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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 27.09.1995 - 18-VII-94   

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https://dejure.org/1995,5136
VerfGH Bayern, 27.09.1995 - 18-VII-94 (https://dejure.org/1995,5136)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 27.09.1995 - 18-VII-94 (https://dejure.org/1995,5136)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 27. September 1995 - 18-VII-94 (https://dejure.org/1995,5136)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1996, 99
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 03.07.1998 - 4 CN 5.97

    Gemeinden dürfen Wertsteigerung im Entwicklungsbereich abschöpfen - Gewerbepark

    Wiegen die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft schwer, so kann sich nach der vom Normenkontrollgericht zitierten Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs aus Art. 141 Abs. 1 Satz 3 BV ergeben, daß sich dieses Recht zu der Pflicht verdichtet, Flächen für Kompensationsmaßnahmen festzusetzen (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 27. September 1995 - Vf.18-VII-94, BayVBl 1996, 18).
  • VerfGH Bayern, 22.07.2008 - 11-VII-07

    Verfassungswidrigkeit eines Bebauungsplans

    aa) Zu den vom Landesrecht gestalteten, im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB 1998 zu berücksichtigenden Belangen gehören in Bayern auch die Gebote, die sich aus Art. 141 Abs. 2 BV ergeben (vgl. zu Art. 141 Abs. 1 Satz 3 BV - nunmehr Satz 4 - VerfGH vom 27.9.1995 = VerfGH 48, 119/128).

    Als Staatszielbestimmung richtet sich Art. 141 Abs. 2 BV, wie schon Art. 3 Abs. 2 BV, mit verbindlicher Wirkung an alle genannten Träger staatlicher Gewalt (vgl. VerfGH 48, 119/125; 59, 109/115 zu Art. 141 Abs. 1 Satz 4 BV).

  • VerfGH Bayern, 13.07.2009 - 3-VII-09

    Überprüfung eines Bebauungsplans

    Dabei können Größe, Art und Lage des zur Rodung freizugebenden Waldes ebenso eine Rolle spielen wie die Prüfung von Ausgleichsmaßnahmen (VerfGH vom 21.2.1986 = VerfGH 39, 17/26 f.; VerfGH vom 27.9.1995 = VerfGH 48, 119/125 f.; VerfGH vom 15.7.2002 = VerfGH 55, 98/119 f.).
  • VerfGH Bayern, 29.05.2017 - 8-VII-16

    Keine Prüfung von Abweichgungsgesetzgebung der Länder am Maßstab des überlagerten

    Diese Verfassungsbestimmungen enthalten Staatszielbestimmungen im Sinn objektiven Verfassungsrechts, nicht aber Grundrechte, auch wenn es sich insoweit um Fundamentalnormen handelt (VerfGH vom 27.9.1995 VerfGHE 48, 119/125 f.; vom 27.7.2011 VerfGHE 64, 113/119).
  • VerfGH Bayern, 04.03.2009 - 11-VII-08

    Unbegründete Popularklage gegen Erweiterung der Naturzone im Nationalpark

    Als Staatszielbestimmung richten sie sich mit verbindlicher Wirkung an alle genannten Träger staatlicher Gewalt (VerfGH vom 27.9.1995 = VerfGH 48, 119/125; VerfGH 59, 109/115; VerfGH NVwZ 2008, 1234).
  • VerfGH Bayern, 23.08.2012 - 4-VII-12

    Mangels hinreichender Substanziierung unzulässige Popularklage gegen

    Den Staat trifft insoweit eine Schutzpflicht; die Vorschrift enthält aber kein Grundrecht (vgl. VerfGH vom 27.9.1995 = VerfGH 48, 119/125; VerfGH vom 15.7.2002 = VerfGH 55, 98/119; VerfGH vom 31.5.2006 = 59, 109/115).
  • VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.2157
    Bei der gebotenen Abwägung kann sich nach Art. 141 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 BV im Einzelfall sogar die Verpflichtung der Gemeinde ergeben, bei ihrer Planungsentscheidung Kompensationsmaßnahmen i.S. von § 8 a Abs. 1 BNatSchG durchzuführen (vgl. BayVerfGH vom 27.9.1995 BayVBl 1996, 18/21).
  • VG Würzburg, 02.12.1998 - W 2 K 570.98

    Zulassung eines Bürgerbegehrens bezüglich der Wasserversorgung einer Gemeinde;

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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 13.01.1995 - 18-VII-94 eA   

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https://dejure.org/1995,10168
VerfGH Bayern, 13.01.1995 - 18-VII-94 eA (https://dejure.org/1995,10168)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 13.01.1995 - 18-VII-94 eA (https://dejure.org/1995,10168)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 13. Januar 1995 - 18-VII-94 eA (https://dejure.org/1995,10168)
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Wird zitiert von ... (16)

  • VerfGH Bayern, 26.03.2020 - 6-VII-20

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Verordnung über eine vorläufige

