Zueignung, Sachsubstanz-, Sachwerttheorie, …
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 13.778
Die Zueignung liegt in diesem Fall darin, dass durch die verspätete Buchung der Gelder der Anschein erweckt wird, als handle es sich nicht um neu vereinnahmte Beträge (vgl. BGH, U.v. 5.3.1971 - 3 StR 231/69 - BGHSt 24, 115 juris Rn. 17).Rn. 41 Auch die Absicht, den Fehlbetrag aus eigenen Mitteln später wieder auszugleichen und die Klägerin daher nicht auf Dauer schädigen zu wollen, schließt die Zueignung nicht aus, da der Beklagte mit der eigennützigen Verwendung der Gelder sich diese zugeeignet hat (vgl. BGH, U.v. 5.3.1971 - 3 StR 231/69 - BGHSt 24, 115 juris Rn. 25); ein Eigentumsverlust, der nur durch gutgläubigen Erwerb eines Dritten denkbar ist, oder ein Vermögensschaden (aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Absenders bzw. in Form entgangenen Gewinns oder eines Verzugsschadens der Klägerin) muss nicht eingetreten sein.
Rn. 60 Da die Zueignung der Nachnahmebeträge durch Unterlassen der ordnungsgemäßen Verbuchung vollendet war (vgl. BGH, U.v. 5.3.1971 - 3 StR 231/69 - BGHSt 24, 115 juris Rn. 11), kann offen bleiben, ob der Beklagte die verspätete Abrechnung von drei bis zu diesem Tag unentdeckt gebliebenen Nachnahmebeträgen am 10. November 2010 noch vor seiner Befragung durch die Konzernsicherheit gemacht hat.
- VGH Bayern, 23.07.2014 - 16b D 11.601
Disziplinarrecht; Posthauptschaffner; Diebstahl von Paketen; erheblich …
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 13.778
Eine lediglich finanziell angespannte Lage reicht hierfür nicht aus (vgl. BayVGH, U.v. 23.7.2014 - 16b D 11.601 - juris Rn. 48).Dabei müssen die negativen Lebensumstände eine schwerwiegende Ausnahmesituation begründen (vgl. BayVGH, U.v. 23.7.2014 - 16b D 11.601 - juris Rn. 57).
- BVerwG, 14.10.2003 - 1 D 2.03
Polizeimeister im BGS; Beihilfe zu Handtaschendiebstählen eines Dritten; …
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 13.778
Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften schwerwiegenden Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (vgl. BVerwG, U.v. 14.10.2003 - 1 D 2/03 - juris Rn. 49). - BVerwG, 23.02.2012 - 2 B 143.11
Zugriffsdelikt; erfolgreiche Aufklärungsrüge; Sachaufklärung; Anforderungen, die …
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 13.778
Rn. 51 (1) Ein Zugriff auf lediglich geringwertige Güter liegt bei einer Unterschlagung von Nachnahmebeträgen in Höhe von insgesamt 2.777.39 EUR zweifellos nicht vor, da die Grenze der Geringwertigkeit bei ca. 50,-- EUR anzusetzen ist (…vgl. BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 38/10 - juris Rn. 16) Zwar kann auch für ein Zugriffsdelikt bei einem nur einmaligen Fehlverhalten mit einem Schaden von weniger als 200,-- EUR ernsthaft in Betracht zu ziehen sein, von der Entfernung abzusehen (vgl. BVerwG, B.v. 23.2.2012 - 2 B 143/11 - juris Rn. 13;… B.v. 26.3.2014 - 2 B 100/13 - juris Rn. 7), doch ist auch diese Grenze vorliegend bei weitem überschritten. - BVerwG, 26.03.2014 - 2 B 100.13
Disziplinarrechtliche Geringfügigkeitsschwelle
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 13.778
Rn. 51 (1) Ein Zugriff auf lediglich geringwertige Güter liegt bei einer Unterschlagung von Nachnahmebeträgen in Höhe von insgesamt 2.777.39 EUR zweifellos nicht vor, da die Grenze der Geringwertigkeit bei ca. 50,-- EUR anzusetzen ist (…vgl. BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 38/10 - juris Rn. 16) Zwar kann auch für ein Zugriffsdelikt bei einem nur einmaligen Fehlverhalten mit einem Schaden von weniger als 200,-- EUR ernsthaft in Betracht zu ziehen sein, von der Entfernung abzusehen (…vgl. BVerwG, B.v. 23.2.2012 - 2 B 143/11 - juris Rn. 13; B.v. 26.3.2014 - 2 B 100/13 - juris Rn. 7), doch ist auch diese Grenze vorliegend bei weitem überschritten. - VGH Bayern, 30.01.2013 - 16b D 12.71
Disziplinarrecht
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 13.778
