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Rechtsprechung
   KG, 20.02.2009 - 17 U 41/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,31517
KG, 20.02.2009 - 17 U 41/08 (https://dejure.org/2009,31517)
KG, Entscheidung vom 20.02.2009 - 17 U 41/08 (https://dejure.org/2009,31517)
KG, Entscheidung vom 20. Februar 2009 - 17 U 41/08 (https://dejure.org/2009,31517)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.09.1992 - II ZR 299/91

    Haftung des wirtschaftlichen GmbH-Alleingesellschafters

    Auszug aus KG, 20.02.2009 - 17 U 41/08
    Eine Haftung des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers aus § 43 Abs. 2 GmbHG scheidet aber nach der obergerichtlichen Rechtsprechung aus (vgl. BGH, NJW 2000, 1571; NJW 1993, 193; OLG Köln, BB 1995, 793; OLG Stuttgart, GmbHR 2000, 1048; OLG Köln, DB 2001, 32): § 43 Abs. 2 GmbHG setzt nach seinem Schutzzweck ein Handeln des Geschäftsführers gegen den Willen bzw. gegen die Weisung der Gesellschafter voraus.

    Dabei kommt es - entgegen der Auffassung des Klägers - eben im Hinblick darauf, dass der Geschäftsführer, der als Alleingesellschafter zugleich allein weisungsberechtigt ist, letztlich seine eigenen Vorgaben und Weisungen ausführt, auch auf das Vorliegen eines förmlichen Gesellschaftsbeschlusses nicht an (BGH, NJW 1993, 193).

  • BGH, 31.01.2000 - II ZR 189/99

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus KG, 20.02.2009 - 17 U 41/08
    Eine Haftung des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers aus § 43 Abs. 2 GmbHG scheidet aber nach der obergerichtlichen Rechtsprechung aus (vgl. BGH, NJW 2000, 1571; NJW 1993, 193; OLG Köln, BB 1995, 793; OLG Stuttgart, GmbHR 2000, 1048; OLG Köln, DB 2001, 32): § 43 Abs. 2 GmbHG setzt nach seinem Schutzzweck ein Handeln des Geschäftsführers gegen den Willen bzw. gegen die Weisung der Gesellschafter voraus.
  • OLG Köln, 29.06.2000 - 18 U 31/00

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus einer Verletzung gesellschaftlicher …

    Auszug aus KG, 20.02.2009 - 17 U 41/08
    Eine Haftung des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers aus § 43 Abs. 2 GmbHG scheidet aber nach der obergerichtlichen Rechtsprechung aus (vgl. BGH, NJW 2000, 1571; NJW 1993, 193; OLG Köln, BB 1995, 793; OLG Stuttgart, GmbHR 2000, 1048; OLG Köln, DB 2001, 32): § 43 Abs. 2 GmbHG setzt nach seinem Schutzzweck ein Handeln des Geschäftsführers gegen den Willen bzw. gegen die Weisung der Gesellschafter voraus.
  • OLG Köln, 01.03.1995 - 2 U 110/94

    Haftung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH

    Auszug aus KG, 20.02.2009 - 17 U 41/08
    Eine Haftung des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers aus § 43 Abs. 2 GmbHG scheidet aber nach der obergerichtlichen Rechtsprechung aus (vgl. BGH, NJW 2000, 1571; NJW 1993, 193; OLG Köln, BB 1995, 793; OLG Stuttgart, GmbHR 2000, 1048; OLG Köln, DB 2001, 32): § 43 Abs. 2 GmbHG setzt nach seinem Schutzzweck ein Handeln des Geschäftsführers gegen den Willen bzw. gegen die Weisung der Gesellschafter voraus.
  • OLG Stuttgart, 30.05.2000 - 20 W 1/00

    Anforderungen an die Durchführung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens; …

    Auszug aus KG, 20.02.2009 - 17 U 41/08
    Eine Haftung des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers aus § 43 Abs. 2 GmbHG scheidet aber nach der obergerichtlichen Rechtsprechung aus (vgl. BGH, NJW 2000, 1571; NJW 1993, 193; OLG Köln, BB 1995, 793; OLG Stuttgart, GmbHR 2000, 1048; OLG Köln, DB 2001, 32): § 43 Abs. 2 GmbHG setzt nach seinem Schutzzweck ein Handeln des Geschäftsführers gegen den Willen bzw. gegen die Weisung der Gesellschafter voraus.
  • LG Wiesbaden, 03.05.2013 - 1 O 229/12

    Zur Haftung nach § 43 Abs 2 GmbHG wegen Verjährenlassens der Einlageforderung der …

    Denn bei Personenidentität zwischen Geschäftsführer und Alleingesellschafter besteht für eine haftungsauslösende Obliegenheitsverletzung grundsätzlich kein Raum (…BGH, Urt. v. 31.1.2000 - II ZR 189/99, NJW 2000, 1571; KG, Urt. v. 20.2.2009 - 17 U 41/08, zitiert nach juris, Tz. 14 m.w.N.).
  • LG Bonn, 08.07.2016 - 1 O 401/15

    Darlehen, Beweislast, Insolvenzverwalter

    Rn. 21 Schon vor diesem Hintergrund reicht allein die im Tatbestand im Einzelnen zitierte buchungsmäßige Erfassung von Wertbewegungen als "Darlehen" für den Nachweis der Richtigkeit des Klägervortrages nicht aus (vgl. auch KG, Urteil vom 20.02.2009 - 17 U 41/08 = BeckRS 2009, 25733 = juris Rd.12 - zu § 43 Abs. 1 GmbHG und bereits eine hinreichende Darlegung verneinend).
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