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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.01.2002 - 18 U 59/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5684
OLG Köln, 24.01.2002 - 18 U 59/01 (https://dejure.org/2002,5684)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.01.2002 - 18 U 59/01 (https://dejure.org/2002,5684)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Januar 2002 - 18 U 59/01 (https://dejure.org/2002,5684)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 713
  • NZG 2002, 679
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.05.1966 - II ZR 219/63

    Rechtsnatur eines Sacheinlageversprechens; Erbringung von Grundstücken und …

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2002 - 18 U 59/01
    In diesem Fall tritt an die Stelle einer nicht durch Erfüllung untergegangenen Sacheinlagepflicht der Anspruch zur Leistung der Stammeinlage in bar (BGH, GmbHR 1997, 545 f.; BGHZ 45, 338, 345).
  • BGH, 21.04.1959 - VIII ZR 148/58
    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2002 - 18 U 59/01
    (vgl. BGH, NJW 1959, 1536 ff., ausdrücklich: Staudinger/Weigand, BGB, 13. Bearbeitung, § 931 Rd. 21;… Erman/Michalski, BGB, 10. Aufl., § 931 Rd. 4).
  • BGH, 17.02.1997 - II ZR 259/96
    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2002 - 18 U 59/01
    In diesem Fall tritt an die Stelle einer nicht durch Erfüllung untergegangenen Sacheinlagepflicht der Anspruch zur Leistung der Stammeinlage in bar (BGH, GmbHR 1997, 545 f.; BGHZ 45, 338, 345).
  • OLG Köln, 28.02.2002 - 18 U 202/01

    Handels- und Gesellschaftsrecht: Gutgläubiger Erwerb an einer Sacheinlage

    Die Akten 41 O 48/00 LG Aachen (=18 U 59/01 OLG Köln) haben vorgelegen und sind zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden.

    Soweit der Kläger eine Aufklärungspflichtverletzung des Beklagten darin sieht, dass dieser auf ein an dem als Sacheinlage einzubringenden Inventar bestehendes Vermieterpfandrecht nicht hingewiesen habe, bestand ein solches Vermieterpfandrecht nicht, wie sich aus der Verzichtserklärung des Vermieters vom 17.7.1995 ergibt, die im Parallelrechtsstreit - 18 U 59/01 - vorgelegt worden ist.

    Dieses Risiko hat sich hier aber gerade nicht realisiert, da die Betreibergesellschaft an dem Inventar - wie der Senat bereits mit Urteil vom 24.1.2002 in dem Parallelverfahren 18 U 59/01 entschieden hat - gutgläubig Eigentum erworben hat und damit so dastand, wie sie dagestanden hätte, wenn der Beklagte Eigentümer des Inventars gewesen wäre.

  • KG, 07.12.2009 - 23 U 24/09

    Unterbilanzhaftung des GmbH-Gesellschafters: Unterlassene Offenlegung der …

    11 1. Eine Haftung des Beklagten zu 2) als Geschäftsführer entsprechend § 9a I GmbHG wegen unterlassener Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung der Gesellschaft und/oder unterlassener Angaben über den Bestand der Stammeinlagen kommt im Ergebnis schon deswegen nicht in Betracht, weil sich der Anspruch - wenn er dem Grunde nach bestünde - jedenfalls nur auf Herstellung des Zustandes richtete, der bestünde, wenn die unterbliebenen Erklärungen abgegeben worden wären und richtig gewesen wären (vgl. OLG Köln, ZIP 2002, 713 Rz. 77 m.w.N.).
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