Abgesehen davon, dass die schwierige persönliche und finanzielle Lage des Beklagten nach Angaben seiner Bevollmächtigten andauert, so dass schon aus diesem Grund keine günstige Prognose vorliegt (vgl. BayVGH, U.v. 30.1.2013 - 16b D 12.71 - juris Rn. 118), sind die dargelegten familiären und finanziellen Schwierigkeiten nicht von solchem Gewicht, dass sie die begangenen Zugriffsdelikte in einem deutlich milderen Licht erscheinen lassen, zumal sie nicht über das hinausgehen, was grundsätzlich jeden treffen kann. - BVerwG, 21.06.2000 - 1 D 49.99
Veruntreuung von Nachnahmegeld in Höhe von 220 DM durch einen Beamten - Keine …
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 13.778
Die Entgegennahme von Nachnahmegeldern gehörte für ihn dabei zu den normalen dienstlichen Verrichtungen und begründete deshalb keine besondere (einmalige) Versuchungssituation (vgl. BVerwG, U.v. 21.6.2000 - 1 D 49/99 - juris Rn. 16). - BVerwG, 08.06.1983 - 1 D 112.82
Strafverfahren - Disziplinarverfahren - Disziplinarmaß - Grundsatz der …
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 13.778
Die Einlassung, dass der Beklagte mit der Aneignung der Beträge keine endgültige Schädigung beabsichtigte, reicht nicht aus, um von der Höchstmaßnahme absehen zu können, da Gelder des Dienstherrn nicht dazu bestimmt sind, dem Kreditbedürfnis der mit ihrer Verwaltung betrauten Beamten zu dienen (vgl. BVerwG, U.v. 8.6.1983 - 1 D 112/82 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 24.09.2014 - 16a D 13.118
Disziplinarrecht; Polizeihauptmeister (A9); Beteiligung des Personalrats vor …
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 13.778
Die Eigenverantwortung des Beklagten für sein Handeln wiegt schwerer als die ggf. mangelhafte Kontrolle des Dienstherrn (vgl. BayVGH, U.v. 24.9.2014 - 16a D 13.118 - juris Rn. 103). - BVerwG, 14.10.1997 - 1 D 60.96
Veruntreuung von eingezogenen Nachnahmebeträgen und Zustellentgelten eines …
- VGH Bayern, 25.09.2013 - 16a D 12.1369
Disziplinarrecht; Polizeihauptmeister (BesGr. A 9); innendienstliches …
- VGH Bayern, 23.03.2011 - 16b D 10.2447
Außerdienstlicher versuchter Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung zur …
- BVerwG, 12.06.2002 - 1 D 29.01
Unterschlagung von zahlreichen eingezogenen Nachnahmebeträgen durch einen …
- BVerwG, 15.08.1989 - 1 D 61.88
Dienstvergehen eines Zollbeamten des gehobenen Dienstes - Missbrauch eines …
- BVerwG, 25.09.1990 - 1 D 74.89
Disziplinarmaßnahme der Kürzung des Unterhaltsbeitrags - Disziplinarmaßnahmen …
- BVerwG, 10.01.2007 - 1 D 15.05
Alkoholkranker Postbeamter des einfachen Dienstes im Ruhestand; Zugriffsdelikt …
- RG, 27.10.1930 - III 685/30
Amtsunterschlagung. Deckung von Fehlbeträgen bei Nichtbestehen einer …
- BGH, 03.05.1956 - 3 StR 70/56
- BVerwG, 01.09.1999 - 1 D 26.98
Verspätete Abrechnung eingezogener Nachnahmebeträge eines Postzustellers im …
- VGH Bayern, 11.05.2016 - 16a D 13.1540
Disziplinarmaßnahme - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach Straftat
Selbst wenn vor dem Hintergrund der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den sog. Zugriffsdelikten (…BVerwG, U. v. 10.12.2015 a. a. O.) nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass ein Zugriffsdelikt in der Regel die Entfernung aus dem Dienst nach sich zieht, ist vorliegend - zumindest aufgrund der Verletzung im Kernbereich der dienstlichen Pflichten - davon auszugehen, dass nur individuelle Extremsituationen disziplinarisch relevant sein können (BayVGH, U. v. 29.7.2015 - 16b D 13.778 - juris Rn. 65;… U. v. 20.4.2016 a. a. O. Rn. 72). - VG Ansbach, 25.11.2015 - AN 13b D 15.00460
Beamtenverhältnis, Disziplinarklage, Entfernung, Dienstvergehen, …
Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (…st. Rspr., vgl. BVerwG, U. v. 23.2.2012 - 2 C 38/10, juris Rn. 11; BayVGH, U. v. 29.7.2015 - 16b D 13.778, juris Rn. 44).Hat sich der Beamte - wie vorliegend - bei der Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit an Vermögenswerten vergriffen, die ihm dienstlich anvertraut sind, ist ein solches Dienstvergehen als sog. Zugriffsdelikt regelmäßig geeignet, das Vertrauensverhältnis zu zerstören (BVerwG, U. v. 6.6.2007 - 1 D 2.06; BVerfG (Kammer), B. v. 19.2.2003 - 2 BvR 1413.01, jeweils juris;… BayVGH, U. v. 18.3.2015 - 16a D 14.755, juris Rn. 41; U. v. 29.7.2015 -16b D 13.778, juris Rn. 47), so dass in diesen Fällen die Entfernung aus dem Dienst grundsätzlich Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Disziplinarmaßnahme ist.
