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   OLG Düsseldorf, 27.01.2010 - I-18 U 116/09   

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OLG Düsseldorf, 27.01.2010 - I-18 U 116/09 (https://dejure.org/2010,20151)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.01.2010 - I-18 U 116/09 (https://dejure.org/2010,20151)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - I-18 U 116/09 (https://dejure.org/2010,20151)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • tis-gdv.de

    Aktivlegitimation

  • rabüro.de

    Zum Nachweis der Aktivlegitimation bei Klage aus übergegangenem Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Abweisung der Schadensersatzklage eines Transportversicherers aus übergegangenem Recht mangel Nachweis der Aktivlegitimation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.09.1991 - VIII ZR 264/90

    Berechnung des Verzugsschadens bei Abtretung der zu erfüllenden Forderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2010 - 18 U 116/09
    Nachdem die Beklagte mit der Erfüllung des gegen sie gerichteten, durch konkludente Abtretung der Klägerin auf die A.-Versicherung AG übergegangenen Schadensersatzanspruchs auf Grund des als Mahnung im Sinne des § 286 Abs. 1 BGB zu qualifizierenden Schreibens vom 27.06.2003 in Verzug geriet, standen Schadensersatzansprüche wegen eines erst nach der Forderungsabtretung eintretenden Schuldnerverzuges wegen des Wechsels der Rechtszuständigkeit (§ 398 Satz 2 BGB) allein der neuen Gläubigerin, also der A.-Versicherung AG, und nicht mehr der Klägerin als Zedentin zu (vgl. BGH NJW-RR 1992, 219; MünchKomm/Roth, BGB, 5. Aufl., § 398 Rdnr. 93).

    Dem entsprechend ist auch, worauf es hier nicht ankommt, die Höhe des Verzugsschadens in diesen Fällen grundsätzlich aus der Person des Zessionars zu errechnen, wobei der Bundesgerichtshof offen gelassen hat, ob und inwieweit hiervon in bestimmten Fällen Ausnahmen gelten (BGH NJW-RR 1992, 219; MünchKomm/Roth, BGB, 5. Aufl., § 398 Rdnr. 93).

  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 80/98

    Zinspflicht des Frachtführers nach Art. 27 Abs. 1 CMR

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2010 - 18 U 116/09
    Die Zinspflicht des Frachtführers nach Art. 27 Abs. 1 CMR schließt einen Rückgriff gegen den Unterfrachtführer wegen konkreter Verzugsschäden des Hauptfrachtführers, die nicht im Zinsverlust auf Grund der vorenthaltenen Kapitalnutzung des Entschädigungsbetrages bestehen, sondern im anderweitigen Vermögensbereich eingetreten sind, nicht aus; dies gilt namentlich für Vorprozesskosten des Hauptfrachtführers durch gerichtliche Inanspruchnahme von Seiten des Absenders (BGH NJW-RR 2001, 170 f.; MünchKomm/Jesser-Huß, HGB, 2. Aufl., Art. 27 CMR Rdnr. 22; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., Art. 27 CMR Rdnr. 9; Koller, Transportrecht, 6. Aufl., Art. 27 CMR Rdnr. 6).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin zielt auch die den Rückgriff gegen einen Unterfrachtführer betreffende Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24.05.2000 - I ZR 80/98 - (NJW-RR 2001, 170 ff.) keineswegs in eine solche Richtung.

  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 139/94

    Abtretung von Schadensersatzansprüchen an den Transportversicherer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2010 - 18 U 116/09
    Anspruchsinhaber war dem zu Folge seinerzeit der Verkehrshaftungsversicherer der Klägerin (A.-Versicherung AG) und nicht die Klägerin, wobei die (konkludente) Abtretung des zunächst in der Person der Klägerin entstandenen Anspruchs in der in dem Schreiben vom 27.06.2003 erwähnten Aushändigung der für die Geltendmachung des Anspruchs erforderlichen Unterlagen zu sehen ist (vgl. BGH NJW 1997, 729, 730).
  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 88/07

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine auf Bestimmungen des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2010 - 18 U 116/09
    Sind bei Güterbeförderungsverträgen die Voraussetzungen für die Anwendung der Vermutungsregel des Art. 28 Abs. 4 EGBGB nicht erfüllt, so wird das anwendbare Recht mit Hilfe der engsten Verbindung nach Art. 28 Abs. 1 EGBGB bestimmt; dagegen kommt es auf die charakteristische Leistung nach Art. 28 Abs. 2 EGBGB nicht an, da diese Vorschrift von Art. 28 Abs. 4 EGBGB vollständig verdrängt wird (BGH MDR 2010, 67, 68).
  • AG Düsseldorf, 14.04.2009 - 52 C 8429/08

    Anspruch eines Frachtunternehmers gegen den Unterfrachtführer auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2010 - 18 U 116/09
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts D. vom 14.04.2009 - 52 C 8429/08 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 15.10.2013 - 3 U 209/12

    Haftung des Frachtführers für die Beschädigung von Transportgut aufgrund eines

    Es kann schließlich auch dahinstehen, ob eine solche Mahnung in der Zustellung der Streitverkündungsschrift gesehen werden kann (offen gelassen von OLG Düsseldorf, Urteil v. 27.01.2010 - 18 U 116/09 = TransportR 2010, 242), da auch in diesem Fall lediglich die nach Zustellung angefallenen Kosten des Vorprozess erstattungsfähig wären, deren Erstattungsfähigkeit sich aber, wie dargelegt, bereits aus einem anderen Rechtsgrund ergibt.
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