Rechtsprechung
| VGH Bayern, 28.01.2019 - 18 P 17.2228 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anfechtung der Wahl des örtlichen Personalrats bei Vorliegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften des § 10 BPersVG zur Schweigepflicht und des § 67 BPersVG zur Neutralitätspflicht; Vorliegen einer sittenwidrigen Wahlbeeinflussung durch Redebeiträge auf einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 27.09.2017 - M 14 P 16.1396
- VGH Bayern, 28.01.2019 - 18 P 17.2228
Papierfundstellen
- DÖV 2019, 450
- NZA-RR 2019, 387
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 19.09.2012 - 6 A 7.11
Gleichstellungsrecht; Anfechtung der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten; …
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2019 - 18 P 17.2228
Das Verbot für Personalratsmitglieder, spezifisch unter Nutzung der durch das Personalratsamt zur Verfügung gestellten Darstellungs- und Wirkungsmöglichkeiten zu werben (vgl. BVerwG, B.v. 19.9.2012 - 6 A 7.11 - PersR 2013, 123 Rn. 39), gilt nicht nur für die Werbung für andere Wahlkämpfer wie Gleichstellungsbeauftragte, sondern auch bei Wahlwerbung für sich selbst.Rechtlicher Reglementierung bedarf der Wahlkampf dort" wo der Persönlichkeitsschutz der Wahlbewerber oder die Autonomie der Willensbildung der Wähler spürbar in Gefahr geraten könnte, etwa bei einem Verstoß gegen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs oder bei verunglimpfender, diffamierender Abwertung von Mitbewerbern, grob wahrheitswidriger Propaganda über Wahlbewerber oder bei Schmähkritik, mit der der Boden sachlicher Kritik an den Mitbewerbern verlassen wird; scharfe Kritik an gegnerischen Gewerkschaften oder Listen wird als zulässig angesehen, solange sie nicht in Hetze ausartet (…vgl. BVerwG, B.v. 27.6.2007 - 6 A 1.06 - PersR 2007, 443 Rn. 34; B.v. 19.9.2012 - 6 A 7.11 - PersR 2013, 123 Rn. 38).
c) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es auch den einzelnen Mitgliedern des Personalrats grundsätzlich unbenommen, sich wie andere Beschäftigte für andere Wahlkämpfer, etwa für Gleichstellungsbeauftragte, einzusetzen und sich im Kollegenkreis wertend über die jeweiligen Wahlbewerberinnen oder Wahlbewerber zu äußern (BVerwG, B.v. 19.9.2012 - 6 A 7.11 - PersR 2013, 123 Rn. 39).
Als sittenwidrige Wahlbeeinflussung ist dabei nur eine solche Werbeaktivität eines einzelnen Personalratsmitglieds in Betracht zu ziehen, die spezifisch unter Nutzung der durch das Personalratsamt zur Verfügung gestellten Darstellungs- und Wirkungsmöglichkeiten und mithin in einer Weise erfolgt, die anderen Beschäftigten versperrt wäre und diesen zugleich suggerieren müsste, das Personalratsmitglied handle gerade in dieser Eigenschaft (BVerwG, B.v. 19.9.2012 a.a.O.).
- BVerwG, 27.06.2007 - 6 A 1.06
Wahl der Gleichstellungsbeauftragten beim Bundesnachrichtendienst; …
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2019 - 18 P 17.2228
Rechtlicher Reglementierung bedarf der Wahlkampf dort" wo der Persönlichkeitsschutz der Wahlbewerber oder die Autonomie der Willensbildung der Wähler spürbar in Gefahr geraten könnte, etwa bei einem Verstoß gegen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs oder bei verunglimpfender, diffamierender Abwertung von Mitbewerbern, grob wahrheitswidriger Propaganda über Wahlbewerber oder bei Schmähkritik, mit der der Boden sachlicher Kritik an den Mitbewerbern verlassen wird; scharfe Kritik an gegnerischen Gewerkschaften oder Listen wird als zulässig angesehen, solange sie nicht in Hetze ausartet (vgl. BVerwG, B.v. 27.6.2007 - 6 A 1.06 - PersR 2007, 443 Rn. 34;… B.v. 19.9.2012 - 6 A 7.11 - PersR 2013, 123 Rn. 38).Unter Würdigung all dieser Umstände ist davon auszugehen, dass auch die mündigen Wähler, von denen die Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes ausgehen (vgl. BVerwG, B.v. 3.3.2003 - 6 P 14.02 - PersR 2003, 196; B.v. 27.6.2007 - 6 A 1.06 - PersR 2007, 443 Rn. 31), diese bereits im Vorfeld der Personalratsversammlung geäußerte und in dieser wiederholte gegenseitige Kritik von Personalratsmehrheit und -minderheit richtig beurteilen und im Rahmen ihres Wahlverhaltens richtig bewerten konnten.
- BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 311/67
Grundrechtsschutz des Personalrats
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2019 - 18 P 17.2228
Die ausdrücklich in § 67 Abs. 2 BPersVG für zulässig erklärte Werbung von Personalratsmitgliedern für ihre Gewerkschaft ist durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt (stRspr, vgl. z.B. BVerfG, B.v. 27.3.1979 - 2 BvR 1011/78 - BVerfGE 51, 77); dies gilt aber nicht für eine Werbung in ihrer Eigenschaft als Personalratsmitglieder (BVerfG, B.v. 26.5.1970 - 2 BvR 311/67 - BVerfGE 28, 314).
- BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvR 1011/78
Personalrat
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2019 - 18 P 17.2228
Die ausdrücklich in § 67 Abs. 2 BPersVG für zulässig erklärte Werbung von Personalratsmitgliedern für ihre Gewerkschaft ist durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt (stRspr, vgl. z.B. BVerfG, B.v. 27.3.1979 - 2 BvR 1011/78 - BVerfGE 51, 77); dies gilt aber nicht für eine Werbung in ihrer Eigenschaft als Personalratsmitglieder (BVerfG, B.v. 26.5.1970 - 2 BvR 311/67 - BVerfGE 28, 314). - BVerwG, 03.03.2003 - 6 P 14.02
Anordnung schriftlicher Stimmabgabe; Recht zur persönlichen Stimmabgabe; …
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2019 - 18 P 17.2228
Unter Würdigung all dieser Umstände ist davon auszugehen, dass auch die mündigen Wähler, von denen die Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes ausgehen (vgl. BVerwG, B.v. 3.3.2003 - 6 P 14.02 - PersR 2003, 196;… B.v. 27.6.2007 - 6 A 1.06 - PersR 2007, 443 Rn. 31), diese bereits im Vorfeld der Personalratsversammlung geäußerte und in dieser wiederholte gegenseitige Kritik von Personalratsmehrheit und -minderheit richtig beurteilen und im Rahmen ihres Wahlverhaltens richtig bewerten konnten. - VGH Bayern, 07.03.2017 - 17 P 16.2124
Kennwörter von Wahlvorschlägen sind Teil der Wahlwerbung und damit der Strategie …
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2019 - 18 P 17.2228
§ 24 Abs. 1 Satz 1 BPersVG wendet sich an jedermann, also auch an den einzelnen Wahlbewerber und verpflichtet ihn, alles zu unterlassen, was in sittenwidriger Weise ein bestimmtes Wahlergebnis herbeiführen kann (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2017 - 17 P 16.2124 - BayVBl 2017, 640 Rn. 15 unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 7.11.1969 - VII P 2.69 - BVerwGE 34, 177 und OVG NW, B.v. 10.11.2005 - 1 A 5076/04.PVL - PersV 2006, 138). - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2005 - 1 A 5076/04
Voraussetzungen für eine gegen die gute Sitten verstoßende Wahlbeeinflussung; …
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2019 - 18 P 17.2228
§ 24 Abs. 1 Satz 1 BPersVG wendet sich an jedermann, also auch an den einzelnen Wahlbewerber und verpflichtet ihn, alles zu unterlassen, was in sittenwidriger Weise ein bestimmtes Wahlergebnis herbeiführen kann (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2017 - 17 P 16.2124 - BayVBl 2017, 640 Rn. 15 unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 7.11.1969 - VII P 2.69 - BVerwGE 34, 177 und OVG NW, B.v. 10.11.2005 - 1 A 5076/04.PVL - PersV 2006, 138). - BVerwG, 07.11.1969 - VII P 2.69
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2019 - 18 P 17.2228
§ 24 Abs. 1 Satz 1 BPersVG wendet sich an jedermann, also auch an den einzelnen Wahlbewerber und verpflichtet ihn, alles zu unterlassen, was in sittenwidriger Weise ein bestimmtes Wahlergebnis herbeiführen kann (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2017 - 17 P 16.2124 - BayVBl 2017, 640 Rn. 15 unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 7.11.1969 - VII P 2.69 - BVerwGE 34, 177 und OVG NW, B.v. 10.11.2005 - 1 A 5076/04.PVL - PersV 2006, 138). - BVerwG, 06.02.1979 - 6 P 14.78
Fortsetzung eines Ausschlussverfahrens bei Ablauf der Amtszeit des Personalrats - …
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2019 - 18 P 17.2228
Im Wahlkampf besteht eine geringere Pflichtbindung zu einer sachlichen Auseinandersetzung als während der Amtsperiode, auch wenn dieser nicht von allen Bindungen freigestellt ist und beispielsweise keine Verleumdungen anderer Koalitionen erlaubt (siehe oben a sowie BVerwG, B.v. 6.2.1979 - 6 P 14.78 - PersV 1980, 196/200 f.).
- VGH Bayern, 07.04.2026 - 18 P 25.948
Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren, Festsetzung des …
Der Verwaltungsgerichtshof setzt in ständiger Rechtsprechung in personalvertretungsrechtlichen Wahlanfechtungsverfahren - bei diesen handelt es sich um nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten - den Gegenstandswert gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 RVG auf 5.000 Euro fest (…vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2017 - 17 P 16.2124 - juris Rn. 19; B.v. 20.2.2019 - 18 P 17.2228 - n.v.; vgl. auch BVerwG, B.v. 7.10.2020 - 5 PB 7.18 - juris).
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