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   LAG Hamm, 13.03.2014 - 17 Sa 1479/13   

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LAG Hamm, 13.03.2014 - 17 Sa 1479/13 (https://dejure.org/2014,21395)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13.03.2014 - 17 Sa 1479/13 (https://dejure.org/2014,21395)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13. März 2014 - 17 Sa 1479/13 (https://dejure.org/2014,21395)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Branchenzuschlag nach dem Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie, Darlegungs- und Beweislast zum Arbeitsentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers des Kundenbetriebs Deckelung des Branchenzuschlags

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Branchenzuschlag nach dem Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitneh-merüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie; Darlegungs- und Beweislast zum Arbeitsentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers des Kundenbetriebs; Deckelung des Branchenzuschlags

  • IWW

    § 2 Abs. 4 TV-BZME vom 22.05.2012
    § 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 2 Abs. 4 TV-BZME vom 22.05.2012
    Branchenzuschlag nach dem Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie; Darlegungs- und Beweislast zum Arbeitsentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers des Kundenbetriebs Deckelung des Branchenzuschlags

  • rechtsportal.de

    § 2 Abs. 4 TV-BZME vom 22.05.2012
    Ansprüche einer Leiharbeitnehmerin auf Gewährung von Zulagen nach dem TV-BZME

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 146/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Hamm, 13.03.2014 - 17 Sa 1479/13
    Hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast seien spiegelbildlich die Grundsätze anzuwenden, die das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 13.03.2013 (5 AZR 146/12) aufgestellt habe.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts trägt der Leiharbeitnehmer die Darlegungslast zur Höhe des Anspruchs aus § 10 Abs. 4 AÜG (BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 146/12 - Rdnr. 21, DB 2013, 1498).

    Gelingt es dem Verleiher, die Auskunft des Entleihers zu erschüttern, bleibt es bei dem Grundsatz, dass der Anspruchssteller die anspruchsbegründenden Tatsachen darlegen und beweisen muss (BAG, 13.03.2013, a.a.O., Rdnr. 21, 22).

  • LAG Hamm, 20.05.2011 - 10 Sa 2001/10

    Ausschluss der Inhaltskontrolle bei arbeitsvertraglicher Globalverweisung auf

    Auszug aus LAG Hamm, 13.03.2014 - 17 Sa 1479/13
    Die hier zu beurteilende tarifliche Ausschlussfrist von einem Monat verstößt auch nicht gegen §§ 242, 138 BGB (LAG Hamm, 20.05.2011 - 10 Sa 2001/10 - Rdnr. 76, 77 zu der streitgegenständlichen Ausschlussfrist).

    Diese Grundsätze gelten unabhängig davon, durch welche Regelungstechnik der betreffende Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet (LAG Hamm, 20.05.2011, a.a.O., Rdnr. 74).

  • ArbG Stuttgart, 21.11.2013 - 24 Ca 4398/13

    Vergleichsentgelt - Branchenzuschlag - Darlegungslast des Verleihers

    Auszug aus LAG Hamm, 13.03.2014 - 17 Sa 1479/13
    Sie rügt das erstinstanzliche Urteil als fehlerhaft und führt unter Berufung auf das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 21.11.2013 (24 Ca 4398/13) aus:.

    (aa) Die Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht zur Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Anspruchs des Leiharbeitnehmers nach § 10 Abs. 4 AÜG entwickelt hat, sind spiegelbildlich auf den hier geltend gemachten Anspruch anwendbar (ArbG Osnabrück, 18.09.2013 - 2 Ca 180/13; ArbG Oldenburg, 11.07.2013 - 6 Ca 49/13, Rdnr. 39; Bissels, juris PR-ArbR 4/2014, Anm. 1; a. A. ArbG Stuttgart, 21.11.2013 - 24 Ca 4398/13, Rdnr. 31).

  • ArbG Iserlohn, 11.09.2013 - 1 Ca 903/13

    Zahlung von Branchenzuschlägen für Stammarbeitnehmer des Betriebes ohne Anwendung

    Auszug aus LAG Hamm, 13.03.2014 - 17 Sa 1479/13
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 11.09.2013 - 1 Ca 903/13 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und insoweit neu gefasst:.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 11.09.2013 - 1 Ca 903/13 -, zugestellt am 01.10.2013, aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen.

  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 390/08

    Ausschlussfrist - Versicherungsgewerbe

    Auszug aus LAG Hamm, 13.03.2014 - 17 Sa 1479/13
    Bezugnahmeklauseln auch in dynamischer Ausgestaltung sind im Arbeitsrecht weit verbreitet, entsprechen einer üblichen Regelungstechnik und den Interessen beider Parteien eines auf Zukunft gerichteten Arbeitsverhältnisses (BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 390/08 - Rdnr. 26, NZA-RR 2009, 599).
  • BAG, 17.09.2003 - 4 AZR 540/02

    Vergütungsansprüche eines Busfahrers

    Auszug aus LAG Hamm, 13.03.2014 - 17 Sa 1479/13
    In der Sache stellt sich die Protokollnotiz als Tarifnorm dar, nämlich als verbindliche Auslegungsregelung (vgl. zum Charakter einer Protokollerklärung als Tarifnorm BAG, 17.09.2003 - 4 AZR 540/02, Rdnr. 104, BAGE 107, 304).
  • ArbG Osnabrück, 18.09.2013 - 2 Ca 180/13
    Auszug aus LAG Hamm, 13.03.2014 - 17 Sa 1479/13
    (aa) Die Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht zur Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Anspruchs des Leiharbeitnehmers nach § 10 Abs. 4 AÜG entwickelt hat, sind spiegelbildlich auf den hier geltend gemachten Anspruch anwendbar (ArbG Osnabrück, 18.09.2013 - 2 Ca 180/13; ArbG Oldenburg, 11.07.2013 - 6 Ca 49/13, Rdnr. 39; Bissels, juris PR-ArbR 4/2014, Anm. 1; a. A. ArbG Stuttgart, 21.11.2013 - 24 Ca 4398/13, Rdnr. 31).
  • BAG, 19.08.1987 - 4 AZR 128/87

    Tariflicher Anspruch eines Fernfahrers auf Vergütung von Wartezeiten als

    Auszug aus LAG Hamm, 13.03.2014 - 17 Sa 1479/13
    Soweit sich die Tarifvertragsparteien der juristischen Fachsprache bedienen, ist davon auszugehen, dass sie Begriffe in der Bedeutung der Fachsprache verwenden (BAG, 19.08.1987 - 4 AZR 128/87 - Rdnr. 21, ZTR 1988, 311).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 13.03.2014 - 17 Sa 1479/13
    Während eine arbeitsvertraglich vereinbarte Ausschlussfrist, die weniger als drei Monate auf der ersten Stufe der schriftlichen Geltendmachung bzw. auf der zweiten Stufe der Klagefrist beträgt, gegen § 307 Abs. 1 BGB verstößt (BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05 - Rdnr. 34, BAGE 116, 66; 25.05.2005 - 5 AZR 572/04 - Rdnr. 24, BAGE 115, 19), findet eine Inhaltskontrolle tariflicher Ausschlussfristen nicht statt.
  • ArbG Oldenburg, 11.07.2013 - 6 Ca 49/13

    Vergleichslohn - Darlegungslast des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hamm, 13.03.2014 - 17 Sa 1479/13
    (aa) Die Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht zur Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Anspruchs des Leiharbeitnehmers nach § 10 Abs. 4 AÜG entwickelt hat, sind spiegelbildlich auf den hier geltend gemachten Anspruch anwendbar (ArbG Osnabrück, 18.09.2013 - 2 Ca 180/13; ArbG Oldenburg, 11.07.2013 - 6 Ca 49/13, Rdnr. 39; Bissels, juris PR-ArbR 4/2014, Anm. 1; a. A. ArbG Stuttgart, 21.11.2013 - 24 Ca 4398/13, Rdnr. 31).
  • BFH, 09.07.2009 - VI R 21/08

    Tätigkeitsstätte beim Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte

  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 863/11

    Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

  • BAG, 30.09.1971 - 5 AZR 146/71

    Befristung - Bühnenchormitglieder

  • BAG, 26.01.1983 - 4 AZR 224/80

    Begriff des Tarifvertrages - Vorvertrag - Vertrag zugunsten Dritter

  • ArbG Mönchengladbach, 22.04.2015 - 7 Ca 2599/14

    Deckelung, Branchenzuschlag, Arbeitnehmerüberlassung

    Die Kammer geht dabei mit der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Hamm (vgl. Urteil des LAG Hamm vom 13.03.2014, Az. 17 Sa 1479/13, zitiert nach Juris) davon aus, dass eine ausdrückliche Berufung nicht notwendig ist, sondern eine konkludente Berufung auf die Ausnahmeregelung des § 2 Abs. 4 TV BZ im Wege der Auslegung der Erklärung nach §§ 133, 157 BGB ausreichend ist.
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 28.07.2014 - 17 Sa 1479/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,29001
LAG Hamm, 28.07.2014 - 17 Sa 1479/13 (https://dejure.org/2014,29001)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28.07.2014 - 17 Sa 1479/13 (https://dejure.org/2014,29001)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28. Juli 2014 - 17 Sa 1479/13 (https://dejure.org/2014,29001)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Köln, 22.11.2016 - 12 Sa 524/16

    Arbeitgeber muss bei verspäteter Lohnzahlung pauschal 40 Euro zahlen

    Insofern gilt eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast (vgl. z. B. LAG Hamm, Urteil vom 28.07.2014, 17 Sa 1479/13 - zum TV BZ ME, Metall- und Elektroindustrie).
  • LAG Hamm, 08.11.2018 - 18 Sa 1728/17

    Branchenzuschlag für Leiharbeitnehmer in der Metallindustrie

    a) Der Begriff des vergleichbaren Arbeitnehmers gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 TV BZ ME ist in Anlehnung an den gleichen Begriff in § 8 Abs. 1 S. 1 AÜG zu bestimmen ( so auch LAG Hamm 28. Juli 2014 - 17 Sa 1479/13 bzgl. §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, 10 Abs. 4 Satz 1 AÜG a.F. ).

