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| RG, 21.02.1902 - Rep. I. 173/01 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Sicherheitsleistung der Ausländer für Prozesskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 51, 1
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 11.11.2003 - 2 Ws 269/03
Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung; Vorverurteilung; Rechtskraft
Der Widerruf der Strafaussetzung konnte allein auf die durch rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Bochum am 30. Oktober 2001 verhängte Gesamtfreiheitsstrafe (Aktenzeichen: 77 Ds 4 Js 223/01 AK 173/01) in Höhe von einem Jahr und sechs Monaten gestützt werden, nicht jedoch - wie es die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bochum in der angefochtenen Entscheidung getan hat - auf die noch nicht rechtskräftige Verurteilung durch das Amtsgericht Bochum vom 11. August 2003 (Aktenzeichen: 77 Ds 52 Js 377/03 AK 258/03). - BGH, 25.01.1954 - IV ZR 107/53
Sicherheitsleistung von Italienern
Es braucht mithin auch zu den Entscheidungen des Reichsgerichts in RGZ 51, 1 ff und 83, 428 f keine Stellung genommen zu werden, die sich beide nur mit der Auslegung des § 110 Abs. 2 Nr. 1 ZPO befassen.
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