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   VGH Bayern, 27.02.2002 - 17 PE 02.509   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,66094
VGH Bayern, 27.02.2002 - 17 PE 02.509 (https://dejure.org/2002,66094)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.02.2002 - 17 PE 02.509 (https://dejure.org/2002,66094)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Februar 2002 - 17 PE 02.509 (https://dejure.org/2002,66094)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Saarlouis, 04.02.2013 - 9 L 341/13

    Einstweilige Verfügung auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis für die Wahl des …

    Rn. 21 vgl. dazu BayVGH, Beschluss vom 27.02.2002, 17 PE 02.509, VGH Mannheim, Beschluss vom 24.02.2005, PL 15 S 434/05, OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.02.2000, 4 B 10280/00.OVG; vgl. im Übrigen den Beschluss des VG Ansbach vom 20.12.2006, AN 8 PE 06.04019.
  • VG Ansbach, 24.03.2011 - AN 8 PE 11.00736

    Wahlberechtigung und Wählbarkeit bei Abordnung

    Das schließt aber nach Auffassung des Gerichts in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Arbeitsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschlüsse vom 23.5.1990, 18 PC 90.1430; 22.5.1990, 17 PC 90.1454 und 27.2.2002, 17 PE 02.509) die zum 8. Buch gehörende Regelung des § 944 ZPO nicht aus.

    Kann freilich eine einstweilige Verfügung vor der Wahl noch zur Beseitigung eines offensichtlichen Fehlers führen, ein ordnungsgemäßes Wahlverfahren gewährleisten und die Aufhebung sowie Wiederholung der Wahl vermeiden, so kann zumindest eine entsprechende vorläufige Feststellung ausnahmsweise vor Durchführung der Wahl getroffen werden (BayVGH, Beschluss vom 27.2.2002, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.2.2005, PL 15 S 434/05 und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.2.2000, 4 B 10280/00.OVG).

  • VG München, 27.02.2008 - M 14 PE 08.645

    Einsteilige Verfügung während Wahlverfahrens; erheblicher Fehler; summarische …

    Die Klärung dieser Frage ist nicht vergleichbar den Fällen, in denen die Rechtsprechung bisher ausnahmsweise einen Eingriff in das laufende Wahlverfahren zugelassen hat (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 16.2.2000, Az: 4 B 10280.00, BayVGH, B. v. 27.2.2002, Az. 17 PE 02.509).
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