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| OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2007 - 18 B 243/07 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 18 B 243/07 (https://dejure.org/2007,30353)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Abschiebung Amtshilfe Duldung örtliche Zuständigkeit
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
OBG NRW § 4 Abs. 1; AufenthG § 60a Abs. 2
Abschiebung Amtshilfe Duldung örtliche Zuständigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Münster - 5 L 97/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2007 - 18 B 243/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2004 - 18 B 581/04
Anspruch auf Gewährung von Abschiebungsschutz
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2007 - 18 B 243/07
vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 18. März 2004 - 18 B 581/04 - Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 154 Abs. 2 VwGO).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2012 - 18 B 1585/11
Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde für die Gewährung von …
Eine Ausländerbehörde ist für die Gewährung von Abschiebungsschutz nicht bereits deshalb örtlich zuständig, weil sie die Abschiebung im Wege der Amtshilfe durchführt (wie Senatsbeschluss vom 13. Februar 2007 - 18 B 243/07 -).Rn. 4 Vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 13. Februar 2007 - 18 B 243/07 - , juris, und vom 18. März 2004 - 18 B 581/04 -, juris.
- OLG Hamm, 05.07.2007 - 15 W 135/07
Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde in NRW zur Anordnung von …
U.a. hieraus bzw. der inhaltsgleichen Vorgängerregelung sowie dem überkommenen Rechtsverständnis, wie es etwa auch in § 9 Abs. 3 OBG-NW zum Ausdruck kommt, leitet das OVG Münster in mittlerweile ständiger Rechtsprechung (vgl. grundlegend NVwZ-RR 1998, 201f; zuletzt Beschluss vom 13.02.2007 -18 B 243/07; veröffentlicht in juris) den Schluss ab, dass die Ausländerbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen den Status von Sonderordnungsbehörden (§ 12 OBG) haben.
dejure.org
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