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   LAG Hamm, 20.06.2006 - 19 Sa 135/06   

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https://dejure.org/2006,21124
LAG Hamm, 20.06.2006 - 19 Sa 135/06 (https://dejure.org/2006,21124)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20.06.2006 - 19 Sa 135/06 (https://dejure.org/2006,21124)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - 19 Sa 135/06 (https://dejure.org/2006,21124)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zeugnisberichtigung, Darlegungs- und Beweislastverteilung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 109 GewO
    Zeugnisberichtigung, Darlegungs- und Beweislastverteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Berichtigung eines Arbeitszeugnisses; Zeugniserteilung bei der Beendigung eines dauernden Arbeitsverhältnisses ; Erstreckung des Zeugnisses auf die Leistung und das Verhalten im Arbeitsverhältnis ; Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bescheinigung der ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 25.09.2002 - 10 AZR 7/02

    Rückforderung einer Zuwendung

    Auszug aus LAG Hamm, 20.06.2006 - 19 Sa 135/06
    Abzustellen ist auf den objektiv ermittelten Erklärungswert (BAG 25. September 2002 - 10 AZR 7/02; 17. Juni 1003 - 3 AZR 462/02; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 133 Rdnr. 9).
  • BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 462/02

    Auslegung eines Begleitschreibens zu einer Rentenauskunft nach § 2 Abs. 6

    Auszug aus LAG Hamm, 20.06.2006 - 19 Sa 135/06
    Abzustellen ist auf den objektiv ermittelten Erklärungswert (BAG 25. September 2002 - 10 AZR 7/02; 17. Juni 1003 - 3 AZR 462/02; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 133 Rdnr. 9).
  • LAG Düsseldorf, 25.01.2010 - 14 Sa 1185/09

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nach

    Erstrebt der Arbeitnehmer in einem Berichtigungsprozess mehr als eine durchschnittliche Beurteilung, verbleibt es bei der allgemeinen Regel, dass der Arbeitnehmer als derjenige, der einen Anspruch auf eine konkrete Zeugnisformulierung geltend macht, die hierfür erforderlichen Tatsachen vorzutragen und gegebenenfalls zu beweisen hat (vgl. BAG, Urteil vom 14.10.2003, a.a.O.; LAG Hamm, Urteil vom 20.06.2006 - 19 Sa 135/06 - juris, m. w. N.; LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2003, LAGE Nr. 1 zu § 109 GewO 2003).
  • ArbG Aachen, 16.05.2007 - 6 Ca 2800/06
    Denn die Tätigkeiten des Arbeitnehmers sind in einem Zeugnis so vollständig und genau zu beschreiben, dass sich ein künftiger Arbeitnehmer ein klares Bild machen kann, wobei nur Unwesentliches verschwiegen werden darf (vgl. BAG vom 10.05.2005 - EZA Nr. 3 zu § 109 GewO; LAG Hamm vom 20.06.2006 - 19 Sa 135/06 -).
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