Rechtsprechung
| OLG Köln, 31.05.2013 - I-17 W 34/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 21
Entscheidung über die Niederschlagung der durch die Einlegung der Berufung bei einem unzuständigen Gericht entstandenen Kosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entscheidung über die Niederschlagung von entstandenen Kosten durch die Einlegung der Berufung bei einem unzuständigen Gericht
Verfahrensgang
- LG Köln - 65 O 8/11
- OLG Köln, 31.05.2013 - I-17 W 34/13
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.05.2005 - XII ZR 217/04
Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung; Unklarheiten bei der …
Auszug aus OLG Köln, 31.05.2013 - 17 W 34/13
Rn. 4 Zwar ist anerkannt, dass der Betroffene die Niederschlagung von Gerichtskosten gemäß § 21 GKG im Rahmen einer Erinnerung gemäß § 66 GKG geltend machen kann, nachdem eine Kostenrechnung ergangen ist (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 1230 = juris Rn 3; Senatsbeschlüsse vom 26.04.2011 - 17 W 71/11 - …und vom 25.01.2012 - 17 W 25/12 - Meyer, GKG, 10. Aufl., § 21 Rn 16;… Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 21 GKG Rn 54 mwN;… Petzold in Binz/ Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG u.a., 2. Aufl., § 21 GKG Rn 12 und Zimmerman, ebendort § 66 GKG Rn 7).Im Hinblick auf die Entscheidung des BGH (NJW-RR 2005, 1230 = MDR 2005, 956) erscheint dies im Übrigen auch zutreffend.
- BGH, 17.10.2002 - IX ZB 303/02
Kosten der unstatthaften Beschwerde im Kostenansatzverfahren
Auszug aus OLG Köln, 31.05.2013 - 17 W 34/13
Dieser Gesichtspunkt kommt jedoch, ebenso wie bei § 5 Abs. 6 GKG a.F. und § 25 Abs. 4 GKG a.F., dann nicht zum Tragen, wenn eine Entscheidung in der Sache grundsätzlich nicht möglich ist, weil ein Rechtsmittel bereits unstatthaft ist (vgl. BGH, NJW 2003, 69 f. = juris Rn 3 mwN und BRAGOReport 2003, 56; BFH, Beschlüsse vom 12.09.2005 - VII E 5/05 - juris Rn 5 und vom 15.02.2008 - II B 84/07 - juris Rn 6;… Hartmann, aaO § 66 GKG Rn 48). - BGH, 29.03.2000 - RiZ(R) 4/99
Berufung im richterdienstgerichtlichen Prüfungsverfahren
- BFH, 15.02.2008 - II B 84/07
Keine Umdeutung unstatthafter Beschwerde in Anhörungsrüge - Gebührenfreiheit nach …
Auszug aus OLG Köln, 31.05.2013 - 17 W 34/13
Dieser Gesichtspunkt kommt jedoch, ebenso wie bei § 5 Abs. 6 GKG a.F. und § 25 Abs. 4 GKG a.F., dann nicht zum Tragen, wenn eine Entscheidung in der Sache grundsätzlich nicht möglich ist, weil ein Rechtsmittel bereits unstatthaft ist (vgl. BGH, NJW 2003, 69 f. = juris Rn 3 mwN und BRAGOReport 2003, 56; BFH, Beschlüsse vom 12.09.2005 - VII E 5/05 - juris Rn 5 und vom 15.02.2008 - II B 84/07 - juris Rn 6;… Hartmann, aaO § 66 GKG Rn 48). - BFH, 12.09.2005 - VII E 5/05
Nicht statthafte Beschwerde; Gebührenfreiheit
Auszug aus OLG Köln, 31.05.2013 - 17 W 34/13
Dieser Gesichtspunkt kommt jedoch, ebenso wie bei § 5 Abs. 6 GKG a.F. und § 25 Abs. 4 GKG a.F., dann nicht zum Tragen, wenn eine Entscheidung in der Sache grundsätzlich nicht möglich ist, weil ein Rechtsmittel bereits unstatthaft ist (vgl. BGH, NJW 2003, 69 f. = juris Rn 3 mwN und BRAGOReport 2003, 56; BFH, Beschlüsse vom 12.09.2005 - VII E 5/05 - juris Rn 5 und vom 15.02.2008 - II B 84/07 - juris Rn 6;… Hartmann, aaO § 66 GKG Rn 48). - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.1986 - 18 A 2818/78
- FG Saarland, 12.04.2016 - 1 KO 1432/15
Wiederholte Kostenerinnerung gegen dieselbe Kostenrechnung wegen unrichtiger …
Würde man eine erneute Erinnerung zulassen, obwohl das Gericht bereits mit unanfechtbarem Beschluss über eine frühere Erinnerung entschieden hat, wäre dies systemwidrig; denn es bestünde - ungeachtet der Frage der formellen und materiellen Rechtskraft eines die erste Erinnerung zurückweisenden Beschlusses - die zu vermeidende Gefahr sich widersprechender gleichrangiger Gerichtsentscheidungen (vgl. OLG Köln vom 31. Mai 2013 I 17 W 34/13, JurBüro 2013, 594). - KG, 05.10.2016 - 19 AR 4/16
Erinnerungsverfahren gegen den Ansatz von Gerichtskosten: Gebührenpflichtigkeit …
Rn. 4 Mit Rücksicht darauf, dass nur die statthaften Rechtsmittel gebührenrechtlich privilegiert seien und von Gesetzes wegen nicht vorgesehene unstatthafte Beschwerden Gebühren auslösen, wird zwar ganz überwiegend die Auffassung vertreten, dass die nach den Kostenverzeichnissen zum GKG und zum FamGKG für erfolglos bleibende Rechtsmittel vorgesehenen (Fest-)Gebühren angesetzt werden können, wenn die übergeordnete Instanz mit unstatthaften Rechtsmitteln befasst werde (BGH Beschluss vom 7. Oktober 2002 - IX ZB 303/02 - Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 42/07; Beschluss vom 6. Oktober 2009 - VI ZB 19/08; vgl. auch BFH, Beschluss vom 15. Februar 2008 - 2 B 64/07 - OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Februar 2004 - 5 W 108/04 - zu § 3 ZPO; Aufgabe mit Beschluss vom 23. August 2012 - 5 W 466/12 - OLG Celle, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 2 W 149/10 - zu § 5 f. BeratHiG; OLG Rostock, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 3 W 170/10 - zu § 63 Abs. 3 GKG; OLG Köln, Beschluss vom 31. Mai 2013 - 17 W 34/13 - zu § 21 GKG, dort Rn. 8; alle zitiert nach Juris). - FG Hamburg, 07.11.2014 - 3 KO 270/14
Gerichtskostengesetz: Gerichtskosten-Erinnerung
Dieser Gesichtspunkt kommt jedoch dann nicht zum Tragen, wenn eine Entscheidung in der Sache grundsätzlich nicht (mehr) möglich ist, weil ein Rechtsmittel bereits unstatthaft ist (Beschlüsse OLG Köln vom 31.05.2013 I-17 W 34/13, JurBüro 2013, 594 ; BFH vom 30.05.2012 IX B 55/12, BFH/NV 2012/1799;… vom 26.01.2005 VII B 332/04, BFH/NV 2005, 905;… vom 14.08.1995 VII B 142/95, BFH/NV 1996, 242, Änderung der Rechtsprechung; jeweils m. w. N.).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 11.10.2013 - I-17 W 34/13, I-17 W 37/13, 17 W 34/13, 17 W 37/13 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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