Rechtsprechung
| OLG Köln, 20.07.2000 - 18 U 20/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Köln, 05.01.2000 - 14 O 180/98
- OLG Köln, 20.07.2000 - 18 U 20/00
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98
Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB
Auszug aus OLG Köln, 20.07.2000 - 18 U 20/00
Maßgebend ist letztlich, daß es nicht der Zweck des § 6 AGBG ist, dem Kunden durch den ersatzlosen Wegfall einer Klausel Vorteile zu verschaffen, die das Vertragsgefüge völlig einseitig zu seinen Gunsten verschieben (vgl. nur BGH, BGHZ 107, 273, 276; NJW 1992, 1164, 1165; ZIP 2000, 314, 319 f.;… Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 6 AGBG Rdnr. 6;… Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG, 8. Aufl., § 6 Rdnr 34 ff.;… vgl. auch v. Westphalen, Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke, "Bierlieferungsvertrag" Rdnr. 15 und "Automatenaufstellvertrag" Rdnr. 9). - BGH, 22.01.1992 - IV ZR 59/91
Rückgewähranspruch des Versicherers bei Rentenbezug des Versicherungsnehmers in …
Auszug aus OLG Köln, 20.07.2000 - 18 U 20/00
Maßgebend ist letztlich, daß es nicht der Zweck des § 6 AGBG ist, dem Kunden durch den ersatzlosen Wegfall einer Klausel Vorteile zu verschaffen, die das Vertragsgefüge völlig einseitig zu seinen Gunsten verschieben (vgl. nur BGH, BGHZ 107, 273, 276; NJW 1992, 1164, 1165; ZIP 2000, 314, 319 f.;… Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 6 AGBG Rdnr. 6;… Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG, 8. Aufl., § 6 Rdnr 34 ff.;… vgl. auch v. Westphalen, Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke, "Bierlieferungsvertrag" Rdnr. 15 und "Automatenaufstellvertrag" Rdnr. 9). - BGH, 10.02.1993 - XII ZR 74/91
Langfristige Bindung an Breitbandkabelanschluß
Auszug aus OLG Köln, 20.07.2000 - 18 U 20/00
Aus diesem Grund hat auch der BGH (NJW 1993, 1133, 1134 f.) eine Klausel in einem Breitbandkabel-Anschlußvertrag mit einer Mindestdauer von 12 Jahren nicht als unangemessen angesehen. - BGH, 07.03.1989 - KZR 15/87
Kündigung eines Vertrages ohne sachlichen Grund
Auszug aus OLG Köln, 20.07.2000 - 18 U 20/00
Maßgebend ist letztlich, daß es nicht der Zweck des § 6 AGBG ist, dem Kunden durch den ersatzlosen Wegfall einer Klausel Vorteile zu verschaffen, die das Vertragsgefüge völlig einseitig zu seinen Gunsten verschieben (vgl. nur BGH, BGHZ 107, 273, 276; NJW 1992, 1164, 1165; ZIP 2000, 314, 319 f.;… Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 6 AGBG Rdnr. 6;… Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG, 8. Aufl., § 6 Rdnr 34 ff.;… vgl. auch v. Westphalen, Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke, "Bierlieferungsvertrag" Rdnr. 15 und "Automatenaufstellvertrag" Rdnr. 9). - OLG Köln, 26.02.1996 - 16 U 43/95
Laufzeit eines Vertrages über Breitbandkabelanschluß
Auszug aus OLG Köln, 20.07.2000 - 18 U 20/00
Der Senat teilt die Ansicht des 16. Senates (vgl. Urteil vom 26.2.1996 -16 U 43/95-, Bl. 12 ff. d.A.), daß es sich letztlich um einen gesetzlich nicht geregelten Vertrag sui generis handelt, dessen Besonderheit darin besteht, daß es den Beklagten im Gegenzug für die Gebrauchsüberlassung des Grundstückes zum Vorteil gereicht, daß sich durch die mit Hilfe der Investitionen der Klägerin geschaffene Möglichkeit eines Kabelanschlusses der Mietwert der Wohnungen der Beklagten erhöhte.
- OLG Köln, 16.07.2002 - 22 U 13/02 Hierdurch erhält das Unternehmen die Möglichkeit zum Abschluss von entgeltpflichtigen Kabelanschlussverträgen mit den Mietern des Hauses, während sich der Grundstückseigentümer im Gegenzug eine Erhöhung des Mietwertes der auf dem Grundstück befindlichen Mietwohnungen erhofft (vgl. hierzu BGH MDR 1997, 1013; OLG Köln, Urteil vom 26.2.1996 - 16 O 43/95; OLG Köln, Urteil vom 20.7.2000, - 18 U 20/00 n.v.).
Bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit des Kunden ist dieser Hinweis im Zeitpunkt der Unterschriftsleistung ohne weiteres wahrnehmbar, er befindet sich nicht etwa versteckt an nicht auffälliger Stelle, wo mit einem derartigen Hinweis nicht zu rechnen ist (vgl. auch OLG Köln, n.v. Urteil vom 20.7.2000 - 18 U 20/00).
Jedenfalls ließe auch eine Unwirksamkeit der Klausel in Ziff. 10 Satz 2 die Laufzeitklausel in Ziff. 10 Satz 1 der Vertragsbedingungen unberührt (a.A.: OLG Köln - n.v. Urteil vom 20.7.2000 -18 U 20/00).
Rn. 23 Gegen die Wirksamkeit dieser Vertragsbedingung bestehen keine Bedenken; vielmehr wird von der Rechtsprechung selbst bei Fehlen einer entsprechenden Klausel der Konkurrenzschutz als immanenter Bestandteil eines Kabelversorgungsvertrages angenommen (OLG Köln - n.v. Urteil vom 20.7.2000 -18 U 20/00; vgl. auch die von der Klägerin mit Schriftsatz vom 24.7.2001 in Kopie vorgelegten Urteile).
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