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| VGH Bayern, 09.12.2015 - 16b D 14.642 |
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Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (23)
- BVerwG, 08.04.2003 - 1 D 27.02
Postbeamter des mittleren Dienstes a. D.; Sachbearbeiter mit Leitungsfunktion; …
Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2015 - 16b D 14.642
Für die Bewertung als Zugriffsdelikt ist vielmehr entscheidend, dass einem Beamten Güter des Dienstherrn dienstlich anvertraut und dienstlich zugänglich sind (BVerwG, U. v. 8.4.2003 - 1 D 27.02 - juris Rn. 16;… B. v. 20.12.2011 - 2 B 64.11 - juris Rn. 11).Wer diese für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, muss deshalb grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (…BVerwG, B. v. 20.12.2011 -2 B 64.11 - juris Rn. 11; U. v. 3.5.2007 - 2 C 9.06 - juris; U. v. 8.4.2003 - 1 D 27.02 -juris).
Voraussetzung für die Anwendung des Milderungsgrundes ist jedoch, dass der Beamte nicht durch sein sonstiges Verhalten oder die konkrete Tatausführung zusätzlich belastet ist und dass durch das Dienstvergehen keine weiteren wichtigen öffentlichen oder privaten Schutzgüter verletzt werden (BVerwG U. v. 8.4.2003 -1 D 27.02 - juris Rn. 21;… BayVGH, U. v. 4.6.2014 - 16a D 10.2005 - juris Rn. 69).
Damit wird der Milderungsgrund der Geringwertigkeit des entwendeten Gutes entkräftet, weil gleichzeitig das Postgeheimnis verletzt wurde und der Beklagte sich nicht nur über fremde Eigentumsrechte, sondern auch über die Vertraulichkeit des Inhalts von Postsendungen hinwegsetzte (…BVerwG, U. v. 24.5.2007 - 2 C 25/06 - juris Rn. 34; U. v. 8.4.2003 - 1 D 27.02 - juris Rn. 21).
Rn. 47 Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die Berücksichtigung der Geringwertigkeit bei der Einschleusung eines Fangbriefes in den Postverlauf zur Folge hätte, dass die Behörde es bei der Planung eines solchen Diebesfalle, der zumindest ein bereits festgestellter Verlust von Postsendungen und ein vager Tatverdacht vorausgehen, in der Hand hätte, je nach Höhe des eingelegten Geldbetrages die Wertgrenze zur Geringwertigkeit zu über- oder zu unterschreiten (BVerwG, U. v. 8.4.2003 - 1 D 27/02 -juris Rn. 21).
- BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10
Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme; …
Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2015 - 16b D 14.642
Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (st. Rspr. BVerwG, U. v. 23.2.2012 - 2 C 38.10 - BayVGH, U. v. 12.3.2014 - 16a D 11.2657 jeweils juris).Rn. 40 Ein Beamter, der ihm amtlich anvertraute oder dienstlich zugängliche Postsendungen öffnet und daraus Geld entwendet, die seinem Gewahrsam unterliegen, versagt im Kernbereich seiner Dienstpflichten und zerstört in der Regel das für die Fortdauer des Beamtenverhältnisses notwendige Vertrauen in seine Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit (BVerwG, U. v. 23.2.2012 - 2 C 38.10 - juris Rn. 12), denn die öffentliche Verwaltung ist auf die Redlichkeit und Zuverlässigkeit ihrer Bediensteten beim Umgang mit solchen Gütern in hohem Maße angewiesen.
Auch der Milderungsgrund der Geringwertigkeit kann dazu führen, dass im Hinblick darauf, dass durch das Dienstvergehen nur ein geringer Schaden entstanden ist, von der Höchstmaßnahme abgesehen werden muss (vgl. BVerwG, U. v. 23.2.2012 - 2 C 38/10 - juris Rn. 13).
Zudem sind Entlastungsgründe nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" bereits einzubeziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen (vgl. BVerwG, U. v. 23.2.2012 - 2 C 38/10 -juris Rn. 14 f.).
- BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07
Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen …
Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2015 - 16b D 14.642
Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach der Eigenart und der Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, der Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße, sowie den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen der Pflichtverstöße für den dienstlichen Bereich und für Dritte, insbesondere nach der Höhe des entstandenen Schadens (BVerwG, U. v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 - juris).Dies erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten übereinstimmt oder es - etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder in einer psychischen Ausnahmesituation - davon abweicht (vgl. BVerwG, U. v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 - juris).
Rn. 36 Der Gesichtspunkt der "Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit" verlangt eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und seine konkret ausgeübte Funktion (vgl. BVerwG, U. v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 - juris Rn. 15).
Davon ausgehend kommt es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (vgl. BVerwG, U. v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 - juris Rn. 20).
- VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 14.1328
Disziplinarrecht; Postbetriebsassistent (BesGr. A 6 vz); Zugriffsdelikt; …
Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2015 - 16b D 14.642
Aufgrund dessen kann sie bei Zugriffsdelikten nur in Ausnahmefällen erreicht werden (BVerwG, U. v. 3.5.2007 - 2 C 9.06 - juris; BayVGH, U. v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 55, U. v. 29.7.2015 16b D 14.1328 - juris Rn. 43).Diese Umstände stellen das normale Verhalten zur Erfüllung der Dienstpflichten dar und sind nicht geeignet, die Schwere des Dienstvergehens derart abzumildern, dass bei einem Beamten, der das in ihn gesetzte Vertrauen von Grund auf erschüttert hat, von einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abgesehen werden könnte (BayVGH, U. v. 29.7.2015 -16b D 14.1328 - juris Rn. 40).
- BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; …
Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2015 - 16b D 14.642
Wer diese für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, muss deshalb grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (…BVerwG, B. v. 20.12.2011 -2 B 64.11 - juris Rn. 11; U. v. 3.5.2007 - 2 C 9.06 - juris; U. v. 8.4.2003 - 1 D 27.02 -juris).Aufgrund dessen kann sie bei Zugriffsdelikten nur in Ausnahmefällen erreicht werden (BVerwG, U. v. 3.5.2007 - 2 C 9.06 - juris;… BayVGH, U. v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 55, U. v. 29.7.2015 16b D 14.1328 - juris Rn. 43).
- BVerwG, 10.01.2007 - 1 D 15.05
Alkoholkranker Postbeamter des einfachen Dienstes im Ruhestand; Zugriffsdelikt …
Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2015 - 16b D 14.642
Werte man die Situation jedoch anhand der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 10.1.2007 - 1 D 15/05), so falle auf, dass eine solche Doppelverfehlung, zumal die entnommenen Gelder entgegen dem hiesigen Fall über der Bagatellgrenze gelegen hätten, nicht zu einer Aberkennung der Ruhestandsbezüge geführt habe.Rn. 52 Soweit sich der Beklagte auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Januar 2007 (1 D 15/05) beruft, sind die in dieser Entscheidung genannten Umstände nicht auf den Beklagten übertragbar.
- BVerwG, 20.12.2011 - 2 B 64.11
Disziplinarrecht: Zugriffsdelikt; innerdienstlicher Betrug; Maßnahmebemessung
Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2015 - 16b D 14.642
Für die Bewertung als Zugriffsdelikt ist vielmehr entscheidend, dass einem Beamten Güter des Dienstherrn dienstlich anvertraut und dienstlich zugänglich sind (…BVerwG, U. v. 8.4.2003 - 1 D 27.02 - juris Rn. 16; B. v. 20.12.2011 - 2 B 64.11 - juris Rn. 11).Wer diese für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, muss deshalb grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (BVerwG, B. v. 20.12.2011 -2 B 64.11 - juris Rn. 11; U. v. 3.5.2007 - 2 C 9.06 - juris; U. v. 8.4.2003 - 1 D 27.02 -juris).
- VGH Bayern, 03.02.2009 - 16a D 07.1304
Behördliche Einstellung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens; objektive …
Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2015 - 16b D 14.642
Denn die Pflicht zur Loyalität zur Rechtsordnung untersagt die Begehung von Straftaten jeder Art und nicht nur die Begehung von vollendeten Straftaten, so dass schon der Versuch einer Straftat sämtliche Merkmale der Dienstpflichtverletzung verwirklicht (…BVerwG, U. v. 13.12.2012 - 2 WD 29.11 - juris Rn. 49; BayVGH, U. v. 3.2.2009 - 16a D 07.1304 - juris). - BVerwG, 14.10.2003 - 1 D 2.03
Polizeimeister im BGS; Beihilfe zu Handtaschendiebstählen eines Dritten; …
Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2015 - 16b D 14.642
Die Aberkennung des Ruhegehalts beruht dann auf einer schuldhaften schwerwiegenden Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem als für alle öffentlichrechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (BVerwG U. v. 14.10.2003 - 1 D 2.03 - juris Rn. 49). - BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 25.06
