Rechtsprechung
| AG Euskirchen, 05.08.2005 - 17 C 260/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Bund der Energieverbraucher
Klage eines Verbrauchers gegen unbillige Gaspreise wird abgewiesen.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Preiserhöhung i.R. eines Gasversorgungssondervertrags; Anwendung der Billigkeitskontrolle bei individuell ausgehandelten Preistarifen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Billigkeitskontrolle von Gaspreisen
Verfahrensgang
- AG Euskirchen, 05.08.2005 - 17 C 260/05
- LG Bonn, 31.01.2006 - 8 S 146/05
- LG Bonn, 07.09.2006 - 8 S 146/05
- BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 274/06
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.02.2003 - VIII ZR 111/02
Rückforderung von Leistungen an ein Energieversorgungsunternehmen
Auszug aus AG Euskirchen, 05.08.2005 - 17 C 260/05
Rn. 31 Zwar unterliegen grundsätzlich Tarife für Leistungen der Daseinsfürsorge, auf deren Inanspruchnahme der Kunde angewiesen ist, der Billigkeitskontrolle analog § 313 Abs. 3 BGB (BGH NJW 87, 1829; NJW 2003, 1449).
- OLG Dresden, 11.12.2006 - U 1426/06
Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel unter Berücksichtigung einer …
Erst recht erscheint eher wirklichkeitsfremd, die Umstellung auf eine eigene Energiegewinnung, etwa mittels Wärmepumpen, Solarzellen oder Fotovoltaikanlagen, oder eine Umrüstung auf Holzbefeuerung als eine faktisch für den Großteil der Letztverbraucher umsetzbare Alternative zu erachten (vgl. allerdings AG Euskirchen, Urteil vom 05.08.2005 - 17 C 260/05 ). - LG Bonn, 07.09.2006 - 8 S 146/05
Erhöhung der Gaspreise, Billigkeitskontrolle
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 05.08.2005 (17 C 260/05) wird zurückgewiesen. - LG Rostock, 26.09.2007 - 1 S 21/06 Der ursprüngliche Preis sowie eventuelle vorangegangene Preiserhöhungen sind in die Prüfung auch nicht etwa deshalb einzubeziehen, weil bereits diese unbillig überhöht und dies bei der Bemessung der nunmehrigen Erhöhung zu berücksichtigen sein könnte (wie hier BGH…, Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 36/06 - Rn. 28 ff.; LG Bonn, Urteil vom 07.09.2006 - 8 S 146/05; LG Heilbronn, Urteil vom 19.01.2006 - 6 S 16/05; LG Verden, Urteil vom 29.06.2006 - 5 O 118/06; AG Euskirchen, Urteil vom 05.08.2005 - 17 C 260/05; AG Wittlich, Urteil vom 22.03.2006 - 4 C 741/05; Kunth/Tüngler, NJW 2005, 1313, 1315; a A LG Hannover, Urteil vom 19.02.2007 - 21 O 88/06; AG Heilbronn, Urteil vom 15.04.2005 - 15 C 4394/04 ).
Die Marktüblichkeit des geforderten Preises sei zumindest ein Indiz für dessen Billigkeit (vgl. LG Verden, Urteil vom 29.06.2006 - 5 O 118/06; AG Euskirchen, Urteil vom 05.08.2005 - 17 C 260/05 -, S. 7 [Bl. 42 d.A.]), Jedenfalls könne der Nachweis der Billigkeit durch Vorlage eines Testats eines Wirtschaftsprüfers erbracht werden (vgl. AG Wittlich, Urteil vom 22.03.2006 - 4 C 741/05; Kunth/Tüngler, NJW 2005, 1313, 1315; für den Fall der Mitteilung der zugrunde liegenden Bezugspreise und -vereinbarungen LG Verden, Urteil vom 29.06.2006 - 5 O 118/06 ).
