Rechtsprechung
| VGH Bayern, 14.09.2017 - 17 P 17.778 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag von Personalratsmitgliedern auf Feststellung der Unwirksamkeit der Wahl eines weiteren Ergänzungsmitglieds in den Vorstand; Berücksichtigung eines Personalratsmitglieds aus der Wahlvorschlagsliste bei der Wahl des weiteren Ergänzungsmitglieds in den Vorstand; ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag von Personalratsmitgliedern auf Feststellung der Unwirksamkeit der Wahl eines weiteren Ergänzungsmitglieds in den Vorstand; Berücksichtigung eines Personalratsmitglieds aus der Wahlvorschlagsliste bei der Wahl des weiteren Ergänzungsmitglieds in den Vorstand; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 20.12.2016 - M 20 P 16.3140
- VGH Bayern, 14.09.2017 - 17 P 17.778
Papierfundstellen
- DÖV 2018, 37
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.03.2014 - 6 P 8.13
Wahl des Personalratsvorstandes; stärkste Wahlvorschlagsliste.
Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2017 - 17 P 17.778
Jedenfalls handelt es sich nach Normzweck und -sinn um vergleichbare Interessenlagen, die eine dahingehende Auslegung gebieten (vgl. auch BVerwG, B.v. 17.3.2014 - 6 P 8.13 - BVerwGE 149, 188 zu § 33 Satz 2 BPersVG).Das Verwaltungsgericht orientiere sich an der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. März 2014 - 6 P 8.13 - (BVerwGE 149, 188) zu § 33 Satz 2 BPersVG .
Auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. März 2014 - 6 P 8.13 - (BVerwGE 149, 188) impliziere die Erforderlichkeit einer Koalitionsbildung, wenn dort der Minderheitenschutz damit begründet werde, dass sich ansonsten die stärkste Liste gegen den Willen der auf die anderen Listen entfallenen Mehrheit mit keinem ihrer Vorstandskandidaten durchsetzen könne.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. März 2014 - 6 P 8.13 - (BVerwGE 149, 188) zu Sinn und Zweck von § 33 Satz 2 BPersVG sei auf die im Wesentlichen wortgleiche bayerische Regelung in Art. 33 Satz 3 BayPVG übertragbar.
Der von Art. 33 Satz 3 BayPVG in diesem Fall vorgesehene Minderheitenschutz (vgl. auch BVerwG, B.v. 17.3.2014 - 6 P 8.13 - BVerwGE 149, 188 Rn. 13 zu § 33 Satz 2 BPersVG) bzw. Listenschutz (…vgl. Ballerstedt/Schleicher/Faber, BayPVG, Stand Juni 2017, Art. 33 Rn. 16) gilt nach dem Wortlaut der Norm allerdings nur für diejenige Liste, die die "zweitgrößte Anzahl" aller von den Angehörigen der Dienststelle abgegebenen Stimmen erhalten hat.
Durch den Wortlaut von Art. 33 Satz 3 BayPVG ist aber nicht vornherein die Berücksichtigung der stärksten Liste, die im Personalrat in der Minderheit ist, ausgeschlossen (vgl. im Ergebnis ebenso BVerwG, B.v. 17.3.2014 a.a.O. Rn. 13;… Ballerstedt/Schleicher/Faber, BayPVG, Art. 33 Rn. 16).
Rn. 26 b) Nicht durchdringen kann der Beteiligte zu 1 mit dem Vortrag, eine analoge Anwendung des Art. 33 Satz 3 BayPVG auf die stärkste Liste komme nicht in Betracht, weil sich die zu einer entsprechenden Fallkonstellation ergangene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. März 2014 - 6 P 8.13 - (BVerwGE 149, 188) auf eine bundesrechtliche Norm, nämlich § 33 Satz 2 BPersVG beziehe und diese Norm in einem wesentlichen Punkt von Art. 33 Satz 3 BayPVG abweiche.
Abgesehen davon impliziert die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. März 2014 - 6 P 8.13 - (BVerwGE 149, 188) diese Voraussetzung nicht, sondern sieht die Schutzbedürftigkeit (auch) der stärksten Gruppe darin begründet, dass sich diese "gegen den Willen" der auf die anderen Listen entfallenden Mehrheit nicht durchsetzen könnte (vgl. BVerwG, B.v. 17.3.2014 a.a.O. Rn. 17).
- BVerwG, 28.02.1979 - 6 P 81.78
Wahl des Personalrats - Pflicht von Personalratsmitgliedern zur Annahme eines …
Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2017 - 17 P 17.778
Die "Wahl" beschränkt sich in diesem Fall auf die schlichte Aufnahme dieses einen Mitglieds in den erweiterten Vorstand (vgl. BVerwG, B.v. 28.2.1979 - 6 P 81.78 - Buchholz 238.3 A § 33 BPersVG Nr. 2).
- OVG Niedersachsen, 26.02.2024 - 17 LP 3/23
Beschwerde hinsichtlich der Gültigkeit einer Wahl zum erweiterten Vorstand des …
Es ist schlechterdings unerträglich, den dadurch entstandenen Zustand weiter hinnehmen zu müssen (vgl. zur Unwirksamkeit von Vorstandswahlen bei Nichtbeachtung der Minderheitenschutzregelung: Bayerischer VGH, Beschl. v. 14.9.2017 - 17 P 17.778 -, juris Rn. 20 ff.).Die "Wahl" beschränkt sich in diesem Fall auf die schlichte Aufnahme dieses einen Mitglieds in den erweiterten Vorstand (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.3.2014 - BVerwG 6 P 8.13 -, BVerwGE 149, 188, 193 - juris Rn. 21; Bayerischer VGH, Beschl. v. 14.9.2017 - 17 P 17.778 -, juris Rn. 25 jeweils m.w.N.).
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