Aberkennung des Ruhegehalts; "anerkannte Milderungsgründe"; Beeinträchtigung des …
Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2015 - 16b D 14.642
Die Verletzung des Postgeheimnisses stellt als solches, d. h. auch ohne Briefberaubung, ein schweres Dienstvergehen dar, da von einem Postbeamten erwartet werden muss, dass er dieses grundrechtlich durch Art. 10 GG und einfachrechtlich durch § 39 PostG und § 206 StGB geschützte Rechtsgut achtet und mit besonderer Sorgfalt respektiert (vgl. BVerwG, U. v. 24.5.2007 - 2 C 25.06 - juris Rn. 34). - BVerwG, 10.09.2010 - 2 B 97.09
Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Abweichung von der …
- BVerwG, 23.02.2012 - 2 B 143.11
Zugriffsdelikt; erfolgreiche Aufklärungsrüge; Sachaufklärung; Anforderungen, die …
- BVerwG, 11.06.2002 - 1 D 31.01
Fahrkartenverkäuferin der Bahn; unrechtmäßige Belastung eines Bahnkunden mit 98 …
- BVerwG, 13.12.2012 - 2 WD 29.11
Dienstvergehen; Kameradendiebstahl; Griff in die Kameradenkasse; geringwertige …
- BVerwG, 05.04.2013 - 2 B 79.11
Gesetzliche Strafandrohung als Orientierungsrahmen für die disziplinarische …
- BVerwG, 07.11.2014 - 2 B 45.14
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; Begründungsfrist; Ausschlussfrist; …
- BVerwG, 04.07.2000 - 1 D 33.99
Unterschlagung einer als Fundsache anvertrauten Geldbörse durch einen Postbeamten …
- BVerwG, 15.03.1994 - 1 D 19.93
Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme
- VGH Bayern, 04.06.2014 - 16a D 10.2005
Disziplinarrecht; Regierungshauptsekretär (BesGr. A 8); Innerdienstliches …
- VGH Bayern, 25.09.2013 - 16a D 12.1369
Disziplinarrecht; Polizeihauptmeister (BesGr. A 9); innendienstliches …
- BVerwG, 12.06.2002 - 1 D 29.01
Unterschlagung von zahlreichen eingezogenen Nachnahmebeträgen durch einen …
- VGH Bayern, 12.03.2014 - 16a D 11.2657
Unbefugtes Beschaffen polizeilicher Lagedaten
- BVerwG, 30.04.1981 - 1 D 23.80
- VGH Bayern, 11.05.2016 - 16a D 13.1540
Disziplinarmaßnahme - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach Straftat
Da die Verwaltung im Umgang mit öffentlichem und amtlich anvertrautem Gut auf die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit ihrer Bediensteten in hohem Maße angewiesen ist und eine lückenlose Kontrolle eines jeden Beamten nicht möglich ist, muss derjenige, der diese Vertrauensgrundlage zerstört, mit einer Auflösung seines Beamtenverhältnisses rechnen (…BVerwG, B. v. 20.12.2011 - 2 B 64.11 - juris Rn. 11; BayVGH, U. v. 9.12.2015 - 16b D 14.642 - juris Rn. 40).Darüber hinaus hätte die Berücksichtigung der Geringwertigkeit bei der Einschleusung eines präparierten Päckchens in den Postverlauf bei bereits bestehendem Verdacht zur Folge, dass je nach Wert der Einlage die Grenze zur Geringwertigkeit und damit die Disziplinarmaßnahme steuerbar wäre (vgl. BayVGH, U. v. 9.12.2015 a. a. O. Rn. 47).
- VGH Bayern, 28.09.2016 - 16a D 13.2112
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Veruntreuung von Verwarnungsgeldern
Da die Verwaltung im Umgang mit öffentlichem und amtlich anvertrautem Gut auf die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit ihrer Bediensteten in hohem Maße angewiesen ist und eine lückenlose Kontrolle eines jeden Beamten nicht möglich ist, muss derjenige, der diese Vertrauensgrundlage zerstört, mit einer Auflösung seines Beamtenverhältnisses rechnen (…BVerwG, B. v. 20.12.2011 - 2 B 64.11 - juris Rn. 11; BayVGH, U. v. 9.12.2015 - 16b D 14.642 - juris Rn. 40).Auch wenn sich der Beklagte im Vergleich zu den früheren Leistungsbewertungen gesteigert hat, ist dies allein nicht geeignet, die Schwere des Dienstvergehens derart abzumildern, dass bei einem Beamten, der das in ihn gesetzte Vertrauen von Grund auf erschüttert hat, von einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abgesehen werden kann (…BayVGH, U. v. 29.7.2015 - 16b D 14.1328 - juris Rn. 40; U. v. 9.12.2015 - 16b D 14.642 - juris Rn. 55).