    Wegen der weitreichenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung im Popularklageverfahren in der Regel auslöst, ist an die Voraussetzungen, unter denen sie erlassen werden kann, ein strenger Maßstab anzulegen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.1995 VerfGHE 48, 1/3 f.; vom 4.11.2010 VerfGHE 63, 188/192; vom 5.12.2019 - Vf. 9-VII-19 - juris Rn. 17).
  • VerfGH Bayern, 08.05.2020 - 34-VII-20

    Popularklage gegen die Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

    Wegen der weitreichenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung im Popularklageverfahren in der Regel auslöst, ist an die Voraussetzungen, unter denen sie erlassen werden kann, ein strenger Maßstab anzulegen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.1995 VerfGHE 48, 1/3 f.; vom 4.11.2010 VerfGHE 63, 188/192; vom 24.4.2020 - Vf. 29-VII-20 - juris Rn. 10).
  • VerfGH Bayern, 24.04.2020 - 29-VII-20

    Allgemeine infektionsschutzrechtliche Ausgangsbeschränkungen

    Wegen der weitreichenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung im Popularklageverfahren in der Regel auslöst, ist an die Voraussetzungen, unter denen sie erlassen werden kann, ein strenger Maßstab anzulegen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.1995 VerfGHE 48, 1/3 f.; vom 4.11.2010 VerfGHE 63, 188/192; vom 26.3.2020 - Vf. 6-VII-20 - juris Rn. 10).
  • VerfGH Bayern, 18.04.2013 - 8-VII-12

    Erfolgloser Eilantrag gegen Meldedatenabgleich im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

    Wegen der weit reichenden Folgen und des erheblichen Eingriffs in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, die eine einstweilige Anordnung in Popularklageverfahren in der Regel auslöst, ist an die Voraussetzungen, unter denen sie erlassen werden kann, ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. VerfGH vom 13.1.1995 = VerfGH 48, 1/3 f.).
  • VerfGH Bayern, 08.06.2020 - 34-VII-20

    Außervollzugsetzung der den Bereich des Sports betreffenden

    Wegen der weitreichenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung im Popularklageverfahren in der Regel auslöst, ist an die Voraussetzungen, unter denen sie erlassen werden kann, ein strenger Maßstab anzulegen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.1995 VerfGHE 48, 1/3 f.; vom 4.11.2010 VerfGHE 63, 188/192; vom 8.5.2020 - Vf. 34-VII-20 - juris Rn. 14).
  • VerfGH Bayern, 24.09.2010 - 12-VII-10

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einem Popularklageverfahren gegen das

    Wegen der weitreichenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung im Popularklageverfahren in der Regel auslöst, ist an die Voraussetzungen, unter denen sie erlassen werden kann, ein strenger Maßstab anzulegen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.1995 = VerfGH 48, 1/3 f.).
  • VerfGH Bayern, 12.06.2017 - 4-VII-13

    Erfolglose Popularklagen gegen die glücksspielrechtlichen Einschränkungen für

    Wegen der weitreichenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung im Popularklageverfahren in der Regel auslöst, ist an die Voraussetzungen, unter denen sie erlassen werden kann, ein strenger Maßstab anzulegen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.1995 VerfGHE 48, 1/3 f.; vom 4.11.2010 VerfGHE 63, 188/192).
  • VerfGH Bayern, 26.08.2021 - 43-VIII-21

    Keine Außervollzugsetzung der Einführung Islamischen Unterrichts in Bayern

    Wegen der weitreichenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung im Popularklageverfahren in der Regel auslöst, ist an die Voraussetzungen, unter denen sie erlassen werden kann, ein strenger Maßstab anzulegen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.11.1995 VerfGHE 48, 1/3 f.; vom 21.12.2017 NVwZ-RR 2018, 593 Rn. 13; vom 1.2.2021 - Vf. 98-VII-20 - juris Rn. 13).
  • VerfGH Bayern, 21.12.2017 - 21-VII-17

    Zu den Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung im

    Wegen der weitreichenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung im Popularklageverfahren in der Regel auslöst, ist an die Vorausset 12 zungen, unter denen sie erlassen werden kann, ein strenger Maßstab anzulegen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.1995 VerfGHE 48, 1/3 f.; vom 4.11.2010 VerfGHE 63, 188/192; vom 12.6.2017 - Vf. 4-VII-13 - juris Rn. 54).
  • VerfGH Bayern, 27.08.2008 - 5-VII-08

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einem Popularklageverfahren gegen das

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  • VerfGH Bayern, 28.01.2008 - 11-VII-07

    Aussetzung des Vollzugs eines Bebauungsplans durch einstweilige Anordnung im

  • VerfGH Bayern, 09.05.1995 - 22-VII-94

    Anträge auf Ablehnung wegen Befangenheit, auf Aussetzung des Verfahrens und auf

  • VerfGH Bayern, 04.11.2010 - 16-VII-10

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einem Popularklageverfahren gegen das

  • VerfGH Bayern, 05.04.2022 - 2-VII-22

    Popularklage gegen Registerpflicht für Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen

  • VerfGH Bayern, 02.06.2009 - 13-VII-08

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einem Popularklageverfahren gegen das

  • VerfGH Bayern, 27.08.2008 - 7-VII-08

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einem Popularklageverfahren gegen das

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