Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 31.07.2008 - 18 LP 1/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Mitbestimmung bei der Festsetzung von Bereitschaftsdienst - hier: Castor-Transport
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Zurechnung des Bereitschaftsdienstes zu der Arbeitszeit; Maßgeblichkeit eines Einsatzbefehls für die Festlegung von Dauer sowie Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit; Mitbestimmungsbedürftigkeit der Anordnung eines Bereitschaftsdienstes außerhalb der zu den ...
- Judicialis
NPersVG § 66 Abs. 1 Nr. 1a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NPersVG § 66 Abs. 1 Nr. 1a
Mitbestimmung bei der Festsetzung von Bereitschaftsdienst (Castor-Transport): Arbeitszeit; Bereitschaftsdienst; Einsatzbefehl; mehrtägiger Dauereinsatz; Ruhezeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zurechnung des Bereitschaftsdienstes zu der Arbeitszeit; Maßgeblichkeit eines Einsatzbefehls für die Festlegung von Dauer sowie Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit; Mitbestimmungsbedürftigkeit der Anordnung eines Bereitschaftsdienstes außerhalb der zu den ...
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 25.04.2007 - 9 A 3/06
- OVG Niedersachsen, 23.07.2008 - 18 LP 1/07
- OVG Niedersachsen, 31.07.2008 - 18 LP 1/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 09.09.2003 - C-151/02
BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2008 - 18 LP 1/07
Die Anwendbarkeit dieser Richtlinie auf Bereitschaftsdienste der vorliegenden Art ist in den Entscheidungen des EuGH vom 9. September 2003 - C - 151/02 - (PersV 2003, 453) und vom 14. Juli 2005 - C - 52/04 - (NVwZ 2005, 1049) festgestellt worden. - EuGH, 14.07.2005 - C-52/04
Personalrat der Feuerwehr Hamburg - Artikel 104 Absatz 3 der Verfahrensordnung - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2008 - 18 LP 1/07
Die Anwendbarkeit dieser Richtlinie auf Bereitschaftsdienste der vorliegenden Art ist in den Entscheidungen des EuGH vom 9. September 2003 - C - 151/02 - (PersV 2003, 453) und vom 14. Juli 2005 - C - 52/04 - (NVwZ 2005, 1049) festgestellt worden. - BVerwG, 12.08.2002 - 6 P 17.01
Mitbestimmung des Personalrats; Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2008 - 18 LP 1/07
Denn aus der Lage der täglichen Arbeitszeit ergibt sich, wann der Beschäftigte beispielsweise aufstehen muss, welche Verkehrsmöglichkeiten er für den Weg von und zur Arbeitstelle nutzen kann und welche Zeiten ihm für die Gestaltung seines Privatlebens zur Verfügung stehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.08.2002 - 6 P 17/01 - juris). - BVerwG, 04.04.1985 - 6 P 37.82
Rechtsschutzbedürfnis im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2008 - 18 LP 1/07
Denn der Mitbestimmungstatbestand erfasst nur die zeitlichen Lage der Arbeitszeit an den einzelnen Wochentagen (…Bieler/Müller-Fritsche, NPersVG, 14. Aufl., § 66 Rdnr. 6; vgl. BVerwG, PersV 1987, S. 155; BVerwG, Beschl. v. 4.4.1985 - 6 P 37/82 - juris), die bei einer 24stündigen Dauer dem Personalrat einen Spielraum für Einwirkungsmöglichkeiten indessen nicht mehr belässt.
- OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 18 LP 3/21
Arbeitszeit; Beschwerde; Corona; Kostenübernahme; Mitbestimmung; Personalrat; …
Mitbestimmungspflichtig ist vielmehr nur die Verteilung der gesetzlich oder tarifrechtlich bestimmten Arbeitszeit auf die Arbeitstage, mithin die Festlegung der zeitlichen Lage und damit der Dauer der täglichen Arbeitszeit (…vgl. Senatsbeschl. v. 28.3.2017 - 18 LP 9/15 -, juris Rn. 36 und 41; v. 31.7.2008 - 18 LP 1/07 -, juris Rn. 23 f. jeweils m.w.N.).Rn. 70 Der Mitbestimmung nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 a) NPersVG unterliegen nur generelle, kollektive Arbeitszeitregelungen (…so ausdrücklich Nds. Landtag, Schriftlicher Bericht zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften, LT-Drs. 17/4824, S. 7; vgl. Senatsbeschl. v. 31.7.2008 - 18 LP 1/07 -, juris Rn. 22 (ausreichend ist eine generelle Regelung der Arbeitszeit aus einem konkreten Anlass nur für einen einzelnen Tag);… Dembowski/Ladwig/Sellmann, NPersVG, § 66 Rn. 19 m.w.N.).
Der Landesgesetzgeber beabsichtigte allein eine Klarstellung in Reaktion auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 4.9.2012 - BVerwG 6 P 10.11 -, PersV 2013, 19) und des Fachsenats (Beschl. v. 31.7.2008 - 18 LP 1/07 -, juris Rn. 20 ff.), wonach auch Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst als mitbestimmungspflichtige Arbeitszeitregelungen anzusehen sein können (…vgl. Nds. Landesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften, LT-Drs. 17/3759, S. 27;… Nds. Landtag, Schriftlicher Bericht zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften, LT-Drs. 17/4824, S. 7).
Er muss diesen Ort nur so wählen, dass er die Arbeit auf Abruf aufnehmen kann, und muss ihn dem Arbeitgeber anzeigen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.9.2012 - BVerwG 6 P 10.11 -, PersV 2013, 19 - juris Rn. 11 f.;… BAG, Urt. v. 19.12.1991 - 6 AZR 592/89 -, PersV 1992, 455 - juris Rn. 25 f.; Senatsbeschl. v. 31.7.2008 - 18 LP 1/07 -, juris Rn. 21;… Dembowski/Ladwig/Sellmann, NPersVG, § 66 Rn. 15 f. (Stand: Juli 2016) m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2025 - 33 A 1348/24
Personalrat; Mitbestimmung; Arbeitszeit; Arbeitszeitrahmen; außerhalb; …
Rn. 38 Vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 18 LP 1/07 -, juris, Rn. 22.
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Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 23.07.2008 - 18 LP 1/07 |
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 25.04.2007 - 9 A 3/06
- OVG Niedersachsen, 23.07.2008 - 18 LP 1/07
- OVG Niedersachsen, 31.07.2008 - 18 LP 1/07
Papierfundstellen
- NZA-RR 2009, 112 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- EuGH, 09.09.2003 - C-151/02
BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2008 - 18 LP 1/07
Die Anwendbarkeit dieser Richtlinie auf Bereitschaftsdienste der vorliegenden Art ist in den Entscheidungen des EuGH vom 9. September 2003 - C - 151/02 - (PersV 2003, 453) und vom 14. Juli 2005 - C - 52/04 - (NVwZ 2005, 1049) festgestellt worden. - EuGH, 14.07.2005 - C-52/04
Personalrat der Feuerwehr Hamburg - Artikel 104 Absatz 3 der Verfahrensordnung - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2008 - 18 LP 1/07
Die Anwendbarkeit dieser Richtlinie auf Bereitschaftsdienste der vorliegenden Art ist in den Entscheidungen des EuGH vom 9. September 2003 - C - 151/02 - (PersV 2003, 453) und vom 14. Juli 2005 - C - 52/04 - (NVwZ 2005, 1049) festgestellt worden. - BVerwG, 12.08.2002 - 6 P 17.01
Mitbestimmung des Personalrats; Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2008 - 18 LP 1/07
Denn aus der Lage der täglichen Arbeitszeit ergibt sich, wann der Beschäftigte beispielsweise aufstehen muss, welche Verkehrsmöglichkeiten er für den Weg von und zur Arbeitstelle nutzen kann und welche Zeiten ihm für die Gestaltung seines Privatlebens zur Verfügung stehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.08.2002 - 6 P 17/01 - juris). - BVerwG, 04.04.1985 - 6 P 37.82
Rechtsschutzbedürfnis im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2008 - 18 LP 1/07
Denn der Mitbestimmungstatbestand erfasst nur die zeitlichen Lage der Arbeitszeit an den einzelnen Wochentagen (…Bieler/Müller-Fritsche, NPersVG, 14. Aufl., § 66 Rdnr. 6; vgl. BVerwG, PersV 1987, S. 155; BVerwG, Beschl. v. 4.4.1985 - 6 P 37/82 - juris), die bei einer 24stündigen Dauer dem Personalrat einen Spielraum für Einwirkungsmöglichkeiten indessen nicht mehr belässt.
- VG Lüneburg, 20.05.2009 - 1 A 274/06
Arbeitszeit; Arbeitszeitregelung; Bereitschaftsdienst; Freizeitausgleich; …
Denn nach der Richtlinie 93/104/EG bzw. jetzt 2003/88/EG ist in vollem Umfang Arbeitszeit - als Gegensatz zur Ruhezeit - (auch) jeder Bereitschaftsdienst, während dem ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber in Form persönlicher Anwesenheit an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort zur Verfügung steht (vgl. EuGH, Urteil vom 9.9.2003 - C - 151/02 -, PersV 2003, 453 und Beschluss vom 14.7.2005 - C - 52/04 -, NVwZ 2005, 1049; Nds. OVG, Urteil vom 18.6.2007 - 5 LC 225/04 - und Beschluss vom 23. Juli 2008 18 LP 1/07 -).
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