- VGH Bayern, 11.10.2017 - 16a D 15.2758
Entfernung eines Steuerobersekretärs aus dem Beamtenverhältnis wegen Untreue
Da die Verwaltung im Umgang mit öffentlichem und amtlich anvertrautem Gut auf die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit ihrer Bediensteten in hohem Maße angewiesen ist und eine lückenlose Kontrolle eines jeden Beamten nicht möglich ist, muss derjenige, der diese Vertrauensgrundlage zerstört, mit einer Auflösung seines Beamtenverhältnisses rechnen (…BVerwG, B.v. 20.12.2011 - 2 B 64.11 - juris Rn. 11; BayVGH, U.v. 9.12.2015 - 16b D 14.642 - juris Rn. 40).
- VG München, 04.02.2020 - M 19B DK 19.2905
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen mehrfachen Kollegendiebstahls
Bei einer Diebesfalle, d.h. dem Bereitstellen einer Sache in der Absicht, eine Person zur Wegnahme zu veranlassen, um sie zu überführen, liegt kein vollendeter, sondern nur ein versuchter Diebstahl vor, weil der Berechtigte in die Wegnahme einwilligt (BayVGH, U.v. 9.12.2015 - 16b D 14.642 - juris Rn. 41).Denn die Pflicht zur Loyalität zur Rechtsordnung untersagt die Begehung von Straftaten jeder Art und nicht nur die Begehung von vollendeten Straftaten, so dass schon der Versuch einer Straftat sämtliche Merkmale der Dienstpflichtverletzung verwirklicht (…BayVGH, U.v. 23.10.2019 - 16b D 18.876 - juris Rn. 23; U.v. 9.12.2015 - 16b D 14.642 - juris Rn. 41).
- VGH Bayern, 20.04.2016 - 16a D 14.938
Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst
Es kommt also nicht darauf an, ob ein Beamter dienstliche Gelder oder Güter z. B. durch Betrug, Diebstahl, Untreue oder Unterschlagung erlangt hat (BVerwG, U. v. 8.4.2003 - 1 D 27/02; U. v. 23.2.2012 - 2 B 143/11; BayVGH, U. v. 9.12.2015 - 16b D 14.642 - jeweils in juris). - VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.1302
Rechtmäßige Entfernung aus dem Dienst wegen veruntreuender Unterschlagung in 28 …
Die Entfernung aus dem Dienst beruht dann auf einer schuldhaften schwerwiegenden Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (…BayVGH, U.v. 3.5.2017 - 16a D 15.2087 - juris Rn. 66; U.v. 9.12.2015 - 16b D 14.642 - juris Rn. 58). - VG München, 26.04.2017 - DK 16.3544
Aberkennung des Ruhegehalts eines Polizeibeamten wegen Beihilfe zum …
Er stellt das normale Verhalten eines Polizeibeamten dar und ist nicht geeignet, die Schwere des Dienstvergehens derart abzumildern, dass bei einem Beamten, der das in ihn gesetzte Vertrauen von Grund auf erschüttert hat, von einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bzw. einer Aberkennung des Ruhegehalts abgesehen werden könnte (vgl. BayVGH, U.v. 9.12.2015 - 16b D 14.642 - juris Rn. 55).Die Aberkennung des Ruhegehalts beruht dann auf einer schuldhaften schwerwiegenden Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (vgl. BayVGH, U.v. 9.12.2015 - 16b D 14.642 - juris Rn. 58).
- VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.2270
Erfolglose Berufung gegen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen …
Die Entfernung aus dem Dienst beruht dann auf einer schuldhaften schwerwiegenden Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (…BayVGH, U.v. 3.5.2017 - 16a D 15.2087 - juris Rn. 66; U.v. 9.12.2015 - 16b D 14.642 - juris Rn. 58). - VG München, 24.03.2021 - M 19L DK 20.3912
Aberkennung des Ruhegehalts wegen gewerbsmäßigen Betruges zum Nachteil der …
Die Aberkennung des Ruhegehalts beruht dann auf einer schuldhaften schwerwiegenden Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (…BayVGH, U.v. 3.5.2017 - 16a D 15.2087 - juris Rn. 66; U.v. 9.12.2015 - 16b D 14.642 - juris Rn. 58). - VG München, 22.07.2020 - M 19L DK 19.3685
Aberkennung des Ruhegehalts aufgrund gewerbsmäßigen Betrugs
Die Aberkennung des Ruhegehalts beruht dann auf einer schuldhaften schwerwiegenden Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (…BayVGH, U.v. 3.5.2017 - 16a D 15.2087 - juris Rn. 66; U.v. 9.12.2015 - 16b D 14.642 - juris Rn. 58). - VGH Bayern, 06.09.2023 - 16b D 22.686
Disziplinarklage - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
- VG München, 08.12.2022 - M 19L DK 22.2286
Aberkennung des Ruhegehalts eines ehemaligen Finanzbeamten wegen Steuerverkürzung
- VG München, 17.02.2020 - M 19L DK 19.3123
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt eines ehemaligen Mitarbeiters der …
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