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ArbG Hamburg, 09.12.2010 - 17 Ca 330/10 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hamburg
§ 14 Abs 2 TzBfG, § 14 Abs 1 TzBfG
Abbedingen der sachgrundlosen Befristung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 270/08
Sachgrundlose Befristung - Verlängerung - Anschlussverbot
Auszug aus ArbG Hamburg, 09.12.2010 - 17 Ca 330/10
Ebenso wie sich der Arbeitgeber bei einer Sachgrundbefristung zu deren Rechtfertigung auch auf einen anderen als den im Arbeitsvertrag genannten Sachgrund berufen oder er sich auf einen Sachgrund stützen kann, wenn im Arbeitsvertrag § 14 Abs. 2 TzBfG als Rechtfertigungsgrund für die Befristung genannt ist, kann er die Befristung mit § 14 Abs. 2 TzBfG begründen, wenn im Arbeitsvertrag ein Sachgrund für die Befristung angegeben ist (BAG, Urteil vom 12. August 2009 - 7 AZR 270/08 -, AP Nr. 63 zu § 14 TzBfG, zu II 2 a der Gründe, m.w.N., stRspr).Ob die Anwendbarkeit des § 14 Abs. 2 TzBfG vertraglich abbedungen wurde, ist durch Auslegung der vertraglichen Vereinbarungen zu ermitteln (BAG, Urteil vom 12. August 2009 - 7 AZR 270/08 -, AP Nr. 63 zu § 14 TzBfG, zu II 2 b aa Der Gründe, m.w.N.).
- LAG Schleswig-Holstein, 27.09.2012 - 5 Sa 154/12
Befristetes Arbeitsverhältnis, Wirksamkeit, Entfristungsklage, Befristung, …
Es kam ihr darauf an, dass die vereinbarte Befristung wirksam ist, aus welchem Rechtsgrunde auch immer (vgl. ArbG Hamburg, Urt. v. 09.12.2010 - 17 Ca 330/10 -, zit. n. Juris).