Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 02.10.2012 - 17 UF 45/12, 17 UFH 1/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,30804
OLG Stuttgart, 02.10.2012 - 17 UF 45/12, 17 UFH 1/12 (https://dejure.org/2012,30804)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.10.2012 - 17 UF 45/12, 17 UFH 1/12 (https://dejure.org/2012,30804)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Oktober 2012 - 17 UF 45/12, 17 UFH 1/12 (https://dejure.org/2012,30804)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung des Namensbestimmungsrechts auf einen Elternteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1617 Abs. 1 S. 1
    Übertragung des Namensbestimmungsrechts auf einen Elternteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Doppelname des älteren Geschwisterkindes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei deutschen Eltern richtet sich das Recht der Namensbestimmung nach deutschem Recht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 327
  • FamRZ 2013, 388
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96

    Ausschluß vom Doppelnamen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.2012 - 17 UF 45/12
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht es nicht für verfassungsrechtlich geboten, aber für zulässig angesehen, dass der Gesetzgeber sich bewusst gegen die Möglichkeit der aus den Elternnamen zusammengesetzten Doppelnamen entschieden hat (BVerfGE vom 30.01.2002, FamRZ 2002, 306 bis 311).

    Das Elternrecht zur Namensgebung wird durch das grundsätzliche Verbot von Kindesdoppelnamen in zulässiger Weise eingeschränkt (BVerfG FamRZ 2002, 306 bis 311).

  • BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86

    Ehenamen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.2012 - 17 UF 45/12
    Diese Regelung war für die Fälle notwendig geworden, in denen Kinder aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 05.03.1991, 1 BvL 24/88) in der Übergangszeit zulässigerweise Doppelnamen erhalten hatten und für deren später geborene Geschwister dies nach dem dann geltenden Recht nicht mehr möglich war (§ 1616 BGB a.F.).
  • OLG Karlsruhe, 04.06.2012 - 14 Wx 23/11

    Namensrecht: Name des Kindes bei Eltern ohne Ehenamen mit gemeinsamer Sorge, wenn

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.2012 - 17 UF 45/12
    Eine Erweiterung auf später geborene Doppelnamensträger, entgegen dem eindeutigen Wortlaut, kommt mangels Regelungslücke nicht in Betracht (ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.06.2012, 14 Wx 23/11).
  • OLG München, 19.01.2010 - 31 Wx 152/09

    Kindesname: Vorrang des EU-Gemeinschaftsrechts bei Eintragung eines aus den Namen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.2012 - 17 UF 45/12
    Auch der weitere Ausnahmefall, wonach aufgrund des Anwendungsvorrangs von europäischem Gemeinschaftsrecht trotz § 1617 Abs. 1 S. 1 BGB ein Doppelname für ein Kind zulässig ist, wenn das Kind in einem EU-Staat geboren wurde, in dem Doppelnamen zulässig sind (OLG München, Entscheidung vom 19.01.2010, 31 Wx 152/09), liegt hier ersichtlich nicht vor.
  • OLG München, 09.08.2007 - 31 Wx 34/07

    Zusammengesetzter Geburtsname des Kindes bei Rechtswahl zugunsten ausländischen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.2012 - 17 UF 45/12
    Zwar rührte in dem vom OLG München entschiedenen Fall (OLG München, Beschluss vom 09.08.2007, 31 Wx 34/07) der Doppelname des älteren Kindes nicht aus der Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts, sondern aus einer zulässigen Wahl ausländischen Rechts, doch war dieses ältere Kind vor dem 01.04.1994 geboren und damit der Tatbestand des Art. 224 § 3 Abs. 3 EGBGB in seiner eindeutigen zeitlichen Begrenzung erfüllt.
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