Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2011 - 19 A 610/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SchulG NRW § 43 Abs. 1 S. 1
Abwägung zwischen der Glaubensfreiheit eines Schülers und seiner Eltern und dem Erziehungsrecht der Eltern einerseits und dem staatlichen Erziehungsauftrag andererseits im Wege der praktischen Konkordanz; Ausnahmsweise Zulässigkeit einer Befreiung von der für einen Schüler verbindlichen Schulveranstaltung; Unzumutbarkeit der Teilnahme an einer Vorführung des Films "Krabat" - Jurion(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abwägung zwischen der Glaubensfreiheit eines Schülers und seiner Eltern und dem Erziehungsrecht der Eltern einerseits und dem staatlichen Erziehungsauftrag andererseits im Wege der praktischen Konkordanz; Ausnahmsweise Zulässigkeit einer Befreiung von der für einen Schüler verbindlichen Schulveranstaltung; Unzumutbarkeit der Teilnahme an einer Vorführung des Films "Krabat"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
"Krabat" - den Film darf nicht jeder sehen...
- lto.de (Kurzinformation)
Schüler musste "Krabat" nicht im Kino sehen
- lto.de (Kurzinformation)
Glaubensfreiheit - "Schwarze Magie" im Kino ist Schüler unzumutbar
- juraexamen.info (Kurzinformation)
Religionsausübung in der Schule: Befreiung vom Kinobesuch?
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Schule musste Schüler vom Besuch des Kinofilms "Krabat" aus religiösen Gründen befreien
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Religiöse Gründe: Schule musste Schüler vom Besuch des Kinofilms "Krabat" befreien - Einige Filmszenen widersprechen den Glaubensüberzeugungen der Eltern
Besprechungen u.ä.
- Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
Befreiung von einer Schulveranstaltung aus religiösen Gründen
Verfahrensgang
- VG Münster, 12.02.2010 - 1 K 528/09
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2011 - 19 A 610/10
- BVerwG, 11.07.2012 - 6 B 9.12
- BVerwG, 11.09.2013 - 6 C 12.12
Papierfundstellen
- DÖV 2012, 323
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 27.11.2012 - 1 RBs 308/12
Schulrecht; Konflikt zwischen Schuldpflicht und Glaubensfreiheit
Der Konflikt zwischen der Glaubensfreiheit der Eltern und ihrem Erziehungsrecht einerseits und dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag andererseits ist durch Erteilung einer Befreiung gemäß § 43 Abs. 3 Satz 1 SchulG NRW im Einzelfall zu lösen, wenn sonst (objektiv) ein schonender Ausgleich nicht herbeigeführt werden kann und die Schule auch bei Beachtung ihrer Pflicht zur Neutralität und Toleranz Unterrichtsinhalte und -ziele durchsetzt, deren Gewicht hinter demjenigen der grundrechtlich geschützten Interessen einzelner Eltern und Schüler zurückbleibt (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 22.12.2011 - 19 A 610/10). - OVG Niedersachsen, 15.10.2012 - 19 ZD 10/12
Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung vor vorläufiger Dienstenthebung
Ist ein religiös motiviertes Verhalten nicht mit den dem Grundgesetz verpflichteten staatlichen Erziehungszielen vereinbar oder gefährdet es gar den Schulfrieden, ist es darüber hinaus auf der Grundlage einer Einzelfallabwägung möglicherweise sogar Pflicht der Schule, auf den betreffenden Schüler und seine Eltern einzuwirken oder etwaige religiös abgeleitete Ansprüche an die Gestaltung des schulischen Lebens zurückzuweisen (…vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 30.11.2011 - 6 C 20.10 -, NVwZ 2012, 162;… OVG Münster, Urt. v. 18.8.2010 - 19 A 1211/09 -, DVBl. 2010, 1392; Beschl. v. 22.12.2011 - 19 A 610/10 -, NWVBl. 2012, 235 mit nachgehender Revisionszulassung durch BVerwG, Beschl. v. 11.7.2012 - 6 B 9.12 -, juris; OVG Bremen, Beschl. v. 13.6.2012 - 1 B 99/12 -, NordÖR 2012, 423; aus der Literatur: Schaefer, VerwArch 2012, 136; Thormann, DÖV 2011, 945; Rohe, BayVBl. 2010, 257; Bock, NVwZ 2007, 1250).