Rechtsprechung
| VGH Bayern, 19.04.2016 - 17 PC 16.531 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BayPVG Art. 9 13 I 1 14 S. 1, 81 II
Beteiligtenbefugnis; Beschlussverfahren; vorläufige Feststellung; Wahlrecht; Personalratswahlen; Vergleich; Arbeitsleistung
- rechtsportal.de
Beteiligtenbefugnis in einem Beschlussverfahren zur vorläufigen Feststellung des aktiven und passiven Wahlrechts bei der Personalratswahl; Einstweilige Verfügung in Personalvertretungssachen; Eingliederung in die Dienststelle im Hinblick auf das Bestehen des Wahlrechts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beteiligtenbefugnis in einem Beschlussverfahren zur vorläufigen Feststellung des aktiven und passiven Wahlrechts bei der Personalratswahl; Einstweilige Verfügung in Personalvertretungssachen; Eingliederung in die Dienststelle im Hinblick auf das Bestehen des Wahlrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 23.02.2016 - AN 8 PE 16.176
- VGH Bayern, 19.04.2016 - 17 PC 16.531
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 22.09.2015 - 5 P 12.14
Beteiligtenfähigkeit des Wahlvorstandes; Erlöschen des Amtes des Wahlvorstandes; …
Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2016 - 17 PC 16.531
Der Senat trägt dieser Rechtslage Rechnung und sieht nach Anhörung des Personalrats und des Gesamtpersonalrats (vgl. BVerwG, B. b. 22.9.2015 - 5 P 12.14 - ZfPR 2016, 2 Rn. 11 m. w. N.) von ihrer weiteren Beteiligung am Verfahren ab.Nach der Konzeption dieser Regelungen setzen das aktive und passive Wahlrecht neben der Beschäftigteneigenschaft eine (fort-)bestehende Dienststellenzugehörigkeit, d. h. die Eingliederung in die Dienststelle, voraus (st. Rspr., vgl. z. B. BVerwG, B. b. 22.9.2015 - 5 P 12.14 - ZfPR 2016, 2 Rn. 19 m. w. N.;… BayVGH, B. b. 10.3.2009 - 17 P 07.1982 - juris Rn. 31 m. w. N.).
Für diese ist nämlich kennzeichnend, dass der Beschäftigte durch eine tatsächliche Arbeitsaufnahme innerhalb der Arbeitsorganisation der Dienststelle dort nach Weisung des Dienststellenleiters an der Erfüllung öffentlicher Aufgaben mitwirkt (BVerwG, B. b. 22.9.2015 - 5 P 12.14 - ZfPR 2016, 2 Rn. 24 m. w. N.).
- VGH Bayern, 10.03.2009 - 17 P 07.1982
Personalvertretung (Land); Wahlanfechtung; Wahlberechtigung (verneint); …
Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2016 - 17 PC 16.531
Nach der Konzeption dieser Regelungen setzen das aktive und passive Wahlrecht neben der Beschäftigteneigenschaft eine (fort-)bestehende Dienststellenzugehörigkeit, d. h. die Eingliederung in die Dienststelle, voraus (…st. Rspr., vgl. z. B. BVerwG, B. b. 22.9.2015 - 5 P 12.14 - ZfPR 2016, 2 Rn. 19 m. w. N.; BayVGH, B. b. 10.3.2009 - 17 P 07.1982 - juris Rn. 31 m. w. N.).Für die Eingliederung in die Dienststelle, insbesondere wenn es um das Wahlrecht geht, kommt es dabei grundsätzlich nicht die auf dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis beruhende rechtliche Beziehung, sondern auf das tatsächliche Beschäftigungsverhältnis an (vgl. BayVGH, B. b. 10.3.2009 a. a. O.).
- BVerwG, 19.11.2015 - 2 B 26.15
Amt im abstrakt-funktionellen Sinne; Amtszulage; Eingliederung; Dienststelle; …
Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2016 - 17 PC 16.531
Bei einem freigestellten Mitglied des Personalrats wird daher - anders als beim Antragsteller - die Eingliederung in die Dienststelle nicht aufgehoben (BVerwG, B. b. 19.11.2015 - 2 B 26.15 - ZBR 2016, 140 Rn. 8).
- BVerwG, 15.05.2002 - 6 P 8.01
Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat; Blockmodell der Altersteilzeit; …
Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2016 - 17 PC 16.531
Ist aber ein Arbeitnehmer - wie vorliegend aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber - von jeglicher Arbeitsleistung befreit, so existiert keine Arbeitszeit, welche für Personalratstätigkeit in Anspruch genommen werden könnte (BVerwG, B. b. 15.5.2002 - 6 P 8.01 - BVerwGE 116, 242). - BVerwG, 26.11.2008 - 6 P 7.08
Personalrat der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes; Wahlanfechtungsrecht der …
Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2016 - 17 PC 16.531
Sollten in der Vergangenheit (ehemalige) Beschäftigte der Bayerischen Landesbank in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sein, wären damit lediglich die formellen Voraussetzungen für die faktische Ausübung des Wahlrechts geschaffen worden, ohne dass der Eintragung eine verbindliche Entscheidung über das Wahlrecht zugekommen wäre (vgl. BVerwG, B. b. 26.11.2008 - 6 P 7.08 - BVerwGE 132, 276 Rn. 24). - LAG Baden-Württemberg, 13.04.1994 - 9 TaBV 4/94
Betriebsratswahl: einstweiliger Rechtsschutz bei laufender Wahl
Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2016 - 17 PC 16.531
Denn es geht vorliegend um die Frage des aktiven und passiven Wahlrechts des Antragstellers für die Wahlen zum künftigen Personal- bzw. Gesamtpersonalrat, so dass die Rechtsstellung der (noch) amtierenden Gremien nicht unmittelbar berührt wird (vgl. auch LAG BW, B. b. 13.4.1994 - 9 TaBV 4/94 - juris [nur Leitsätze] zu einem Beschlussverfahren, in dem der Arbeitgeber versucht, die angesetzte Betriebsratswahl zu verhindern, auszusetzen oder zu korrigieren).
- VGH Bayern, 10.06.2024 - 17 P 23.2147
Beteiligtenstellung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren
Die Beteiligtenstellung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren ergibt sich gemäß Art. 82 Abs. 2 BayPVG i.V.m. § 90 Abs. 2, § 83 Abs. 3 Satz 1 ArbGG weder aus Erklärungen des Antragstellers noch aus einem Akt des Gerichts, sondern allein aus dem materiellen Recht und ist in jeder Lage des Verfahrens (auch in der Beschwerdeinstanz) von Amts wegen zu beachten und gegebenenfalls durch eine Rubrumsberichtigung zu korrigieren (…vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2016 - 5 PB 10.15 - NZA-RR 2016, 276 Rn. 4 m.w.N.; BayVGH, B.v. 19.4.2016 - 17 PC 16.531 - PersV 2016, 265 Rn. 7 m.w.N.).Rn. 14 Die Beteiligtenstellung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren ergibt sich gemäß Art. 82 Abs. 2 BayPVG i.V.m. § 90 Abs. 2, § 83 Abs. 3 Satz 1 ArbGG weder aus Erklärungen des Antragstellers noch aus einem Akt des Gerichts, sondern allein aus dem materiellen Recht und ist in jeder Lage des Verfahrens (auch in der Beschwerdeinstanz) von Amts wegen zu beachten und gegebenenfalls durch eine Rubrumsberichtigung zu korrigieren (…vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2016 - 5 PB 10.15 - NZA-RR 2016, 276 Rn. 4 m.w.N.; BayVGH, B.v. 19.4.2016 - 17 PC 16.531 - PersV 2016, 265 Rn. 7 m.w.N.).
- VGH Bayern, 10.06.2024 - 17 P 23.2146
Mitbestimmungspflichtigkeit der Dienstpläne eines städtischen Theaters, die es …
Rn. 28 Die Beteiligtenstellung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren ergibt sich gemäß Art. 82 Abs. 2 BayPVG i.V.m. § 90 Abs. 2, § 83 Abs. 3 Satz 1 ArbGG weder aus Erklärungen des Antragstellers noch aus einem Akt des Gerichts, sondern allein aus dem materiellen Recht und ist in jeder Lage des Verfahrens (auch in der Beschwerdeinstanz) von Amts wegen zu beachten und gegebenenfalls durch eine Rubrumsberichtigung zu korrigieren (…vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2016 - 5 PB 10.15 - NZA-RR 2016, 276 Rn. 4 m.w.N.; BayVGH, B.v. 19.4.2016 - 17 PC 16.531 - PersV 2016, 265 Rn. 7 m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".