- LG Rostock, 09.11.2007 - 1 S 31/07 Der ursprüngliche Preis sowie eventuelle vorangegangene Preiserhöhungen sind in die Prüfung auch nicht etwa deshalb einzubeziehen, weil bereits diese unbillig überhöht und dies bei der Bemessung der nunmehrigen Erhöhung zu berücksichtigen sein könnte (vgl. Hinweisbeschluss vom 18.04.2007 und Urteil der Kammer vom 26.09.2007 - 1 S 21/06; BGH…, Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 36/06 - Rn. 28 ff.; LG Bonn, Urteil vom 07.09.2006 - 8 S 146/05; LG Heilbronn, Urteil vom 19.01.2006 - 6 S 16/05; LG Verden, Urteil vom 29.06.2006 - 5 O 118/06; AG Euskirchen, Urteil vom 05.08.2005 - 17 C 260/05; AG Wittlich, Urteil vom 22.03.2006 - 4 C 741/05; Kunth/Tüngler, NJW 2005, 1313, 1315; a.A. LG Hannover, Urteil vom 19.02.2007 - 21 O 88/06; AG Heilbronn, Urteil vom 15.04.2005 - 15 C 4394/04 ).
Die Marktüblichkeit des geforderten Preises sei zumindest ein Indiz für dessen Billigkeit (vgl. LG Verden, Urteil vom 29.06.2006 - 5 O 118/06; AG Euskirchen, Urteil vom 05.08.2005 - 17 C 260/05 -, S. 7 [Bl. 42 dA]).
- OLG Köln, 19.02.2010 - 19 U 143/09
Wirksamkeit einer formularmäßigen Preisanpassungsklausel für die Versorgung mit …
Aus dem Umstand, dass das Amtsgericht Euskirchen und das Landgericht Bonn mit Urteilen vom 05.08.2005 - 17 C 260/05 - (BeckRS 2006, 1251) und vom 07.09.2006 - 8 S 146/05 - (BeckRS 2006, 10998) die Klausel zunächst für wirksam erachtet hatten, konnte die Beklagte, auch in Anbetracht der jeweils eingelegten Rechtsmittel, nicht ohne Weiteres auf die Rechtsbeständigkeit der von ihr verwendeten Klausel schließen. - AG Euskirchen, 03.05.2011 - 17 C 1391/10
Wirksamkeit von einseitigen Preisänderungsklauseln in …
Rn. 57 Die Beklagte kann auch nicht einwenden, dass sie im Hinblick auf die Entscheidungen des Amtsgerichts Euskirchen vom 05.08.2005 Az. 17 C 260/05 und des Landgerichts Bonn vom 07.09.2006 Az. 8 S 146/05 auf die Wirksamkeit der Preisanpassungsklausel vertraut und deswegen von der Kündigung der Verträge abgesehen habe. - AG Euskirchen, 04.10.2011 - 17 C 388/11
Wirksamkeit einer in einem Gasversorgungs-Sondervertrag enthaltenen …
Rn. 57 Die Beklagte kann auch nicht einwenden, dass sie im Hinblick auf die Entscheidungen des Amtsgerichts Euskirchen vom 05.08.2005 Az. 17 C 260/05 und des Landgerichts Bonn vom 07.09.2006 Az. 8 S 146/05 auf die Wirksamkeit der Preisanpassungsklausel vertraut und deswegen von der Kündigung der Verträge abgesehen habe. - AG Euskirchen, 14.01.2011 - 17 C 1140/09
Preisanpassungsregelung in einem Sondervertrag als Nebenabrede der …
Die Beklagte kann auch nicht einwenden, dass sie im Hinblick auf die Entscheidungen des Amtsgerichts Euskirchen vom 05.08.2005, Az. 17 C 260/05 und des Landgerichts Bonn vom 07.09.2006, Az. 8 S 146/05 auf die Wirksamkeit der Preisanpassungsklausel vertraut und deswegen von der Kündigung der Verträge abgesehen habe.
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