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   LG Düsseldorf, 27.06.2019 - 19 S 152/18   

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https://dejure.org/2019,17709
LG Düsseldorf, 27.06.2019 - 19 S 152/18 (https://dejure.org/2019,17709)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.06.2019 - 19 S 152/18 (https://dejure.org/2019,17709)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juni 2019 - 19 S 152/18 (https://dejure.org/2019,17709)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 14 Nr. 1, § 15 Abs. 3; BGB § 1004 Abs. 1
    Pflicht des Wohnungseigentümers zur Wiederherstellung des vor dem Austausch von Bodenbelag ursprünglichen Trittschallschutzes

  • RA Kotz

    WEG - Trittschallbelästigungen aufgrund von Veränderungen des Bodenbelags in einer Wohnung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Abwehrrecht eines Eigentümers gegen Trittschallbelästigungen aufgrund von Veränderungen des Bodenbelags der darüber liegenden Wohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fußboden zu laut: Eigentümer muss für Abhilfe sorgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Belästigung durch Trittschall nach Wechsel des Bodenbelags

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bodenfliesen statt Teppichboden

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Ansprüche bei Veränderungen des Bodenbelages

  • mietrecht-dav.de PDF, S. 18 (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsrecht: Trittschallschutz; Änderung des Bodenbelags

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zivilrechtsstreit im Wohnungseigentümerrecht zur Belästigung durch Trittschall nach Wechsel des Bodenbelags

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an Trittschallschutz (IMR 2019, 378)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2019, 895
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 195/11

    Klage eines Wohnungseigentümers gegen den Eigentümer der darüber liegenden

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.06.2019 - 19 S 152/18
    Dieser hat nach § 14 Nr. 2 WEG für die Einhaltung der in § 14 Nr. 1 WEG bezeichneten Pflichten durch diejenigen Personen zu sorgen, denen er die Wohnung zur Benutzung überlässt (BGH, Urteil v. 01.06.2012 - V ZR 195/11, NJW 2012, 2725 mwN).

    Der zu gewährende Schallschutz richtet sich grundsätzlich nach den im Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Schutzwerten (BGH, Urteil v. 01.06.2012, aaO).

  • BGH, 16.03.2018 - V ZR 276/16

    Trittschallschutz in der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.06.2019 - 19 S 152/18
    Ob darüber hinaus noch die - strengeren - Anforderungen im Zeitpunkt der Baumaßnahme (Fliesenverlegung im Jahr 2008) anzuwenden sind, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. BGH, Urteil v. 16.03.2018 - V ZR 276/16, NJW 2018, 2123).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.06.2019 - 19 S 152/18
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn eine klärungsbedürftige Rechtsfrage zu entscheiden ist, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen denkbar ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschluss v. 01.10.2002 - XI ZR 71/02, NJW 2003, 65; Zöller-Heßler, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 543 Rn. 11 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2001 - 3 Wx 120/01

    Wohnungseigentum - Austausch des Bodenbelags - Trittschallbelästigung -

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.06.2019 - 19 S 152/18
    Im Übrigen gebietet es die Treuepflicht der Wohnungseigentümer untereinander, dass ein Sondereigentümer sich nicht mit der Mangelhaftigkeit des Gemeinschaftseigentums entlasten kann, wenn er mit weit weniger aufwendigen Maßnahmen, etwa durch die Verlegung von Teppichboden anstelle von Fliesen, den notwendigen Schallschutz herbeiführen kann (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 04.07.2001 - 3 Wx 120/01, NZM 2001, 958; OLG München, Beschluss v. 25.06.2007 - 34 Wx 20/07, BeckRS 2007, 31557).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2007 - 3 Wx 115/07

    Zulässigkeit einer nachteiligen Veränderung des Trittschallschutzes in einer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.06.2019 - 19 S 152/18
    Führt allerdings eine Veränderung des Bodenbelags zu Trittschallbelästigungen in der darunterliegenden Wohnung und gehen diese über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus, ist der Störer zur Beseitigung dieser Einwirkungen verpflichtet (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.11.2007 - 3 Wx 115/07, NZM 2008, 288).
  • OLG Schleswig, 08.08.2007 - 2 W 33/07

    Wohnungseigentum: Beseitigung von Trittschallmängeln nach Veränderung des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.06.2019 - 19 S 152/18
    Die Wohnungseigentümer dürfen zumindest auf die Fortdauer des infolge des Bauzustands vorgeprägten Schallschutzniveaus vertrauen (OLG Schleswig, Beschluss v. 08.08.2007 - 2 W 33/07, BeckRS 2007, 15921).
  • OLG München, 25.06.2007 - 34 Wx 20/07

    Ermittlung des maximal zulässigen Trittschalls in Wohnungseigentumsanlagen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.06.2019 - 19 S 152/18
    Im Übrigen gebietet es die Treuepflicht der Wohnungseigentümer untereinander, dass ein Sondereigentümer sich nicht mit der Mangelhaftigkeit des Gemeinschaftseigentums entlasten kann, wenn er mit weit weniger aufwendigen Maßnahmen, etwa durch die Verlegung von Teppichboden anstelle von Fliesen, den notwendigen Schallschutz herbeiführen kann (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 04.07.2001 - 3 Wx 120/01, NZM 2001, 958; OLG München, Beschluss v. 25.06.2007 - 34 Wx 20/07, BeckRS 2007, 31557).
  • BGH, 26.06.2020 - V ZR 173/19

    Lärmbelästigung nach Austausch des Fußbodenbelags

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung u.a. in ZMR 2019, 895 veröffentlicht ist, meint, der Kläger könne von dem Beklagten gemäß § 1004 BGB i.V.m. § 14 Nr. 1, § 15 Abs. 3 WEG die Vornahme von Maßnahmen verlangen, durch die der Trittschallpegel von 53 dB gemäß der DIN 4109 in der zum Zeitpunkt des Dachgeschossausbaus geltenden Ausgabe von 1989 eingehalten werde.
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