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   LAG Berlin-Brandenburg, 03.01.2013 - 17 Ta (Kost) 6118/12   

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https://dejure.org/2013,5676
LAG Berlin-Brandenburg, 03.01.2013 - 17 Ta (Kost) 6118/12 (https://dejure.org/2013,5676)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.01.2013 - 17 Ta (Kost) 6118/12 (https://dejure.org/2013,5676)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. Januar 2013 - 17 Ta (Kost) 6118/12 (https://dejure.org/2013,5676)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen die Kostenminderungspflicht beim Wechsel von gewerkschaftlicher zu anwaltlicher Prozessvertretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1; ZPO § 91 Abs. 2; BGB § 242
    Verstoß gegen Kostenminderungspflicht bei Wechsel von gewerkschaftlicher zu anwaltlicher Prozessvertretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gericht untersagt Kostentreiberei durch Anwaltswechsel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2013, 260
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 14.11.2007 - 3 AZB 36/07

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten - Notwendigkeit zur zweckentsprechenden

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.01.2013 - 17 Ta 6118/12
    Dabei ist allerdings jede Prozesspartei aus dem Prozessrechtsverhältnis und dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verpflichtet, die Kosten ihrer Prozessführung, die sie im Falle ihres Obsiegens vom Gegner erstattet verlangen will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer rechtlichen Belange vereinbaren lässt (BGH, Beschluss vom 31.08.2010 - X ZB 3/09 - NJW, 2011, 529; BAG, Beschluss vom 14.11.2007 - 3 AZB36/07 - NJW 2008, 1340, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09

    Gegenstandswert der Terminsgebühr des Klägervertreters: Tilgung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.01.2013 - 17 Ta 6118/12
    Dabei ist allerdings jede Prozesspartei aus dem Prozessrechtsverhältnis und dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verpflichtet, die Kosten ihrer Prozessführung, die sie im Falle ihres Obsiegens vom Gegner erstattet verlangen will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer rechtlichen Belange vereinbaren lässt (BGH, Beschluss vom 31.08.2010 - X ZB 3/09 - NJW, 2011, 529; BAG, Beschluss vom 14.11.2007 - 3 AZB36/07 - NJW 2008, 1340, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 18.11.2015 - 10 AZB 43/15

    Kostenfestsetzung - zweckentsprechende Rechtsverfolgung

    c) Die Beklagte beruft sich zu Unrecht auf instanzgerichtliche Rechtsprechung, die Fallgestaltungen betrifft, in denen während des Berufungsverfahrens eine Partei dem Verband das Mandat entzogen und einen Rechtsanwalt beauftragt hat (vgl. LAG Schleswig-Holstein 5. September 2012 - 5 Ta 134/12 -; LAG Berlin-Brandenburg 3. Januar 2013 - 17 Ta (Kost) 6118/12 -) .

    d) Im Übrigen weichen die den genannten Entscheidungen (vgl. LAG Schleswig-Holstein 5. September 2012 - 5 Ta 134/12 -; LAG Berlin-Brandenburg 3. Januar 2013 - 17 Ta (Kost) 6118/12 -) zugrunde liegenden Sachverhalte von dem vorliegenden insoweit ab, als die Klägerin schon zu Beginn des Berufungsverfahrens Herrn Lange als Rechtsanwalt mandatiert hatte.

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