Rechtsprechung
| AG Berlin-Wedding, 09.04.1997 - 17 C 193/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (6)
- LG Bonn, 16.11.2004 - 8 S 139/04
Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung einer Überwachungskamera
Der hierdurch bei dem Kläger erzeugte "Überwachungsdruck" begründet, unabhängig davon, ob Videoaufnahmen in der Vergangenheit tatsächlich gefertigt wurden, einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (so auch Horst, NZM 2000, 937, 941; vgl. auch LG Berlin GE 1991, 405; AG Charlottenburg MM 2004, 77; AG Aachen NZM 2004, 339, 340; AG Wedding WuM 1998, 342 f.; a.A.: LG Itzehoe NJW-RR 1999, 1394, 1395). - LG Berlin, 14.08.2018 - 67 S 73/18
Abwehranspruch im Hauseingang montierte Überwachungskamera-Attrappe
Ein abhängig von den Umständen des Einzelfalls verbleibender Überwachungsdruck kann auch im Fall einer Videokamera-Attrappe vorliegen (…vgl. Kammer, a.a.O;… Urt. v. 28.10.2015 - 67 S 82/15; AG Wedding, Urt. v. 09.04.1997 - 17 C 193/96;… AG Aachen, Urt. v. 11.11.2003 - 10 C 386/03;… AG Meldorf, a.a.O.;… AG Frankfurt a.M., Urt. v. 14.01.2014 - 33 C 3407/14 (93), BeckRS 2015, 02878;… AG Schöneberg, Urt. v. 30.07.2014 - 103 C 160/14; AG Lichtenberg, Beschl. v. 24.01.2008 - 10 C 156/07, NJW-RR 2008, 1693;… offengelassen: AG Detmold, Urt. v. 01.03.2018 - 7 C 429/17), jedenfalls dann gegeben sein, wenn wie vorliegend nicht mittels rein äußerlicher Wahrnehmung zu erkennen ist, ob auch bei tatsächlich nicht erfolgender Überwachung andauernd eine bloße Attrappe oder eine Videokamera-Anlage mit Aufzeichnungen betrieben wird. - KG, 26.06.2002 - 24 W 309/01
Videoüberwachung der Wohnanlage; zusätzliche Messkosten
Damit folgt der Eigentümerbeschluss nicht den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes in § 6 b, der mit Wirkung vom 23. Mai 2001 vor Erlass des Beschlusses des Landgerichts vom 1. Oktober 2001 eingeführt worden ist (BGB5. I, 904;… siehe dazu Huff a.a.O, 90 ff.; Gerhold/Heil DuD 2001, 377, 379 f.; und zur Videoüberwachung allgemein: OIG Karlsruhe WuM 2000, 128; LG Berlin NZM 2001, 207; LG Itzehoe NJW-RR 1999, 1394; AG Schöneberg GE 2001, 211; AG Wedding WuM 1998, 342; Horst NZM 2000, 937).
- AG Winsen, 30.12.2005 - 16 C 1642/05 Der hierdurch bei dem Kläger erzeugte "Überwachungsdruck" begründet, unabhängig davon, ob Videoaufnahmen in der Vergangenheit tatsächlich gefertigt wurden, einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (so auch Horst, Hans Reinhold Horst NZM 2000, 937, 941; vgl. auch LG Berlin GE 1991, 405; AG Charlottenburg MM 2004, 77; AG Aachen NZM 2004, 339, 340; AG Wedding WuM 1998, 342 f.; a.A.: LG Itzehoe NJW-RR 1999, 1394, 1395).
- AG Düsseldorf, 10.07.2002 - 25 C 4568/02
Voraussetzungen des Anspruchs eines Grundstückeigentümers auf Beseitigung einer …
Nach richtiger Ansicht ist es für einen Eingriff in das Persönlichkeitsrechts bereits tatbestandsmäßig, wenn es nur zu einer scheinbaren Überwachung durch eine Attrappe kommt (vgl. LG Berlin GE 1991, 405; AG Wedding WuM 1998, 342; LG Darmstadt NZM 2000, 360;… Hinze a.a.O. m.N.). - LG Düsseldorf, 01.03.2007 - 22 S 243/02
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch das Aufstellen einer …
Zwar wird in der Rechtsprechung teilweise eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts allein schon durch die Aufstellung einer Attrappe bejaht (vgl. zum Beispiel LG Darmstadt NZM 2000, 360; AG Wedding WuM 1998, 342; Horst in NZM 2000, 937, 941).
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