    Die Verpflichtung, einen Branchenzuschlag zu zahlen, dient dem Ziel, die materiellen Arbeitsbedingungen der Zeitarbeitnehmer an die der Beschäftigten des Entleiherbetriebs entsprechend dem Gleichbehandlungsgebot und dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung anzugleichen ( LAG Hamm 12. November 2014 - 2 Sa 1571/13; LAG Hamm 28. Juli 2014 - 17 Sa 1479/13; LAG Schleswig-Holstein 12. Februar 2014 - 6 Sa 325/13 ).

    Vergleichbare Arbeitnehmer des Entleihers, deren Arbeitsbedingungen den Maßstab für einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot des AÜG bilden, sind solche, die dieselbe oder zumindest eine ähnliche Tätigkeit wie der Leiharbeitnehmer auszuführen haben ( BT-Drs. 15/25, 38; LAG Hamm 28. Juli 2014 - 17 Sa 1479/13; Kalb, in: Henssler/Willemsen/Kalb Arbeitsrecht Kommentar 7. Aufl. 2016 § 3 AÜG Rn. 32 mwN ).

    Die Protokollnotiz ist materieller Bestandteil des Tarifvertrags ( BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 453/15; LAG Hamm 28. Juli 2014 - 17 Sa 1479/13 ).

    Dann trifft die Darlegungslast im Hinblick auf die Frage, welche Arbeitnehmer des Entleiherbetriebes mit dem Leiharbeitnehmer vergleichbar sind, den Verleiher ( so auch LAG Thüringen 26. März 2015 - 3 Sa 200/14; ähnl. LAG Hamm 16. November 2016 - 3 Sa 545/16; LAG Hamm 12. November 2014 - 2 Sa 1571/13; LAG Hamm 28. Juli 2014 - 17 Sa 1479/13 ).

    Jedoch sind die Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht zur Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Anspruchs des Leiharbeitnehmers nach § 10 Abs. 4 AÜG entwickelt hat, spiegelbildlich auf den hier geltend gemachten Anspruch anwendbar ( LAG Hamm 28. Juli 2014 - 17 Sa 1479/13; LAG Hamm 12. November 2014 - 2 Sa 1571/13; Bissels, juris PR-ArbR 4/2014 Anm. 1 ).

    Deshalb erfüllt der Verleiher die ihn treffende Darlegungslast durch Bezugnahme auf eine Auskunft des Entleihers, sofern dieser Verdienstbescheinigungen vergleichbarer Arbeitnehmer vorlegt ( LAG Hamm 28. Juli 2014 - 17 Sa 1479/13; LAG Baden-Württemberg 29. März 2016 - 8 Sa 5515 ).

    Die Vereinbarung des Verhandlungsergebnisses ist als Tarifvertrag anzusehen ( LAG Hamm 28. Juli 2014 - 17 Sa 1479/13 ).

    Auch aus den Erläuterungen, die die Tarifvertragsparteien jeweils zu dem TV BZ ME herausgegeben haben, geht ihr gemeinsames Verständnis darüber hervor, dass die "Deckelungsregelung" Ausnahmecharakter hat und sich der Kundenbetrieb auf diese berufen muss ( LAG Hamm 28. Juli 2014 - 17 Sa 1479/13 ).

  • LAG Hamm, 12.11.2014 - 2 Sa 1571/13

    Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Deckelungsverlangen des Kundenbetriebes trägt der Arbeitgeber (Anschluss an LAG Hamm, Urteil vom 28. Juli 2014 - 17 Sa 1479/13, rechtskräftig ).

    Die Rechtsprechung des BAG, nach der ein Zeitarbeitnehmer im Rahmen eines equal-pay-Verfahrens zur Darlegung des Vergleichsentgelts seiner Darlegungslast zunächst allein durch die Vorlage der Auskunft des Kunden gem. § 13 AÜG genügt, kann "spiegelbildlich" auf die Fallkonstellation übertragen werden, in der sich der Personaldienstleister zur Deckelung tarifvertraglicher Branchenzuschläge auf eine Auskunft des Kundenunternehmens beruft (Anschluss an LAG Hamm, Urteil vom 28. Juli 2014 - 17 Sa 1479/13, rechtskräftig).

