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| VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 32-IV-11 (e.A.), 33-IV-11 (HS) |
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Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 83-IV-10
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 32-IV-11
In den Verfahren Vf. 83-IV-10 (e.A.) und Vf. 84-IV-10 (HS) wandte sich der Beschwerdeführer mit einer Verfassungsbeschwerde und einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einen im selben Ausgangsverfahren (20 UF 0277/10) ergangenen Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 18. August 2010, mit dem sein Ablehnungsgesuch vom 16. August 2010 gegen drei Richter des Senats als unzulässig verworfen worden war.Der Beschwerdeführer stützt seine Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richterin Munz auf den Umgang mit seinen Schriftsätzen in den Verfahren Vf. 83-IV-10 (e.A.) und Vf. 84-IV-10 (HS).
a) Dem Vortrag des Beschwerdeführers ist bereits nicht zu entnehmen, welcher Zusammenhang zwischen der Behandlung seiner Schriftsätze in den Verfahren Vf. 83-IV-10 (e.A.) und Vf. 84-IV-10 (HS) und der Unparteilichkeit der Richterin Munz im vorliegenden Verfahren bestehen soll.
- BVerfG, 25.05.2007 - 1 BvR 1696/03
Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters wegen Vorbefassung
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 32-IV-11
Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 177-IV-08 [HS]/Vf. 178-IV-08 [e.A.]; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 1 BvR 1696/03 - juris Rn. 8). - BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 344/51
Voraussetzungen für die Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 32-IV-11
Die anderen ebenfalls abgelehnten Richter sind bis zur Entscheidung über das gegen sie gerichtete Ablehnungsgesuch zur Mitwirkung berufen (BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 1953, BVerfGE 2, 295 [298];… Heusch in Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl., § 19 Rn. 38;… Benda/Klein, VerfprozR, 2. Aufl., Rn. 219). - VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 177-IV-08
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 32-IV-11
Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 177-IV-08 [HS]/Vf. 178-IV-08 [e.A.]; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 1 BvR 1696/03 - juris Rn. 8).
- VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 125-IV-16 aa) Wird wie hier ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist vom Beschwerdeführer darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 122-IV-10; Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 32-IV-11 [e.A.]/Vf. 33-IV-11 [HS]; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 138-IV-15; st. Rspr.).
Wenn sie aber von der Einholung eines solchen absehen, müssen sie anderweitig über eine möglichst zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfügen (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 32-IV-11 [e.A.]/Vf. 33-IV-11 [HS] unter Bezugnahme auf BVerfG FamRZ 2009, 1389).
Dieses Elternrecht dient in erster Linie dem Kindeswohl und steht grundsätzlich beiden Elternteilen gleichermaßen zu (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - Vf. 69-IV-09; Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 122-IV-10; Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 32-IV-11 [e.A.]/Vf. 33-IV-11 [HS]).
- VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 205-IV-20
Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen eine familiengerichtliche …
- VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 20-IV-16 Wird wie hier ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 122-IV-10; Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 32-IV-11 [e.A.]/Vf. 33-IV-11 [HS]; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 138-IV-15; st. Rspr.).
Dieses Elternrecht dient in erster Linie dem Kindeswohl und steht grundsätzlich beiden Elternteilen gleichermaßen zu (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - Vf. 69-IV-09; Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 122-IV-10; Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 32-IV-11 [e.A.]/Vf. 33-IV-11 [HS]).
- VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 44/11
Zurückweisung eines gegen eine Verfassungsrichterin gerichteten …
Sind zwei oder mehr Richter aus unterschiedlichen und nicht in Zusammenhang stehenden Gründen abgelehnt, ist über die Ablehnungsgesuche jeweils getrennt und unter Ausschluss nur des jeweils betroffenen Richters zu befinden (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG…, Beschluss vom 13. Mai 1953 - 1 BvR 344/51 -, BVerfGE 2, 295 = juris Rn. 8;… Heusch, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 19 Rn. 38;… Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl., § 11 Rn. 248;… Klein, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, 16. EL 1998, § 19 Rn. 15 m. w. N.; ferner SächsVerfGH, Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 32-IV-11 (e.A.), Vf. 33-IV-11 (HS) -, juris Rn. 5). - VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 99-IV-17 Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Fachgericht bei der Ermittlung des Sachverhalts ein Verfahren wählt, dass grundsätzlich nicht geeignet erscheint, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen oder wenn es einen für das Kindeswohl bedeutsamen Gesichtspunkt in der Abwägung außer Acht lässt (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 32-IV-11 m.w.N.).
- VerfGH Sachsen, 06.09.2019 - 62-IV-19 Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 177-IV-08 [HS]/Vf. 178-IV-08 [e.A.]; Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 32-IV-11 [e.A]/Vf. 33-IV-11 [HS]; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 78-IV-18 Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 32-IV-11 [HS]/Vf. 33-IV-11 [e.A.]; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 1 BvR 1696/03 - juris Rn. 8).
- VerfGH Sachsen, 06.09.2019 - 63-IV-19 Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 177-IV-08 [HS]/Vf. 178-IV-08 [e.A.]; Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 32-IV-11 [e.A]/Vf. 33-IV-11 [HS]; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 122-IV-19 Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (SächsVerfGH, Beschluss vom 6. September 2019 - Vf. 62-IV-19; Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 32-IV-11 [e.A]/Vf. 33-IV-11 [HS]; st. Rspr.).
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