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   VGH Bayern, 10.09.2008 - 19 C 08.2207   

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https://dejure.org/2008,34201
VGH Bayern, 10.09.2008 - 19 C 08.2207 (https://dejure.org/2008,34201)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.09.2008 - 19 C 08.2207 (https://dejure.org/2008,34201)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. September 2008 - 19 C 08.2207 (https://dejure.org/2008,34201)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    ProzesskostenhilfeDuldung mit auflösender Bedingung ("Erlöschen der Duldung mit Bekanntgabe, dass ein Rückreisedokument bei der Ausländerbehörde vorliegt");Zulässigkeit der Bedingung im Hinblick auf die Möglichkeit, die Duldung zu widerrufen;Erforderlichkeit der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 166; ZPO § 114; AufenthG § 61 Abs. 1 S. 2; AufenthG § 60 a Abs. 5 S. 2
    D (A), Duldung, Nebenbestimmung, auflösende Bedingung, Bestimmtheit, Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 03.03.2008 - 19 C 07.2848

    Prozesskostenhilfe; Klage gegen Nebenbestimmungen einer Duldung;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2008 - 19 C 08.2207
    Die auflösende Bedingung, wonach die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) erlischt mit Bekanntgabe an den Duldungsinhaber, dass ein Rückreisedokument bei der Ausländerbehörde vorliegt, ist (im Gegensatz zu den unkonkreten Formulierungen, die Gegenstände der Entscheidungen des Senats vom 3.3.2008 Az. 19 C 07.2848 und vom 13.3.2008 Az. 19 C 07.2847 gewesen sind) nicht unbestimmt (vgl. auch VGH Baden-Württemberg vom 22.9.2000 NVwZ-RR 2001 sowie Hailbronner, Ausländerrecht, RNr. 21 zu § 61 AufenthG hinsichtlich einer ähnlichen Nebenbestimmung).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2015 - 12 S 77.15

    Duldung; Nebenbestimmung; auflösende Bedingung (Besitz von Rückreisepapieren);

    Soweit der Antragsteller geltend macht, die vom Verwaltungsgericht dafür zitierte Entscheidung des VGH München vom 10. September 2008 (19 C 08.2207) sei überholt, da die damals maßgebliche Regelung am Ende des § 61 Abs. 1 AufenthG sich nunmehr in einem Unterabsatz (Abs. 1e) finde unter einer amtlichen Überschrift, die sich ausschließlich zu Fragen der Wohnsitznahme und räumlichen Beschränkung verhalte, überzeugt dies nicht.

    Entspräche die von dem Antragsteller vertretene Auffassung dem Willen des Gesetzgebers, hätte sie im Gesetz ihren Ausdruck gefunden (VGH München, Beschluss vom 10. September 2008, a.a.O., juris Rn. 4), zumal es bereits der herrschenden Rechtsauffassung zum AuslG 1990 entsprach, dass eine Duldung unabhängig von § 56 Abs. 5 AuslG unter einer hinreichend bestimmten auflösenden Bedingung erteilt werden darf (vgl. OVG Hamburg, a.a.O., Rn. 5 m.w.N.) .

  • VG Stuttgart, 09.02.2012 - 11 K 2593/11

    Ausländerrechtliche Duldung; Beifügung einer auflösenden Bedingung;

    Grundsätzlich kann einer Duldung, gestützt auf § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG , eine auflösende Bedingung beigefügt werden (Anschluss an VGH München, Beschl. v. 10.09.2008 - 19 C 08.2207 -, ).

    17 Grundsätzlich ist anerkannt, dass einer Duldung, gestützt auf § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG, eine auflösende Bedingung beigefügt werden kann (vgl. etwa VGH München, Beschl. v. 10.09.2008 - 19 C 08.2207 -, m.w.N.).

  • OVG Bremen, 29.03.2011 - 1 B 57/11

    Nebenbestimmung, auflösende Bedingung, Widerspruch, Suspensiveffekt, Duldung,

    Es mag hier dahinstehen, ob eine auflösende Bedingung der hier streitigen Art durch die Widerrufsregelung in § 60a Abs. 5 Satz 2 AufenthG als lex specialis ausgeschlossen (HK-AuslR/Bruns, 2008, Rn 35 zu § 60a AufenthG) oder nach § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG (Hailbronner, AuslR, Rn 21 zu § 61 , BayVGH, Beschl. v. 10.09.2008 - 19 C 08.2207 - ) bzw. nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 BremVwVfG (Funke-Kaiser in GK-AufenthG, Rn 91 zu § 60a ) zulässig ist.
  • VGH Bayern, 18.02.2015 - 10 C 14.1117

    Prozesskostenhilfe; Abschiebungshindernis; fehlende Heimreisepapiere;

    Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Nebenbestimmung in Form einer auflösenden Bedingung i.S.d. § 61 Abs. 1 Satz 2 (jetzt: § 61 Abs. 1e) AufenthG ist, dass das den Eintritt der Bedingung auslösende Ereignis sowohl der Sache nach als auch dem abstrakten Eintrittszeitpunkt nach so eindeutig und klar umschrieben ist, dass nicht bereits zum Zeitpunkt der Beifügung der Bedingung ein Streit zwischen den Beteiligten absehbar ist, ob die Bedingung eingetreten ist oder nicht (Funke-Kaiser in Gemeinschaftskommentar, AufenthG, § 60a Rn. 93; BayVGH, B.v. 10.9.2008 - 19 C 08.2207 - juris Rn. 2).
  • VG Oldenburg, 15.05.2013 - 11 A 3664/12

