Rechtsprechung
| OLG Köln, 24.04.1985 - 17 U 32/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ruhegeldvereinbarung im Rahmen eines Anstellungsvertrages; Geltendmachung von Gehaltsansprüchen und Pensionsansprüchen eines abberufenen Vorstandsmitglieds; Zinsansprüche aus nachgezahlten Rentenmehrbeträgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 13.06.1984 - 24 O 554/83
- OLG Köln, 24.04.1985 - 17 U 32/84
Papierfundstellen
- VersR 1986, 772
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- OLG Frankfurt, 20.01.1988 - 17 U 34/84
Auszug aus OLG Köln, 24.04.1985 - 17 U 32/84
Die Akten 24 O 154/81 LG Köln = 17 U 94/81, OLG Köln, 24 O 738/82 LG Köln = 17 U 4/84 OLG Köln, 24 O 681/81 LG Köln = 17 U 34/84 OLG Köln und 24 (74) O 590/77 LG Köln = 17 U 33/84 OLG Köln sind beigezogen worden und Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.Einen weiteren Teilbetrag von den im vorliegenden Rechtsstreit geltend gemachten Zinsen, nämlich 10 % aus 4.825,76 DM seit dem 1. April 1978 hat der Kläger bereits in dem noch nicht beendeten Verfahren 24 O 681/81 LG Köln = 17 U 34/84 OLG Köln rechtshängig gemacht.
- BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 351/81
Verzug mit familienrechtlichen Unterhaltspflichten; Entbehrlichkeit einer …
Auszug aus OLG Köln, 24.04.1985 - 17 U 32/84
Wenn auch nach den dazu in der Rechtsprechung insbesondere des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen (vgl. BGH NJW 1972, 1045 f. und NJW 1983, 2318 ff. jeweils mit weiteren Nachweisen) ein Ausschluß des Schuldnerverzuges wegen unverschuldeten Rechtsirrtums nur unter engen Voraussetzungen in Betracht kommen kann, so dürfen andererseits die an den Schuldner zu stellenden strengen Sorgfaltsanforderungen nicht dahin mißverstanden werden, daß eine ihm ungünstige Entscheidung der zwischen ihm und dem Gläubiger streitigen Rechtsfrage undenkbar gewesen sein muß. - BGH, 07.03.1972 - VI ZR 169/70
Hinterlegung eines Geldbetrages nach Versteigerung eines Grundstücks zum Zwecke …
Auszug aus OLG Köln, 24.04.1985 - 17 U 32/84
Wenn auch nach den dazu in der Rechtsprechung insbesondere des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen (vgl. BGH NJW 1972, 1045 f. und NJW 1983, 2318 ff. jeweils mit weiteren Nachweisen) ein Ausschluß des Schuldnerverzuges wegen unverschuldeten Rechtsirrtums nur unter engen Voraussetzungen in Betracht kommen kann, so dürfen andererseits die an den Schuldner zu stellenden strengen Sorgfaltsanforderungen nicht dahin mißverstanden werden, daß eine ihm ungünstige Entscheidung der zwischen ihm und dem Gläubiger streitigen Rechtsfrage undenkbar gewesen sein muß. - BGH, 21.03.1983 - II ZR 174/82
Zahlung eines Ruhegeldes, wenn die Pensionsschuldnerin durch Konkurs ausgefallen …
Auszug aus OLG Köln, 24.04.1985 - 17 U 32/84
In seinem Urteil vom 21. März 1983 - II ZR 174/82 - hat der Bundesgerichtshof in der zwischen den Parteien streitigen Frage, ob die im Jahre 1976 geltende Beitragsbemessungsgrenze auch für die später fällig werdenden Rentenbeträge maßgebend, die Höchstgrenze des § 7 Abs. 111 BetrAVG also nach dem Stand von 1976 eingefroren sei, oder ob für den Höchstbetrag der vom Beklagten geschuldeten Versorgungsleistungen, wie der Kläger geltend gemacht hat, auf die jeweils bei Fälligkeit der Einzelleistungen geltende Beitragsbemessungsgrenze abzustellen sei, dahin entschieden, daß die im Zeitpunkt der - regelmäßig mit dem Sicherungsfall eintretenden - ersten Fälligkeit des Anspruchs geltende dreifache Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung insofern für die gesetzliche Leistungspflicht des Beklagten maßgebend sei, als sich nach ihr in den Fällen, in denen der vertragliche Anspruch höher sei, ein für allemal der insolvenzgeschützte Ausgangsbetrag bestimme daß jener Grundbetrag indessen in demselben Verhältnis aufzustocken sei, in welchem sich der vertragliche Pensionsanspruch als Folge einer Anpassungsklausel erhöht habe, wobei allerdings die zur Zeit der Anpassung geltende dreifache Beitragsbemessungsgrenze die Obergrenze für die von dem Beklagten zu erbringenden Leistungen bilde. - LG Köln, 13.06.1984 - 24 O 554/83
Auszug aus OLG Köln, 24.04.1985 - 17 U 32/84
Die Berufung des Klägers gegen das am 13. Juni 1984 verkündete Urteil der 24, Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 554/83 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
- BAG, 12.12.1989 - 3 AZR 540/88
Insolvenzsicherung
- BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 388/89
Abgeltung eines Urlaubsanspruchs - Vorliegen eines Betriebsübergangs - Beendigung …
Gleichwohl sind an die Prüfung der Verschuldensfrage strenge Maßstäbe anzulegen (BGH Urteil vom 7. März 1972 - VI ZR 169/70 - NJW 1972, 1045; Urteil vom 18. April 1974 - K ZR 6/73 - NJW 1974, 1903; BGHZ 89, 296; BGH Urteil vom 26. Januar 1983 - IV b ZR 351/81 - zu B II 2 b der Gründe - NJW 1983, 2318; OLG Köln, Urteil vom 24. April 1985 - 17 U 32/84 - DB 1985, 2403). - OLG Köln, 21.03.1986 - 6 U 147/85
Ansprüche des Versorgungsempfängers gegen den Träger der Insolvenzsicherung wegen …
Soweit der Beklagte auf das Verfahren 24 O 554/83 LG Köln = 17 U 32/84 OLG Köln verweist, betrifft dieser inzwischen erledigte Rechtsstreit ausschließlich Zinsen aus den vom Beklagten inzwischen nachgezahlten Rentenmehrbeträgen.
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 19.09.1984 - 17 U 32/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 648
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Errichtung eines einheitliche Bauwerks; Mehrere Grundstücke des Bestellers; Gesamtsicherungshypothek; Sicherungshypothek; Einheitlicher Werkvertrag; Einheitliche Vergütung; Aufteilung des Baugrundstücks; Bildung von Wohnungseigentum; Werklohnforderung
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 30.03.2000 - VII ZR 299/96
Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshyptohek bei Arbeiten des Unternehmes an …
b) Zu Unrecht meint das Berufungsgericht in Anschluß an eine verbreitete Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, der Schutzzweck des § 648 Abs. 1 BGB gebiete es, die vertraglich geschuldete Leistung eines Bauwerks hinsichtlich der geschuldeten Sicherheit in die dem jeweiligen Grundstück erbrachten Leistungen aufzuteilen (OLG Frankfurt, OLGZ 1985, 193, 199 f; OLG Köln, BauR 1995, 110 = NJW-RR 1994, 531;… Oelmaier/Merl, Handbuch des privaten Baurechts, 2. Aufl., § 19 Rdn. 185;… Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Aufl. Rdn. 244;… Heiermann/Riedl/Rusam, VOB, 8. Aufl., B § 2 Rdn. 48;… Ingenstau/Korbion, VOB, 13. Aufl., B § 16 Rdn. 376;… Siegburg, Die Bauwerksicherungshypothek, 1989, S. 239 ff; ders., BauR 1990, 32, 49). - OLG Hamm, 07.10.1998 - 12 U 19/98
Bauhandwerkersicherungshypothek; Voraussetzungen zur Eintragung im …
Wird erst nach Abschluß des Werkvertrages das Objekt in Wohnungseigentum aufgeteilt, so kann der Besteller eine Gesamthypothek nach § 1132 BGB verlangen, denn der Unternehmer darf darauf vertrauen, daß das gesamte Objekt in vollem Umfang für die ganze Werklohnforderung haftet (so im Ergebnis auch die ganz überwiegende Rechtsprechung: OLG Frankfurt, OLGZ 1985, 193, Urteil vom 19.9.1984, 17 U 32/84; OLG Frankfurt, Baurecht 1995, 737, 738, Beschluß vom 10.5.1995, 20 W 79/95; damit ist die vereinzelt gebliebene gegenteilige frühere Entscheidung desselben Gerichts in NJW 1974, 62, Beschluß vom 17.9.1973, 3 W 63/73, korrigiert worden; des weiteren ebenso OLG Düsseldorf Baurecht 1983, 376, Urteil vom 27.7.1982, 20 U 243/81; OLG Köln OLGZ 75, 20, 21, Beschluß vom 24.10.1974, 15 W 75/74; OLG München NJW 1975, 220, Beschluß vom 11.11.1974, 23 W 1876/74;… Schlechtriem in Jauernig u.a., Kommentar zum BGB, § 648 Rdn. 6, 8. Aufl. 1997). - LG Köln, 10.08.2009 - 13 S 195/09
Gesamtsicherungshypotheken auf allen Einzelgrundstücken
Sofern die Verfügungsbeklagte sich auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt beruft, dürfte es sich nach den Leitsätzen um die Entscheidung vom 19.09.1984 - 17 U 32/84 (OLGZ 1985, 193) handeln. - OLG Köln, 22.12.1993 - 11 W 58/93
Anforderungen an ein einheitliches Baugrundstück i.S.d. § 648 BGB; Annahme eines …
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