Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   EGMR, 16.09.2021 - 7925/20, 54163/20, 303/21, 860/21, 1652/21, 1767/21, 1826/21, 2104/21, 2807/21, 4149/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,37346
EGMR, 16.09.2021 - 7925/20, 54163/20, 303/21, 860/21, 1652/21, 1767/21, 1826/21, 2104/21, 2807/21, 4149/21 (https://dejure.org/2021,37346)
EGMR, Entscheidung vom 16.09.2021 - 7925/20, 54163/20, 303/21, 860/21, 1652/21, 1767/21, 1826/21, 2104/21, 2807/21, 4149/21 (https://dejure.org/2021,37346)
EGMR, Entscheidung vom 16. September 2021 - 7925/20, 54163/20, 303/21, 860/21, 1652/21, 1767/21, 1826/21, 2104/21, 2807/21, 4149/21 (https://dejure.org/2021,37346)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,37346) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 11.09.2026 - 36 U 2753/25

    Prozessbetrug, Rechtskraftdurchbrechung, Sittenwidrige Schädigung, …

    Das Verdikt der Sittenwidrigkeit bezeichnet also das rechtsethische Minimum (BGH…, Beschluss vom 30.06.2026, VIa ZR 458/24, juris Rdnr. 23; BGH…, Beschluss vom 30.06.2026, VIa ZR 424/24, juris Rdnr. 23; BGH…, Beschluss vom 30.06.2026, VIa ZR 314/24, juris Rdnr. 23; BGH…, Urteil vom 12.10.2023, VII ZR 412/21, juris Rdnr. 17; vgl. BGH, Beschluss vom 09.05.2022, Vla ZR 303/21).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2022 - 14 S 2096/22

    Herausgabe einer Vorabpressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts wenige …

    Unabhängig davon, dass die Klägerin mit ihren hieran vorbeigehenden Überlegungen auch insoweit die Darlegungsanforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO verfehlt, ist auch in der Sache nicht erkennbar, dass und weshalb die Ausführungen des Verwaltungsgerichts dazu, dass eine Geschäftsordnung als Binnenrecht keine Außenwirkung und keine subjektivrechtliche Relevanz für außenstehende Dritte entfaltet, ernstlich zweifelhaft sein sollten (vgl. zur bei Geschäftsordnungen fehlenden Außenwirkung etwa BVerwG…, Urteil vom 05.05.2022 - 10 C 1.21 - NVwZ 2022, 1565, juris Rn. 23 m. w. N.; zur fehlenden subjektivrechtlichen Bedeutung für Außenstehende HambVerfG…, Urteil vom 15.01.2013 - 3/12 - juris Rn. 71; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.09.2021 - 1 S 1826/21 - n.v.).
  • VGH Bayern, 11.10.2022 - 19 ZB 20.2139

    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt für die Bundesrepublik Deutschland …

    Diese fehlerhafte Entscheidung könne nicht durch eine eigenständige Prognoseentscheidung im Rahmen des Berufungszulassungsverfahrens ersetzt werden und es seien auch keine neuen Tatsachen in positiver (BVerfG…, Beschluss vom 08.05.2019, Rn. 37) oder negativer (BVerfG, Beschluss vom 06.12.2021, 2BvR 860/21) Hinsicht zu berücksichtigen, da dies eine Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG nach sich ziehen würde (…vgl. Schriftsatz vom 03.02.2021, S. 8f., 19, 23).

    Dass eine derartige Methode unzulässig sei, habe das Bundesverfassungsgericht nun noch einmal in aller Deutlichkeit klargestellt (Beschluss vom 06.12.2021, 2BvR 860/21).

  • OLG Koblenz, 20.07.2022 - 9 U 301/22
    Zudem fehlt es auch diesbezüglich an hinreichenden Anhaltspunkten für einen bewussten Gesetzesverstoß der für die Beklagte handelnden Personen (vgl. zu allem Vorstehenden OLG Koblenz, Urteil vom 28. September 2021 - 3 U 860/21 -, m.w.N.).

    Es handelt sich mithin jedenfalls um eine vertretbare Rechtsauffassung (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 28. September 2021 - 3 U 860/21 -).

  • VG Chemnitz, 11.05.2022 - 3 L 153/22

    Irak: keine Verfolgung wegen Ehrverletzung

    Die dagegen unter dem Aktenzeichen 3 K 1652/21.A zum Verwaltungsgericht Chemnitz erhobene Klage haben die Antragsteller ebenso zurückgenommen wie den Antrag auf Gewährung gerichtlichen Eilrechtsschutzes, Az. 3 L 535/21.A. Beide gerichtliche Verfahren wurden mit Beschlüssen vom 05.01.2022 eingestellt.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird in entsprechender Anwendung des § 117 Abs. 3 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakten 3 K 1652/21.A und 3 K 520/22.A sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Antragsgegnerin (Az. 8554805-438 und 8662946-438) Bezug genommen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EGMR
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht