Rechtsprechung
   LG Bonn, 26.06.2003 - 18 O 361/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,21893
LG Bonn, 26.06.2003 - 18 O 361/01 (https://dejure.org/2003,21893)
LG Bonn, Entscheidung vom 26.06.2003 - 18 O 361/01 (https://dejure.org/2003,21893)
LG Bonn, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - 18 O 361/01 (https://dejure.org/2003,21893)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,21893) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verlust der Geschäftsführerstellung mit der Vorstandsmitgliedschaft in einem eingetragenen Verein

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 27 Abs. 1, 387 ff., 422 Abs. 1 Satz 2, 611 BGB
    Verlust der Geschäftsführerstellung mit der Vorstandsmitgliedschaft in einem eingetragenen Verein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Geltendmachung einer Forderung durch den Gläubiger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Konstitutive Wirkung der Anstellung eines Vorstandmitglieds für einen eingetragenen Verein auf die Zuständigkeit des bestellenden Organs; Wirksamkeit eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.01.1991 - II ZR 144/90

    Abschluß und Lösung des Anstellungsvertrages mit einem Vorstandsmitglied im

    Auszug aus LG Bonn, 26.06.2003 - 18 O 361/01
    Der aus dem Gesichtpunkt des Sachzusammenhangs folgende Gleichlauf von Bestellungs- und Anstellungszuständigkeit begründet bei der Anstellung eines Vorstandsmitgliedes eines eingetragenen Vereins die Zuständigkeit des Organs, das auch für die Bestellung als Vorstandsmitglied zuständig ist (BGH, NJW 1991, 1727 ff.).

    Der aus dem Gesichtspunkt des Sachzusammenhangs folgende Gleichlauf von Bestellungs- und Anstellungszuständigkeit begründet bei der Anstellung eines Vorstandsmitgliedes eines eingetragenen Vereins die Zuständigkeit des Organs, das auch für die Bestellung als Vorstandsmitglied zuständig ist (BGH, NJW 1991, 1727 ff.).

  • VG Hamburg, 21.12.2016 - 2 K 932/14

    Spendung von Honoraren an Auftraggeber; Zweckwidrige Verwendung von Mitteln;

    Wird der Verein - wie hier - bei dem Abschluss eines Vertrages mit einem Vorstandsmitglied von einem nicht zuständigen Organ vertreten, ist der Vertrag unwirksam (LG Bonn, Urt. v. 26.6.2003, 18 O 361/01, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht