Rechtsprechung
| LG Bonn, 28.03.2019 - 18 O 143/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- datenschutz.eu
Bewertungs-Plattform Jameda muss Ärzte-Daten aufgrund von DSGVO löschen
- kanzlei.biz
Portal darf Daten von Ärzten ohne Zustimmung nicht verwenden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Jameda muss Ärzteprofile löschen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Jameda muss alle personenenbezogenen Daten eines Arztes auf Bewertungsportal nach Art. 17 DSGVO löschen - Kein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO
- IWW (Kurzinformation)
Bewertungsportale | Müssen Bewertungsportale unverlangt erstellte Arztprofile löschen?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Jameda Bewertung löschen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Jameda.de muss Ärzte-Daten auch unter der DSGVO löschen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Datenschutzrecht: Löschungsanspruch für Ärzte auf Jameda
Besprechungen u.ä.
- heuking.de (Entscheidungsbesprechung)
Ärztebewertungsportale sind nach der DSGVO zur Löschung allgemein zugänglicher Daten von Ärzten verpflichtet, wenn sie nicht nur als neutrale Informationsmittler fungieren
Verfahrensgang
- LG Bonn, 28.03.2019 - 18 O 143/18
- OLG Köln, 14.11.2019 - 15 U 126/19
- BGH, 12.10.2021 - VI ZR 489/19
Papierfundstellen
- MMR 2019, 759
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.02.2018 - VI ZR 30/17
jameda.de - Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen eines …
Auszug aus LG Bonn, 28.03.2019 - 18 O 143/18
Rn. 28 Zum - seinerzeit noch anwendbaren - nationalen Datenschutzrecht, insbesondere § 35 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 BDSG a.F., betreffend Sachverhalte, die mit dem hiesigen in ihren Grundzügen identisch gewesen sind, namentlich Ansprüche von Ärzten auf Löschung konkret aus der von der Beklagten betriebenen Online-Datenbank zum Gegenstand gehabt haben, hat sich der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen geäußert (Urteil vom 20.02.2018, Az: VI ZR 30/17 ["Ärztebewertung III"]; Urteil vom 23.09.2014, Az: VI ZR 358/13 ["Ärztebewertung II"]; jeweils zitiert nach juris). - BGH, 23.09.2014 - VI ZR 358/13
Kein Anspruch eines Arztes auf Löschung seiner Daten aus einem …
Auszug aus LG Bonn, 28.03.2019 - 18 O 143/18
Rn. 28 Zum - seinerzeit noch anwendbaren - nationalen Datenschutzrecht, insbesondere § 35 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 BDSG a.F., betreffend Sachverhalte, die mit dem hiesigen in ihren Grundzügen identisch gewesen sind, namentlich Ansprüche von Ärzten auf Löschung konkret aus der von der Beklagten betriebenen Online-Datenbank zum Gegenstand gehabt haben, hat sich der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen geäußert (Urteil vom 20.02.2018, Az: VI ZR 30/17 ["Ärztebewertung III"]; Urteil vom 23.09.2014, Az: VI ZR 358/13 ["Ärztebewertung II"]; jeweils zitiert nach juris).
- OLG Köln, 14.11.2019 - 15 U 126/19
Jameda - Ausgestaltung des Bewertungsportals in Teilen unzulässig
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 28.3.2019 (18 O 143/18) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Rn. 18 das Urteil des Landgerichts Bonn vom 28.3.2019 (18 O 143/18) abzuändern und die Klage abzuweisen.
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