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| LG Frankfurt/Main, 08.04.1997 - 2/18 O 475/95, 2-18 O 475/95 |
Zitiervorschläge
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.04.1997 - 2/18 O 475/95, 2-18 O 475/95 (https://dejure.org/1997,17650)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. April 1997 - 2/18 O 475/95, 2-18 O 475/95 (https://dejure.org/1997,17650)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1997, 1932
- BB 1997, 1682
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 02.06.2009 - 23 U 108/08
Eingeschränkte Drittschutzwirkung des Jahresabschlussprüfungsauftrags bei …
Im Urteil vom 06.04.2006 (III ZR 256/04, BGHZ 167, 155 mit Anm. Lettl NJW 2006, 2817; vgl. auch OLG Bremen, Urteil vom 30.08.2006, 1 U 33/04, OLGR 2006, 856) hat der III. Zivilsenat zwar die grundsätzliche Anwendbarkeit der Regeln der vertraglichen Dritthaftung im Bereich von Pflichtprüfungen bekräftigt, jedoch betont, dass er die Anwendung dieser Regeln als "restriktiv" verstehe, da er der gesetzlichen Haftungsregelung des § 323 Abs. 1 Satz 3 HGB - auch mit Rücksicht auf das Gesetzgebungsverfahren - entnehme, dass an die rechtsgeschäftliche Einbeziehung eines Dritten in den Schutzbereich eines Prüfvertrages strenge Anforderungen zu stellen seien (ebenso LG Frankfurt, Urteil vom 08.04.1997, 2-18 0 475/95, GI 1998, 72; LG Hamburg, Urteil vom 22.06.1998, 402 O 70/97, WM 1999, 139; OLG Bremen, Urteil vom 30.08.2006, 1 U 33/04, GI 2007, 92;… kritisch: Zugehör, a.a.O., dort unter 2.b.bb mwN in Fn 67-69), die er im dortigen Fall eines Erwerbs von Aktien einer später insolventen AG als nicht erfüllt angesehen hat.
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