Rechtsprechung
KG, 12.07.2011 - 17 WF 172/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Verfahrenskostenhilfe: Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem Sorgerechtsverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Schwierigkeit der Sachlage und Rechtslage i.S.v. § 78 Abs. 2 FamFG für die Beiordnung eines Rechtsanwalts i.R.e. bewilligten Verfahrenskostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 12.05.2011 - 138 F 22293/10
- KG, 12.07.2011 - 17 WF 172/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 132
- FamRZ 2011, 1741
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in …
Auszug aus KG, 12.07.2011 - 17 WF 172/11
Entscheidend ist dabei, ob ein bemittelter Rechtssuchender in der Lage des Verfahrenskostenhilfe nachsuchenden Beteiligten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (vgl. BGHZ 186, 70 = FamRZ 2010, 1427;… OLG Brandenburg, FamFR 2010, 494 sowie Holzer/Netzer, FamFG [2011] § 78 Rn. 6;… Horndasch/Viefhues-Götsche, FamFG [2. Aufl. 2011], § 78 Rn. 28ff.).Gerade dieser Umstand lässt hier eine Anwaltsbeiordnung erforderlich erscheinen, weil von einem Beteiligten, der nicht über eine sichere psychische Konstitution verfügt und der aus diesem Grund schweren, persönlichen Vorwürfen der Gegenseite ausgesetzt ist, kaum erwartet werden kann, ohne anwaltliche Vertretung im Verfahren sachgerecht zu agieren (so ausdrücklich BGHZ 186, 70 [bei juris Rz. 32]).
Da derartige "Defizite" weder durch die Rechtsantragsstelle noch die Amtsermittlung vollständig aufgefangen werden können, hätte ein bemittelter Beteiligter in einer vergleichbaren Situation anwaltlichen Beistand gesucht (vgl. BGHZ 186, 70 [bei juris Rz. 25]).
- OLG Brandenburg, 31.08.2010 - 9 WF 22/10
Verfahrenskostenhilfe: Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem Umgangsverfahren
Auszug aus KG, 12.07.2011 - 17 WF 172/11
Entscheidend ist dabei, ob ein bemittelter Rechtssuchender in der Lage des Verfahrenskostenhilfe nachsuchenden Beteiligten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (vgl. BGHZ 186, 70 = FamRZ 2010, 1427; OLG Brandenburg, FamFR 2010, 494 sowie Holzer/Netzer, FamFG [2011] § 78 Rn. 6;… Horndasch/Viefhues-Götsche, FamFG [2. Aufl. 2011], § 78 Rn. 28ff.).Die gebotene, einzelfallbezogene Prüfung erfordert hier, unter Berücksichtigung der Fähigkeiten und Möglichkeiten des betreffenden Beteiligten, sich in der konkreten Situation mündlich oder schriftlich auszudrücken (vgl. OLG Brandenburg, FamFR 2010, 494) die Beiordnung eines Rechtsanwalts auf Seiten der Antragstellerin:.
- OLG Dresden, 24.01.2014 - 22 WF 15/14
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe; …
Ergibt sich aus dem jeweiligen Fall nichts anderes, ist bereits deshalb eine schwierige Sachlage anzunehmen (vgl. KG, Beschluss vom 12.07.2011 - 17 WF 172/11 -, juris, zum Sorgerechtsverfahren). - OLG Dresden, 24.01.2014 - 20 WF 15/14
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren der geschlossenen Unterbringung eines …
Ergibt sich aus dem jeweiligen Fall nichts anderes, ist bereits deshalb eine schwierige Sachlage anzunehmen (vgl. KG, Beschluss vom 12.07.2011 - 17 WF 172/11 -, juris, zum Sorgerechtsverfahren).