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   VG Köln, 14.08.2015 - 18 K 2320/14   

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https://dejure.org/2015,21239
VG Köln, 14.08.2015 - 18 K 2320/14 (https://dejure.org/2015,21239)
VG Köln, Entscheidung vom 14.08.2015 - 18 K 2320/14 (https://dejure.org/2015,21239)
VG Köln, Entscheidung vom 14. August 2015 - 18 K 2320/14 (https://dejure.org/2015,21239)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erstattungsanspruch Selbstkosten Marktpreis Kostentragung Bundespolizei Flughafen Eigensicherungspflicht Unterstützungspflicht Gepäckförderanlage mehrstufige Reisegepäckkontrollanlage Räume Flächen Einrichtungen Kontrollgeräte Positionierungsanlage Scannertore ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Erstattungsanspruch; Selbstkosten; Marktpreis; Kostentragung; Bundespolizei; Flughafen; Eigensicherungspflicht; Unterstützungspflicht; Gepäckförderanlage; mehrstufige Reisegepäckkontrollanlage; Räume; Flächen; Einrichtungen; Kontrollgeräte; Positionierungsanlage; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsbegehren des Betreibers eines internationalen Verkehrsflughafens bzgl. Ausgaben für Einrichtungen und die Herstellung von Räumen; Tragung der Kosten für die Kontrollgeräte als solche durch die Luftsicherheitsbehörde; Verzinsung von Erstattungsansprüchen auf ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klage des Betreibers des Flughafens Köln/Bonn auf Vergütung für Gepäckkontrollanlage weitestgehend erfolglos

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 19.11.2009 - 3 C 7.09

    Subvention; Zuwendung; Bewilligung; Bewilligungsbescheid; Nebenbestimmung;

    Auszug aus VG Köln, 14.08.2015 - 18 K 2320/14
    vgl. BVerwG, Urteil vom 19.11.2009 - 3 C 7.09 -, BVerwGE 135, 238.

    Abgesehen davon, dass der von der Klägerin geltend gemachte öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch seinerseits gerade nicht einen Antrag auf Verzugszinsen umfasst, vgl. dazu: BVerwG, Urteile vom 19.11.2009 - 3 C 7.09 -, BVerwGE 135, 238 sowie vom 12.3.1985 - 7 C 48.82 -, BVerwGE 71, 85, und die entsprechende Anwendung des Rechtsgedankens aus § 818 Abs. 1 BGB, wonach in der Zwischenzeit tatsächlich gezogenen Nutzungen herauszugeben sind, jedenfalls daran scheitert, dass die Beklagte - im Übrigen nachvollziehbar - vorträgt, keine Zinsen aus einer zu Unrecht verweigerten Erstattung erwirtschaftet zu haben, vgl. zu diesem Aspekt: BVerwG, Urteil vom 12.3.1985 - 7 C 48.82 -, BVerwGE 71, 85 (allerdings zu einem allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegen einen Bürger), enthalten weder § 8 LuftSiG noch § 62 Abs. 4 BPolG eine (gemäß der oben zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung erforderliche) Verzugszinsen-Regelung.

    Eine analoge Anwendung des § 49a Abs. 3 VwVfG kommt schon mangels vergleichbarer Grundkonstellation in Form einer Aufhebung oder Ersetzung eines einen Geldbetrag festsetzenden Verwaltungsakts, vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 19.11.2009 - 3 C 7.09 -, BVerwGE 135, 238, nicht in Betracht.

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus VG Köln, 14.08.2015 - 18 K 2320/14
    Abgesehen davon, dass der von der Klägerin geltend gemachte öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch seinerseits gerade nicht einen Antrag auf Verzugszinsen umfasst, vgl. dazu: BVerwG, Urteile vom 19.11.2009 - 3 C 7.09 -, BVerwGE 135, 238 sowie vom 12.3.1985 - 7 C 48.82 -, BVerwGE 71, 85, und die entsprechende Anwendung des Rechtsgedankens aus § 818 Abs. 1 BGB, wonach in der Zwischenzeit tatsächlich gezogenen Nutzungen herauszugeben sind, jedenfalls daran scheitert, dass die Beklagte - im Übrigen nachvollziehbar - vorträgt, keine Zinsen aus einer zu Unrecht verweigerten Erstattung erwirtschaftet zu haben, vgl. zu diesem Aspekt: BVerwG, Urteil vom 12.3.1985 - 7 C 48.82 -, BVerwGE 71, 85 (allerdings zu einem allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegen einen Bürger), enthalten weder § 8 LuftSiG noch § 62 Abs. 4 BPolG eine (gemäß der oben zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung erforderliche) Verzugszinsen-Regelung.

    vgl. insoweit die Ausführungen des BVerwG, Urteil vom 12.3.1985 - 7 C 48.82 -, BVerwGE 71, 85.

  • BVerwG, 21.02.1995 - 1 C 11.93

    Personalausweis - Herstellung - Lieferung - Kostenerstattung - Vergütungsanspruch

    Auszug aus VG Köln, 14.08.2015 - 18 K 2320/14
    vgl. BVerwG, Urteil vom 21.2.1995 - 1 C 11.93 -, BVerwGE 98, 18.

    BVerwG, Urteil vom 21.2.1995 - 1 C 11.93 -, BVerwGE 98, 18, grenzt gesetzliche Schuldverhältnisse gegenüber dem (gesetzlichen) öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch und der Geschäftsführung ohne Auftrag ab.

  • BVerwG, 12.06.2002 - 9 C 6.01

    Herstellung von Überführungsbauwerken; kreuzungsrechtliches

    Auszug aus VG Köln, 14.08.2015 - 18 K 2320/14
    So hat das Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.6.2002 - 9 C 6.01 -, BVerwGE 116, 312 (zu § 13 EKrG), zwischen einem öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnis, das zu Verzugszinsen entsprechend § 288 BGB führen kann, und einem diesen Verzinsungsanspruch nicht umfassenden (gesetzlichen) Erstattungsanspruch unterschieden und in seinem.
  • VG Berlin, 11.02.2010 - 16 K 117.09

    Rückforderung von Subventionen - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch,

    Auszug aus VG Köln, 14.08.2015 - 18 K 2320/14
    vgl. dazu auch: VG Berlin, Urteil vom 11.2.2010 - 16 K 117.09 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2013 - 20 A 1774/10
    Auszug aus VG Köln, 14.08.2015 - 18 K 2320/14
    Auch wenn es keinen Mietvertrag zwischen der Klägerin und der Beklagten für den Nachkontrollraum gibt, sondern die Beklagte lediglich die Höhe des aus § 8 Abs. 3 Satz 4 LuftSiG folgenden Erstattungsanspruchs festgesetzt hat, und ein Mietvertrag auch nicht für andere Geräteaufstellflächen, für diesbezügliche Arbeitsbereiche sowie für Passkontrollboxen existiert, haben sich die Beteiligten immerhin hinsichtlich dieser anderen Flächen, die teilweise umbaut sind, im zum Aktenzeichen 20 A 1774/10 (VG Köln 4 K 4973/08) vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen geführten Verfahren auf der Grundlage des dort von der Klägerin selbst geltend gemachten Betrags aufgrund eines gerichtlichen Vergleichsvorschlags auf eine Erstattung in Höhe von monatlich 21, 30 Euro je Quadratmeter geeinigt, die die Höhe der von der Beklagten bislang für den Nachkontrollraum laufend geleisteten Erstattung nur in geringem Umfang überschritt.
  • BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 23.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftsicherheitsgebühr;

    Auszug aus VG Köln, 14.08.2015 - 18 K 2320/14
    Urteil vom 18.3.2004 - 3 C 23.03 -, NVwZ 2004, 991 (zu einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch im Hinblick auf eine analoge Anwendung des § 288 Abs. 2 BGB), ausgeführt, dass eine entsprechende Anwendung von für Verträge geltenden Regelungen mangels ausreichender Analogiebasis nicht in Betracht kommt, wenn es sich bei einem Erstattungsanspruch um einen gesetzlichen Anspruch handelt.
  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 42.87

    Kostenübernahme - Bundesbahn - Schülerbeförderung

    Auszug aus VG Köln, 14.08.2015 - 18 K 2320/14
    Zwar wird ein Anspruch auf Verzugszinsen im Rahmen öffentlich-rechtlicher Verträge bejaht, wenn die Geldleistung eine vertragliche Hauptleistungspflicht darstellt, die in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zur Leistungspflicht des anderen Vertragspartners steht, vgl. BVerwG, Urteil vom 15.3.1989 - 7 C 42.87 -, BVerwGE 81, 312, und ferner dann, wenn sich der Vergütungsanspruch aus einem gesetzlichen Schuldverhältnis herleitet, auf das die Vorschriften über gegenseitige Verträge entsprechend anwendbar sind.
  • BVerwG, 15.06.2011 - 9 C 5.10

    LKW-Maut; Erstattung; manuelle Mauterhebung; Fehlbuchung; Vollstornierung;

    Auszug aus VG Köln, 14.08.2015 - 18 K 2320/14
    vgl. BVerwG, Urteil vom 15.6.2011 - 9 C 5.10 -, NVwZ-RR 2012, 189 m. w. N.
  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 11.14

    Ausländer; Kostenerstattung; Zurückschiebung; Kosten der Zurückschiebung;

    Auszug aus VG Köln, 14.08.2015 - 18 K 2320/14
    vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2014 - 1 C 11.14 -, NVwZ 2015, 830.
  • VG Köln, 12.01.2017 - 20 K 2278/14
    Diese Entscheidung auf Antrag soll nach der erkennbaren Zielsetzung des Gesetzes eine verbindliche Regelung gemäß § 35 S. 1 VwVfG sein, entsprechend VG Köln, Urteil vom 14.08.2015 - 18 K 2320/14 - zu § 8.
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