Arbeitsgerichtsgesetz
3. Teil - Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen (§§ 46 - 100) |
2. Abschnitt - Beschlußverfahren (§§ 80 - 100) |
2. Unterabschnitt - Zweiter Rechtszug (§§ 87 - 91) |
(1) 1Die Beschwerdeschrift und die Beschwerdebegründung werden den Beteiligten zur Äußerung zugestellt. 2Die Äußerung erfolgt durch Einreichung eines Schriftsatzes beim Beschwerdegericht oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts, das den angefochtenen Beschluß erlassen hat.
(2) Für das Verfahren sind die §§ 83 und 83a entsprechend anzuwenden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
12.10.2021 | Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften | 05.10.2021 | |
01.01.2018 | Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs | 05.07.2017 |
Rechtsprechung zu § 90 ArbGG
306 Entscheidungen zu § 90 ArbGG in unserer Datenbank:
- BAG, 22.03.2017 - 1 AZB 55/16
Rechtsbeschwerde gegen Aussetzung im Beschlussverfahren
- LAG Nürnberg, 20.08.2014 - 2 TaBV 5/14
Beschlussverfahren - Einstellungsbeschluss - Rechtsnatur - Rechtsmittel
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2021 - 5 TaBV 1160/19
Aushang des Wahlausschreibens - Beschluss schriftlicher Stimmabgabe für ...
- LAG Hamburg, 14.06.2023 - 7 TaBV 1/23
Teilnahme an einer Verhandlung im Wege der Videokonferenz - Größe des ...
- LAG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - 12 TaBV 4/21
Erforderlichkeit der Übermittlung der Anzahl und Namen von ...
- OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 18 LP 3/21 Corona
Arbeitszeit; Beschwerde; Corona; Kostenübernahme; Mitbestimmung; Personalrat; ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2021 - 20 A 3558/20
1. Das Rechtsschutzbedürfnis der Dienststelle für ein Gerichtsverfahren auf ...
- BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 367/15
Zustimmungsersetzungsverfahren - Anspruch auf Durchführung
- BAG, 29.07.2020 - 7 ABR 27/19
Konzernbetriebsrat - Gemeinschaftsbetrieb - Entsendung
Zum selben Verfahren:
- LAG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 TaBV 112/16
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren; Prüfkompetenz bei ...
- LAG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 TaBV 112/16
Querverweise
Auf § 90 ArbGG verweisen folgende Vorschriften:
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen