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   LAG Berlin, 05.01.2005 - 17 Sa 1308/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,15115
LAG Berlin, 05.01.2005 - 17 Sa 1308/04 (https://dejure.org/2005,15115)
LAG Berlin, Entscheidung vom 05.01.2005 - 17 Sa 1308/04 (https://dejure.org/2005,15115)
LAG Berlin, Entscheidung vom 05. Januar 2005 - 17 Sa 1308/04 (https://dejure.org/2005,15115)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Voraussetzungen für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ; Störung des Betriebsfriedens als Grund für eine außerordentliche Kündigung ; ...

  • Judicialis

    BGB § 626 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung bei Störung des Betriebsfriedens nach Entlassungsbegehren des Betriebsrats

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Auszüge)

    Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung wegen Störung des Betriebsfriedens nach Entlassungsbegehren des Betriebsrats, Interessenabwägung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (56)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.04.2012 - 5 Sa 687/11

    Außerordentliche Kündigung wegen heimlicher Tonaufzeichnung und unsubstantiierter

    Entscheidend ist die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Frist für eine ordentliche Kündigung bzw. bis zum Ende der vereinbarten Befristung (BAG 9, 6.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 35 = NZA 2011, 1027; LAG Bln. 5.1.2005 - 17 Sa 1308/04 - ezA-SD 8/05, S. 12 LS; APS/Dörner/Vossen § 626 BGB Rz. 34).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2019 - 3 Sa 234/19

    Außerordentliche Tatkündigung - versäumte Kündigungserklärungsfrist - fehlender

    Entscheidend ist die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Frist für eine ordentliche Kündigung bzw. bis zum Ende der vereinbarten Befristung (BAG 9, 6.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 35 = NZA 2011, 1027; 27.09.2012 - 2 AZR 646/11 - EzA-SD 9/2013, Seite 6 LS; LAG Bl. 5.1.2005 - 17 Sa 1308/04 - EzA-SD 8/05, Seite 12 LS; Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, a. a. O.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2017 - 3 Sa 285/17

    Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Sachbearbeiterin im

    Entscheidend ist die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Frist für eine ordentliche Kündigung bzw. bis zum Ende der vereinbarten Befristung (BAG 9, 6.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 35 = NZA 2011, 1027; 27.09.2012 - 2 AZR 646/11 - EzA-SD 9/2013, Seite 6 LS; LAG Bl. 5.1.2005 - 17 Sa 1308/04 - EzA-SD 8/05, Seite 12 LS; Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, a. a. O.; APS/Dörner/Vossen).
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