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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.1982 - 17 B 756/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,4883
OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.1982 - 17 B 756/82 (https://dejure.org/1982,4883)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.07.1982 - 17 B 756/82 (https://dejure.org/1982,4883)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Juli 1982 - 17 B 756/82 (https://dejure.org/1982,4883)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1983, 431
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Darmstadt, 28.09.2011 - 5 L 936/11

    Verlängerung des Aufenthaltsrechts eines türkischen Arbeitnehmers nach Beendigung …

    Einem weiteren Verlängerungsantrag nach Erfolglosigkeit des ersten wurde der vorläufig erlaubte Aufenthalt nach der Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen generell (OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 23.07.1982 - 17 B 756/82 -, NVwZ 1983, 431 [432]) und im Übrigen jedenfalls dann zuerkannt, wenn in ihm nicht nur eine Wiederholung des bereits zurückgewiesenen Aufenthaltsbegehrens lag (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 23.01.1987 - 1 B 213/86 -, NVwZ 1987, 504; Hamb. OVG, Beschl. v. 05.01.1990 - Bs V 484/89 -, HmbJVBl. 1991, 13 [14]; OVG Bremen, Beschl. v. 12.01.1988 - 1 B 105/87 -, juris), sondern ein neuer Aufenthaltszweck geltend gemacht wurde (Hess. VGH, Beschl. v. 10.07.1989- 12 TH 1938/89 -, InfAuslR 1989, 302 ff.; Beschl. v. 14.03.1989 - 12 TH 741/89 -, NVwZ-RR 1989, 432 [433]; Hamb. OVG, Beschl. v. 14.01.1985 - Bs V 273/84 -, InfAuslR 1985, 65 [66]; a. A. Bay. VGH, Beschl. v. 26.01.1988 - 10 CE 86.01387 -, NVwZ 1988, 660 [661] und VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.08.1985 - 11 S 1665/85 -, juris) oder eine Änderung der Sach- oder Rechtslage vorlag (OVG Rheinl.-Pf., Beschl. v. 21.07.1988 - 13 B 105/88 -, InfAuslR 1989, 44 ff.; Hamb. OVG, Beschl. v. 11.12.1987 - Bs V 336/87 -, DVBl 1988, 1031 [1032]; a. A. Bay. VGH, Beschl. v. 26.01.1988 - 10 CE 86.01387 -, NVwZ 1988, 660 [661] und VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.08.1985 - 11 S 1665/85 -, juris).

    Rn. 16 Das vorläufige Aufenthaltsrecht nach § 21 Abs. 3 AuslG 1965 entstand lediglich dann nicht, wenn der Antrag missbräuchlich gestellt wurde, um die bevorstehende Aufenthaltsbeendigung abzuwenden (OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 23.07.1982 - 17 B 756/82 -, NVwZ 1983, 431 [432]; Hamb. OVG, Beschl. v. 14.01.1985 - Bs V 273/84 -, InfAuslR 1985, 65 [66]) oder der Ausländer keinen gültigen Pass oder Passersatz besaß (Bay. VGH, Beschl. v. 10.11.1986 - 10 CS 86.00478 -, juris) oder wenn er ausgewiesen worden war (Hamb. OVG, Beschl. v. 06.11.1986- Bs IV 509/86- juris; OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 01.03.1984- 18 B 710/83 - DÖV 1984, 893)..

  • VGH Hessen, 26.02.2025 - 3 B 2223/24

    Das fiktive Aufenthaltsrecht nach § 21 Abs. 3 AuslG 1965 findet über die …

    Denn dem Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug nach § 36 Abs. 2 AufenthG, mit dem nunmehr ein neuer Aufenthaltszweck geltend gemacht wurde, kam nach der Rechtsprechung zu § 21 Abs. 3 AuslG 1965 Fiktionswirkung zu ( VGH Kassel…, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 12 TH 1938/89 -, juris Rn. 4 ; OVG Hamburg, Beschluss vom 14. Januar 1985 - Bs V 273/84 -, juris Leitsatz; OVG Münster, Beschluss vom 23. Juli 1982 - 17 B 756/82 -, NVwZ 1983, 431 [432]; a. A. VGH München, Beschluss vom 26. Januar 1988 - 10 CE 86.01387 -, juris Leitsatz), da mit ihm nicht nur eine Wiederholung des bereits zurückgewiesenen Aufenthaltsbegehrens erfolgte (vgl. hierzu BVerwG…, Beschluss vom 23. Januar 1987 - 1 B 213/86 -, juris Rn. 7; OVG Hamburg…, Beschluss vom 5. Januar 1990 - Bs V 484/89 -, juris Rn. 5; OVG Bremen, Beschluss vom 12. Januar 1988 - 1 B 105/87 -, juris Leitsatz).
  • VGH Bayern, 21.06.2021 - 10 CS 21.1352

    Keine Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung als Geschäftsführer - Einreise …

    Weiter kann dahinstehen, ob im Fall der (unterstellten) Anwendbarkeit der Stillhalteklausel der vor Ablauf der Ausreisefrist am 8. Dezember 2020 gestellte Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung als Geschäftsführer eines Friseurgeschäfts nach § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG 1965, wonach der Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über den Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vorläufig als erlaubt gilt, das vom Kläger geltend gemachte vorläufige Aufenthaltsrecht ausgelöst hat (vgl. dazu einerseits OVG NW, B.v. 23.7.1982 - 17 B 756/82 - InfAuslR 1983, 1 und andererseits BayVGH, B.v. 26.1.1988 - 10 CE 86.01387 - NVwZ 1988, 660;… vgl. auch Dienelt in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, ARB 1/80 Art. 13 Rn. 176 ff.).
  • VGH Hessen, 10.07.1989 - 12 TH 1938/89

    Zur fiktiven Aufenthaltserlaubnis nach AuslG § 21 Abs 3 durch einen nach …

    Der beschließende Senat hält es dagegen nicht für gerechtfertigt, das gesetzliche Aufenthaltsrecht des § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG bei einem Wiederholungsantrag oder einem weiteren Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nur im Falle eines tatsächlichen Rechtsmißbrauchs auszuschließen (so aber OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.1982 - 17 B 756/82 -, NVwZ 1983, 431 = DÖV 1983, 208); denn ein fiktives Aufenthaltsrecht ist im Interesse des um ein Aufenthaltsrecht nachsuchenden Ausländers und der zur Sachprüfung verpflichteten Ausländerbehörde nur dann erforderlich, wenn ein weiterer Antrag einen triftigen Anlaß für eine erneute sachliche Prüfung des Aufenthaltsbegehrens bietet.
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