    Rechtswidrigkeit einer auflösenden Bedingung i.S.d. § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG

    Hieraus wird deutlich, dass der Gesetzgeber mit der Widerrufsregelung in § 60a Abs. 5 Satz 2 AufenthG keine abschließende Bestimmung über das vorzeitige Erlöschen einer Duldung getroffen hat, sondern die Möglichkeiten des Widerrufs und der auflösenden Bedingung nebeneinander stehen (vgl. VGH München, Beschluss vom 10. September 2008 - 19 C 08.2207 - juris, Rn. 4; VGH Mannheim, Urteil vom 22. September 2000 - 13 S 2260/99 - InfAuslR 2001, 158 ; VG Stuttgart, Urteil vom 9. Februar 2012 - 11 K 2593/11 - juris, Rn. 17; VG Oldenburg, Beschluss vom 6. Januar 2011, -11 B 3371/10 - juris, Rn. 5; Funke/Kaiser in: GK-AufenthG, Rn. 91 zu § 60a).
  • VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 C 14.1182

    Prozesskostenhilfe; Abschiebungshindernis; fehlende Heimreisepapiere;

    Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Nebenbestimmung in Form einer auflösenden Bedingung i.S.d. § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG ist, dass das den Eintritt der Bedingung auslösende Ereignis sowohl der Sache nach als auch dem abstrakten Eintrittszeitpunkt nach so eindeutig und klar umschrieben ist, dass nicht bereits zum Zeitpunkt der Beifügung der Bedingung ein Streit zwischen den Beteiligten absehbar ist, ob die Bedingung eingetreten ist oder nicht (Funke-Kaiser in Gemeinschaftskommentar, AufenthG, § 60a Rn. 93; BayVGH, B.v. 10.9.2008 - 19 C 08.2207 - juris Rn. 2).
  • VG Oldenburg, 06.01.2011 - 11 B 3371/10

    Duldung; Nebenbestimmung; Suspensiveffekt; Bestimmtheit; Rechtsschutzgarantie

    Dieses Gericht hat zudem demgegenüber eine auflösende Bedingung für rechtmäßig erachtet, welche das Erlöschen der Duldung mit dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des Vorliegens eines Rückreisedokuments vorsah (Beschluss vom 10. September 2008 - 19 C 08.2207 - ).
  • VGH Bayern, 16.02.2015 - 10 C 14.1183

    Prozesskostenhilfe; Abschiebungshindernis; Fehlende Heimreisepapiere;

    Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Nebenbestimmung in Form einer auflösenden Bedingung i.S.d. § 61 Abs. 1 Satz 2 (jetzt: § 61 Abs. 1e) AufenthG ist, dass das den Eintritt der Bedingung auslösende Ereignis sowohl der Sache nach als auch dem abstrakten Eintrittszeitpunkt nach so eindeutig und klar umschrieben ist, dass nicht bereits zum Zeitpunkt der Beifügung der Bedingung ein Streit zwischen den Beteiligten absehbar ist, ob die Bedingung eingetreten ist oder nicht (Funke-Kaiser in Gemeinschaftskommentar, AufenthG, § 60a Rn. 93; BayVGH, B.v. 10.9.2008 - 19 C 08.2207 - juris Rn. 2).
  • VG Oldenburg, 23.01.2013 - 11 A 4635/12

    Auflösende Bedingung; Bestimmtheit; Duldung; Ermessen; Rechtsschutzgarantie

    Hieraus wird auch deutlich, dass der Gesetzgeber mit der Widerrufsregelung in § 60a Abs. 5 Satz 2 AufenthG keine abschließende Bestimmung über das vorzeitige Erlöschen einer Duldung getroffen hat, sondern die Möglichkeiten des Widerrufs und der auflösenden Bedingung nebeneinander stehen (vgl. VGH München, Beschluss vom 10. September 2008 - 19 C 08.2207 - juris, Rn. 4; VGH Mannheim, Urteil vom 20. September 2000 - 13 S 2260/09 - InfAuslR 2001, 158 ; VG Stuttgart, Urteil vom 9. Februar 2012 - 11 K 2593/11 - juris, Rn. 17; VG Oldenburg, Beschluss vom 6. Januar 2011 a.a.O.; Funke/Kaiser in: GK-AufenthG, Rn. 91 zu § 60a).
  • VG Stuttgart, 20.08.2010 - 12 K 999/10

    Antrag auf unbeschränkte Duldung

    Diese Ermessen ist hier zu Lasten des Klägers auszuüben, da der Berichterstatter in Übereinstimmung mit der überwiegenden Rechtsprechung die Beifügung von auflösenden Bedingungen zur Duldung für rechtlich unbedenklich erachtet (vgl. nur Bay. VGH, Beschl. v. 10.9.2008, AuAS 2009, 58).
  • VG Schleswig, 07.05.2021 - 1 B 59/21

    Ausländerrecht

  • VG Oldenburg, 23.01.2013 - 11 A 435/12

    Duldung, auflösende Bedingung, Bestimmtheitsgebot, Bestimmheitsgrundsatz,

  • VG Osnabrück, 19.04.2010 - 5 A 264/09

    Nebenbestimmung, Duldung, auflösende Bedingung, Verpflichtungsklage

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