Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 L 16/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 9 Abs. 1 NdsPersVG; § 3 Abs. 1 S. 1 NdsPersVG
Anfechtung der Wahl eines Lehrerpersonalrates bei den berufsbildenden Schulen; Wahlberechtigung freier Mitarbeiter; Voraussetzungen für das Bestehen eines Wahlrechts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung der Wahl eines Lehrerpersonalrates bei den berufsbildenden Schulen; Wahlberechtigung freier Mitarbeiter; Voraussetzungen für das Bestehen eines Wahlrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 14.02.1989 - PL 29/88
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 L 16/89
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.12.1989 - 18 L 15/88
Wahlanfechtung wegen der Teilnahme nebenberuflicher Lehrkräfte an der Wahl zum …
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 L 16/89
Rn. 11 Gegen den ihm am 10. April 1989 zugestellten Beschluß richtet sich die am 8. Mai 1989 eingelegte und gleichzeitig begründete Beschwerde des Beteiligten zu 1), mit der er unter Berufung auf den Beschluß des Fachsenats vom 20. Dezember 1988 - 18 OVG L 15/88 - Im wesentlichen geltend macht, die hier in Rede stehenden nebenberuflichen Lehrkräfte seien zu Recht nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden, weil sie mangels Eingliederung in die Dienststelle nicht zu den wahlberechtigten Bediensteten gehörten.Das hat der Senat bereits in seinem den Beteiligten bekannten Beschluß vom 20. Dezember 1988 - 18 L 15/88 - entschieden; daran hält er fest.
- BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 254/81
Erwerbsquelle - Lehrauftrag - Schutzbedürftigkeit - Teilzeitbeschäftigte Lehrer - …
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 L 16/89
Rn. 21 Zu einer anderen Beurteilung kann auch nicht das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 254/81 - (PersV 1984, 209) führen. - BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 14.80
Personalvertretungsrecht - Wahlberechtigung von Teilzeitbeschäftigten - …
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 L 16/89
Das gilt unabhängig davon, ob ihnen im Zeitpunkt der Wahl Schüler für den fachpraktischen Unterricht in ihren Betrieben der Landwirtschaft und des Gartenbaus zugewiesen waren und ob ihre Unterrichtstätigkeit i.S. des § 8 SGB IV so geringfügig war, daß sie aus diesem Grunde keine Wahlberechtigung auslöste (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 11.2.1981 - 6 P 14.80 -, PersV 1982, 110). - OVG Bremen, 23.08.1988 - PV-B 1/88
Wahl eines Personalrats; Ungültigkeit einer Personalratswahl mangels …
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 L 16/89
Ihnen fehlt diese persönliche Abhängigkeit; sie sind nicht, wie es für ihre Wahlberechtigung erforderlich wäre, in der Dienststelle weisungsgebunden beschäftigt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 23.8.1988, ZBR 1989, 25).
- OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 18 L 1684/92
Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Beschäftigung von …
Rn. 16 Auszugehen ist davon, daß dem Personalrat in diesem Rahmen ein Mitbestimmungsrecht nur zusteht, wenn die einzustellende Person nach Inhalt und Umfang ihrer Tätigkeit als Bedienstete der Dienststelle (hier: im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nds. PersVG) anzusehen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27.11.1991 - BVerwG 6 P 15.90 - Buchholz 251.8 Nr. 6 zu § 80 RhPPersVG = PersV 1992, 225 und vom 20.5.1992 - BVerwG 6 P 4.90 - a.a.O., jeweils m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 21.3.1990 - 18 L 16/89 -, bestätigt durch Beschluß des BVerwG vom 25.2.1991 - 6 PB 15.90 -, und vom 21.3.1990 - 18 L 36/89 -, a.a.O.; Dembowski/Ladwig/Sellmann, Nds. PersVG.
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