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| VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 177-IV-08 (HS), 178-IV-08 (e.A.) |
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VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29.01.2009 - 177-IV-08 (HS), 178-IV-08 (e.A.) (https://dejure.org/2009,36677)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - 177-IV-08 (HS), 178-IV-08 (e.A.) (https://dejure.org/2009,36677)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- VerfGH Sachsen, 11.12.2008 - 148-IV-08
Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 177-IV-08
Nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 und § 28 SächsVerfGHG ist eine Verfassungsbeschwerde nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer substantiiert die Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte aus der Verfassung des Freistaates Sachsen darlegt (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - Vf. 148-IV-08; st. Rspr). - VerfGH Sachsen, 28.06.2007 - 39-IV-07
Behauptung einer falschen Anwendung des einfachen Rechts durch das Gericht als …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 177-IV-08
Die pauschale Bezeichnung einzelner Grundrechtsnormen - zumal allein solcher des Grundgesetzes - reicht hierfür nicht aus (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2007 - Vf. 39-IV-07; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 49-IV-09 Der Beschwerdeführer erhob am 23. Dezember 2008 eine Verfassungsbeschwerde (Vf. 177- IV-08 [HS] / Vf. 178-IV-08 [e.A.]), die mit Beschluss vom 29. Januar 2009 verworfen wurde.
Mit Schreiben vom 4. Mai 2009 erweiterte er unter dem Aktenzeichen Vf. 177 / 178-IV-08 die Verfassungsbeschwerde und führte aus, es handele sich hierbei um eine neue Verfassungsbeschwerde, die auf Grund des Sachzusammenhanges zu diesem Verfahren gehöre.
- VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 27-IV-09 Der Beschwerdeführer, der zur Begründung seines Ablehnungsantrages auf seine Ausführungen in einem anderen Verfassungsbeschwerdeverfahren (Vf. 177-IV-08 [HS] / Vf. 178-IV-08 [e.A.]) Bezug nimmt, meint dort, es bestehe ein gesetzlicher Ausschließungsgrund, weil gegen Richterin Munz mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden anhängig seien.
Mangels zusätzlichen Vorbringens des Beschwerdeführers wird zur Begründung auf den Beschluss vom heutigen Tage im Verfahren Vf. 177-IV-08 [HS] / Vf. 178-IV-08 (e.A.) verwiesen.
- VerfGH Sachsen, 06.09.2019 - 62-IV-19 Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 177-IV-08 [HS]/Vf. 178-IV-08 [e.A.]; Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 32-IV-11 [e.A]/Vf. 33-IV-11 [HS]; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 06.09.2019 - 63-IV-19 Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 177-IV-08 [HS]/Vf. 178-IV-08 [e.A.]; Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 32-IV-11 [e.A]/Vf. 33-IV-11 [HS]; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 32-IV-11 Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 177-IV-08 [HS]/Vf. 178-IV-08 [e.A.]; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 1 BvR 1696/03 - juris Rn. 8).
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