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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 09.11.2011 - 18b O 16/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,57671
LG Düsseldorf, 09.11.2011 - 18b O 16/11 (https://dejure.org/2011,57671)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.11.2011 - 18b O 16/11 (https://dejure.org/2011,57671)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. November 2011 - 18b O 16/11 (https://dejure.org/2011,57671)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • autokaufrecht.info

    Keine Beschaffenheitsvereinbarung durch Erklärung "unfallfrei lt. Vorbesitzer"

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbrauch des Rücktrittsrechts bei Ausübung des Gestaltungsrechts durch Verlangen einer Minderung des Kaufpreises; Erklärung über das Vorliegen eines Unfalls eines KFZ als Beschaffenheitsvereinbarung i.S.d. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Beschaffenheitsvereinbarung bei Angabe, das verkaufte Auto sei laut Vorbesitzer unfallfrei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verbrauch des Rücktrittsrechts bei Ausübung des Gestaltungsrechts durch Verlangen einer Minderung des Kaufpreises; Erklärung über das Vorliegen eines Unfalls eines KFZ als Beschaffenheitsvereinbarung i.S.d. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Braunschweig, 19.05.2022 - 9 U 12/21

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Oldtimer-Pkw; Unzutreffende …

    Dahinstehen kann auch, ob bei einem 48 Jahre alten Oldtimer ein Käufer, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, i. S. d. § 434 Abs. 1 Satz 2 BGB es als übliche Beschaffenheit erwarten kann, dass das Fahrzeug kein Unfallwagen ist, d. h. es nicht mehr als einen Bagatellschaden erlitten hat (dies wohl eher verneinend: LG Düsseldorf, Urteil vom 9. November 2011 - 18b O 16/11, Rn. 42f.;… Knoop, Oldtimerrecht, 2. Aufl., S. 52f., juris; wohl eher entgegen LG Düsseldorf bejahend, aber letztlich offenlassend: Schönleiter, Oldtimerrecht in der Rechtsprechung deutscher Zivilgerichte, Hamburg 2013).
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