    Die pauschale Kürzung des Vergleichsentgelts um 10% als "Äquivalent einer durchschnittlichen Leistungszulage der Branche" im Rahmen der Deckelung nach § 2 Abs. 4 TV BZ ME i.V.m. Nr. 2 des Verhandlungsergebnisses ist unabhängig von Tarifbindung des Kundenbetriebs und/oder der Zahlung einer konkreten Leistungszulage durch den Kunden zulässig (Anschluss an LAG Hamm, Urteil vom 28. Juli 2014 - 17 Sa 1479/13, rechtskräftig).

    Bei dieser "Deckungsregelung" handelt es sich um eine Ausnahmevorschrift, die die individuelle Ermittlung des laufenden regelmäßig gezahlten Stundenentgelts eines vergleichbaren Arbeitnehmers des Kundenbetriebs erfordert und im Einzelfall eine Beschränkung des Branchenzuschlags ermöglicht, wenn der Kundenbetrieb gegenüber dem Arbeitnehmerverleiher eine entsprechende "Deckelung" geltend macht (vgl. dazu LAG Hamm, Urteil vom 28.07.2014- 17 Sa 1479/13, juris, Rdnr. 104 ff.).

    zu beweisen hat (LAG Hamm, Urt. v. 28.07.2014 - 17 Sa 1479/13, juris; Urt. v. 15.01.2015 - 17 Sa 1266/14, juris; ArbG Stuttgart, Urt. v. 21.11.2013 - 24 Ca 4398/13, NZA-RR 2014, 65; Bissels/Mehnert, DB 2004, 2407, 2411 ff.).

    Insofern schließt sich die Berufungskammer der Rechtsansicht der 17. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm an (vgl. dazu: LAG Hamm, Urt. v. 28.07.2014 - 17 Sa 1479/13, juris).

    Nach Berücksichtigung des Wortlauts des § 2 Abs. 4 TV BZ ME und der Nr. 2 des Verhandlungsergebnisses vom 22.05.2012 ist daher mit der 17 Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm davon auszugehen, dass der Branchenzuschlag auf die Differenz zu 90 % des laufenden regelmäßig gezahlten Stundenentgelts eines vergleichbaren Arbeitnehmers des Kundenbetriebs begrenzt ist (vgl. LAG Hamm, Urt. v. 28.07.2014 -17 Sa 1479/13, juris).

  • LAG Hamm, 15.01.2015 - 17 Sa 1266/14

    Ansprüche eines Arbeitnehmers nach dem Tarifvertrag über Branchenzuschläge für

    Insoweit verweise sie auf die Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 28.07.2014 (17 Sa 1479/13) und vom 12.11.2014 (2 Sa 1571/13).

    Entsprechend kommt es auf die Frage der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast zur Höhe des Vergleichsentgelts nicht an (dazu LAG Hamm 28.07.2014 - 17 Sa 1479/13 - Rdnr. 118 ff., Juris; ArbG Oldenburg, 11.07.2013 - 6 Ca 49/13 - Rdnr. 38, Juris; ArbG Osnabrück 18.09.2013 - 2 Ca 180/13 - Rdnr. 37, Juris; a.A. ArbG Stuttgart 21.11.2013 - 24 Sa 43/98/13 - Rdnr. 27 ff., NZA-RR 2014, 65; ArbG Arnsberg 14.10.2013 - 2 Ca 39/13, abgeändert durch LAG Hamm 12.11.2014 - 2 Sa 1571/13).

  • LAG Baden-Württemberg, 29.03.2016 - 8 Sa 55/15

    Arbeitnehmerüberlassung: Deckelung von Branchenzuschlägen

    Hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast hat sich das Arbeitsgericht einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm (28. Juli 2014 - 17 Sa 1479/13 - zitiert nach juris) sowie der Arbeitsgerichte Osnabrück und Oldenburg angeschlossen, wonach die Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht zur Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Anspruchs des Leiharbeitnehmers nach § 10 Abs. 4 AÜG entwickelt hat, spiegelbildlich auf den hier streitgegenständlichen Anspruch anwendbar seien.
  • ArbG Darmstadt, 20.10.2015 - 4 Ca 88/15

    Leiharbeiter: Anspruch auf tarifliche Branchenzuschläge

    Nur wenn der Kläger mit ihm vergleichbare Arbeitnehmer im Entleiherbetrieb angegeben hätte, die einen höheren Stundenlohn haben, müsste die Beklagte darlegen und beweisen, welche Arbeitnehmer mit dem Kläger vergleichbar sind und ein Entgelt in welcher Höhe beziehen (vgl. zur Darlegungs- und Beweislast LAG Hamm, Urteil vom 28. Juli 2014 - 17 Sa 1479/13-, juris).
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