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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.10.2000 - 18 U 48/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16272
OLG Düsseldorf, 26.10.2000 - 18 U 48/00 (https://dejure.org/2000,16272)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.10.2000 - 18 U 48/00 (https://dejure.org/2000,16272)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - 18 U 48/00 (https://dejure.org/2000,16272)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 1449
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 13.07.1993 - 1 BvR 960/93

    Äußerungsrecht konkurrierender Religionsgemeinschaften

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2000 - 18 U 48/00
    Diese Rechtsgrundsätze dürften jedoch inzwischen überholt sein, nachdem das BVerfG (vgl. BVerfG, NVwZ 1994, 159) entschieden hat, das öffentliche Äußerungen der Evangelischen Kirche zu anderen Religionsgemeinschaften keine Ausübung staatlicher Gewalt sind.

    (Vgl. BVerfG, NVwZ 1994, 159 sowie VGH München, NVwZ 1994, 787).

  • BGH, 23.02.1999 - VI ZR 140/98

    Widerruf einer Verdachtsdiagnose

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2000 - 18 U 48/00
    Die auf diese Angriffe gestützte Auffassung des Kl., diese Ausführungen seien nach den vom BGH (in der Entscheidung BGH, NJW 1999, 2736) aufgestellten Grundsätzen deshalb als (unwahre) Tatsachenbehauptungen zu bewerten, weil es sich bei der Stellungnahme der EZW um ein "Gutachten" handele, geht fehl, weil diese Stellungnahme nicht für sich in Anspruch nimmt, ein Gutachten zu sein.
  • BGH, 09.10.1990 - 1 StR 538/89

    Keine Amtsträgereigenschaft des landeskirchlichen Vermögensverwalters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2000 - 18 U 48/00
    Folgerichtig hat der BGH daher auch ausgesprochen, dass kirchliche Bedienstete keine Amtsträger i.S. des § 11 Nr. 2 StGB sind (vgl. BGHSt 37, 191 = NJW 1991, 367).
  • BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 693/92

    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2000 - 18 U 48/00
    Zu einer rechtswidrigen Persönlichkeitsverletzung werden sie erst dann, wenn es sich um Formalbeleidigungen oder Schmähkritik handelt, wenn es also dem Äußerer des Werturteils nach außen erkennbar zutage tretend nicht mehr um eine Auseinandersetzung in der Sache geht sondern er darauf abzielt, die angegriffene Person zu diffamieren (BVerfG, NJW 1993, 1845).
  • BGH, 17.12.1956 - III ZR 89/55

    Amtshaftung für Kirchenbeamte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2000 - 18 U 48/00
    Richtig ist ferner, dass unter Zugrundelegung der vom BGH (BGHZ 22, 383 = NJW 1957, 542 = LM Art. 34 GrundG Nr. 37) aufgestellten Rechtsgrundsätze im vorliegenden Fall davon ausgegangen werden müsste, das Dr. H und Pfarrer K die Stellungnahme des EZW vom 4.5.1993 in Ausübung eines öffentlichen Amtes erarbeitet und verbreitet haben.
  • VGH Bayern, 28.03.1994 - 7 CE 93.2403
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2000 - 18 U 48/00
    (Vgl. BVerfG, NVwZ 1994, 159 sowie VGH München, NVwZ 1994, 787).
  • BGH, 20.02.2003 - III ZR 224/01

    Zu den Sorgfaltspflichten eines kirchlichen Sektenbeauftragten bei seiner …

    Soweit das Oberlandesgericht Düsseldorf neuerdings (NVwZ 2001, 1449) den Standpunkt vertreten hat, abgesehen von den Fällen, in denen die Kirche Staatsaufgaben erfülle oder auf dem Gebiet des Kirchensteuerrechts tätig werde, seien die Bediensteten der Kirche nicht in Ausübung eines öffentlichen Amtes im Sinne des § 839 BGB tätig, weil sie insoweit "keine Hoheitsgewalt" ausübten, die mit der staatlichen vergleichbar wäre, kann ihm nicht gefolgt werden.

    Aus diesen Erwägungen ergibt sich andererseits zugleich, daß als Anspruchsgrundlage für den Klageanspruch nicht das (verschuldensunabhängige) Rechtsinstitut des enteignungsgleichen Eingriffs (vgl. Senatsurteile BGHZ 90, 17, 31; 99, 24, 27; 125, 258, 264) in Betracht kommt (insoweit zutreffend OLG Düsseldorf NVwZ 2001, 1449).

  • OLG Stuttgart, 25.11.2014 - 4 W 83/14

    Rechtswegeröffnung: Schadensersatzanspruch eines Kirchenbeamten gegen seinen …

    Der gegenteiligen Ansicht des OLG Düsseldorf, das in seinem von der Beklagten angeführten Urteil vom 26.10.2000 (18 U 48/00, NVwZ 2001, 1449) im Ergebnis die für die Amtsträgereigenschaft i. S. v. § 11 Abs. 1 Nr. 2 c) StGB maßgeblichen Kriterien in das Amtshaftungsrecht übernehmen wollte, hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 20.02.2003 (III ZR 224/01, NJW 2003, 1308) explizit eine Absage erteilt (…a.a.O. unter I. 1. der Gründe;… siehe auch Staudinger-Wöstmann, a.a.O., § 839 Rn. 751).
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