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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.10.2008 - 17 W 252/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14731
OLG Köln, 16.10.2008 - 17 W 252/08 (https://dejure.org/2008,14731)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.10.2008 - 17 W 252/08 (https://dejure.org/2008,14731)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - 17 W 252/08 (https://dejure.org/2008,14731)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfallen der Terminsgebühr bei kurzfristiger Aufhebung des Termins

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.02.2007 - IX ZR 215/05

    Erfallen der Terminsgebühr vor Anhängigkeit des Rechtsstreits

    Auszug aus OLG Köln, 16.10.2008 - 17 W 252/08
    Sie entsteht vielmehr nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH AnwBl. 2007, 381= FamRZ 2007, 321) selbst dann, wenn die Parteien einer außergerichtliche Besprechung über nicht rechtshängige Ansprüche zur Vermeidung eines zukünftigen Prozesses führen (…s. Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 18. Aufl., Vorb. 3 VV RVG Rdn. 93 m. w. N.).
  • OLG Köln, 08.03.2007 - 17 W 37/07

    Keine Terminsgebühr durch Sachstandsanfrage - Terminsgebühr aufgrund …

    Auszug aus OLG Köln, 16.10.2008 - 17 W 252/08
    In einer früheren Entscheidung (Beschluss vom 8. März 2007 - 17 W 37/07 - = OLGReport 2008, 30) hat der Senat eine 0, 5 Terminsgebühr als erstattungsfähig dann angesehen, wenn der Prozessbevollmächtigte des Klägers zum Termin erschien und das Gericht davon unterrichtete, dass ihm der gegnerische Kollege telefonisch mitgeteilt habe, er habe die Berufung zwischenzeitlich zurückgenommen und während einer Sitzungsunterbrechung seitens des Gerichts festgestellt wurde, dass etwa 1 Stunde zuvor ein entsprechender Schriftsatz eingegangen war.
  • LG Saarbrücken, 30.05.2011 - 5 T 143/11

    Kostenentscheidung: Anfall der Terminsgebühr des Beklagtenvertreters bei …

    Dieser Umstand reicht für den Anfall der Terminsgebühr aus (…vgl. dazu OLG Köln a.a.O., juris Rdnr. 8, 10; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 27.03.2009, Az 8 W 118/09, RVGreport 2009, 184, zitiert nach juris Rdnr. 8; OLG Köln, Beschluss vom 16.10.2008, Az 17 W 252/08, zitiert nach juris Rdnr. 11; KG Berlin…, Beschluss vom 05.01.2006, Az 1 W 258/05, KGR Berlin 2006, 281, zitiert nach juris Rdnr. 4;… Müller-Raabe/Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Auflage, Teil G I Rdnr. 208, 209).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2019 - 26 Ta 6062/19

    Terminsgebühr - Rücknahme der Berufung vor Termin

    Nach der insoweit in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Köln vom 16. Oktober 2008 (17 W 252/08, Rn. 10) falle ja sogar dann eine Terminsgebühr an, wenn die Parteien eine außergerichtliche Besprechung über nicht rechtshängige Ansprüche zur Vermeidung eines zukünftigen Prozesses führten.
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