Im Übrigen setzt die Zueignung keine Bereicherung bzw. eine entsprechende Absicht des Täters voraus (BayVGH, Urteil vom 29.7.2015 - 16b D 13.778).
Eine angespannte psychische Situation - wie sie vorliegend beim Beklagten durch Überlastung im dienstlichen Bereich bestanden haben mag - bzw. eine subjektiv als ausweglos empfundene Lage reicht nicht aus (BayVGH, U. v. 29.7.2015 - 16b D 13.778, juris Rn. 55).
- VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.1302
Rechtmäßige Entfernung aus dem Dienst wegen veruntreuender Unterschlagung in 28 …
Ein Beamter, der - wie der Beklagte - von Postkunden eingezogene Nachnahmebeträge, die seinem dienstlichen Gewahrsam unterliegen, unberechtigt für private Zwecke nutzt, begeht ein schweres Dienstvergehen im Kernbereich der ihm obliegenden dienstlichen Pflichten (stRspr, BayVGH, U.v. 29.7.2015 - 16b D 13.778 - juris Rn. 47).Rn. 26 Die von ihm im Rahmen seiner Dienstausübung als Postzusteller verübten Unterschlagungen der Nachnahmebeträge stellen ein einheitliches innerdienstliches Dienstvergehen dar (BayVGH, U.v. 29.7.2015 - 16b D 13.778 - juris Rn. 42).
Wer diese für den geordneten Ablauf des Postbetriebs unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann regelmäßig nicht Beamter bleiben (…stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 1.9.1999 - 1 D 26.98 - juris Rn. 23; BayVGH, U.v. 29.7.2015 - 16b D 13.778 - juris Rn. 47).
- VGH Bayern, 28.09.2016 - 16a D 13.2112
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Veruntreuung von Verwarnungsgeldern
Der Vertrauensverlust ergibt sich nicht aus dem etwaigen Schaden, sondern aus der unzulässigen Verwendung dienstlich anvertrauter Gelder aus eigennützigen Gründen selbst (…vgl. BVerwG, U. v. 15.8.1989 - 1 D 61/88 - juris Rn. 26; BayVGH, U. v. 29.7.2015 - 16b D 13.778 - juris Rn. 56).Abgesehen davon können im Rahmen einer Verletzung des Kernbereichs der dienstlichen Pflichten nur individuelle Extremsituationen disziplinarisch relevant sein (BayVGH, U. v. 29.7.2015 - 16b D 13.778 - juris Rn. 65;… U. v. 20.4.2016 a. a. O. Rn. 72).
- VGH Bayern, 11.10.2017 - 16a D 15.2758
Entfernung eines Steuerobersekretärs aus dem Beamtenverhältnis wegen Untreue
Ob der Beklagte sich tatsächlich bereichern wollte, wie von ihm ausdrücklich verneint, ist für die Zueignungshandlung im Rahmen der Untreue gemäß § 266 Abs. 1 StGB nicht maßgeblich (BayVGH, U.v. 29.7.2015 - 16 b D 13.778 - juris Rn. 41). - VGH Bayern, 30.09.2020 - 16a D 18.1764
Disziplinarmaßnahme - Aberkennung des Ruhegehalts wegen Untreue betreffend …
Die Eigenverantwortung des Beklagten für sein Handeln wiegt schwerer als die ggf. mangelhafte Kontrolle des Dienstherrn (vgl. BayVGH, U.v. 29.7.2015 - 16b D 13.778 - juris Rn. 62;… U.v. 24.9.2014 - 16a D 13.118 - juris Rn. 103). - VGH Bayern, 20.04.2016 - 16a D 14.938
Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst
Vor dem Hintergrund, dass ein Zugriffsdelikt in der Regel die Entfernung aus dem Dienst nach sich zieht, sind im Übrigen die Voraussetzungen für das Vorliegen einer disziplinarrechtlich relevanten negativen Lebensphase nur in individuellen Extremsituationen erfüllt (…BayVGH, U. v. 23.7.2014 - 16b D 11.601 - juris Rn. 57; U. v. 29.7.2015 - 16b D 13.778 - juris Rn. 65), die nach Auffassung des Senats hier nicht vorliegen. - VGH Bayern, 21.10.2020 - 16a D 19.8
Aberkennung des Ruhegehalts eines Studiendirektors wegen wiederholter Untreue zu …
Die Eigenverantwortung des Beklagten für sein Handeln wiegt somit schwerer als die ggf. mangelhafte Kontrolle des Dienstherrn (vgl. BayVGH, U.v. 29.7.2015 - 16b D 13.778 - juris Rn. 62;… U.v. 24.9.2014 - 16a D 13.118 - juris Rn. 103). - VG Ansbach, 02.02.2026 - AN 12b DS 25.2126
Vorläufige Dienstenthebung, Einbehaltung von Dienstbezügen, Dienstvergehen, …
Die Eigenverantwortung des Antragstellers für sein Verhalten wiegt schwerer als die ggf. mangelhafte Kontrolle des Dienstherrn (BayVGH. U.v. 29.7.2015 - 16b D 13.778 - juris Rn. 62).
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