Rechtsprechung
OLG Köln, 25.08.2000 - 19 U 2/00 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Telemedicus
Virtuelles Hausrecht bei Chats
- Telemedicus
Virtuelles Hausrecht bei Chats
- webshoprecht.de
Zum Recht des Betreibers eines Internet-Chats auf die Verhängung eines virtuellen Hausverbots
- IWW
- JurPC
Virtuelles Hausrecht beim Chat
- aufrecht.de
Virtuelles Hausrecht
- stroemer.de
Virtuelles Hausrecht II
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenverteilung; Unterlassungserklärung; Erledigungserklärungen; Kosten ; Virtuelles Hausrecht; Party-Chats
- Judicialis
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1004; ZPO § 91 a
Dem Anbieter eines Party-Chats steht grundsätzlich ein "virtuelles Hausrecht" zu - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1004; ZPO § 91a
Virtuelles Hausrecht des Anbieters eines Party-Chats gegenüber Störungen eines Benutzers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck.de (Kurzinformation)
Betreiber eines Chat-Room steht virtuelles Hausrecht zu
- beck.de (Leitsatz)
Virtuelles Hausrecht bei einem Chat-Forum
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Chat: Virtuelles Hausrecht
Besprechungen u.ä.
- archive.org (Entscheidungsbesprechung)
§§ 823, 1004 BGB
Der Betreiber eines öffentlich zugänglichen Chatroom hat kein "virtuelles Hausrecht" mit dem er Teilnehmer grundlos vom Chat ausschließen kann. Ein Zugangsverbot besteht nur dann, wenn es zu strafbaren Äußerungen kommt (virtuelles Hausrecht)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 16.11.1999 - 10 O 457/99
- OLG Köln, 25.08.2000 - 19 U 2/00
Papierfundstellen
- VersR 2001, 862
- MMR 2001, 52
- afp 2001, 90
Wird zitiert von ... (10)
- LG München I, 25.10.2006 - 30 O 11973/05
Virtuelles Hausrecht des Foren-Betreibers
Dem Betreibereines Internetforums steht ein virtuelles Hausrecht zu (vgl. OLG Köln, Urteil, vom 25.08.2000, Az. 19 U 2/00). - LG Offenburg, 26.09.2018 - 2 O 310/18
Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Facebook: Zustellung einer Antragsschrift …
Es wird jedoch überwiegend angenommen, dass dem Betreiber eines über das Internet betriebenen sozialen Netzwerks ein sog. virtuelles Hausrecht zusteht (LG Ulm, Beschl. v. 13.01.2015 - 2 O 8/15, MMR 2016, 31 m.w.N.; OLG Köln, Urt. v. 25.08.2000 - 19 U 2/00, MMR 2001, 52;… BSG, Urt. v. 06.12.2012 - B 11 AL 25/11 R, MMR 2013, 675, 676). - LG Ulm, 13.01.2015 - 2 O 8/15
Kein virtuelles Hausrecht auf Unterlassung von Bestellungen über einen Onlineshop
Es wurde mehrfach entschieden, dass dem Betreiber eines Internetforums ein virtuelles Hausrecht zusteht (LG München, Urteil 25.10.2006, 30 O 11973/05 unter Hinweis auf OLG Köln, Urteil 25.08.2000, 19 U 2/00; BSG, Urteil 06.12.2012, B 11 AL 25/11 R; BGH 01.07.2014, VI ZR 345/13).
- LG Nürnberg-Fürth, 07.06.2019 - 11 O 3362/19
Unzulässsige befristete Sperrung eines Twitteraccounts
Darüber hinaus steht dem Betreiber einer Internetplattform ein "virtuelles Hausrecht" zu (vgl. etwa LG Ulm, Beschluss vom 13.1.2015 - 2 O 8/15, MMR 2016, 31; OLG Köln, Beschluss vom 25.8.2000 - 19 U 2/00, MMR 2001, 52; LG Mosbach, Beschluss vom 01.06.2018 - 1 O 108/18, BeckRS 2018, 20323). - OLG Brandenburg, 27.07.2018 - 1 W 28/18
Rechte des Betreibers einer Internetplattform bei Verbreitung strafbarer Inhalte
Die streitgegenständliche Äußerung verstößt jedenfalls gegen die Vorgaben des § 1 Abs. 3 NetzDG in Verbindung mit § 111 Abs. 1 StGB, so dass die Antragsgegnerin gegenüber der Antragstellerin im Rahmen des ihr als Betreiberin der Plattform ... zustehenden virtuellen Hausrechts (…vgl. BSG, MMR 2013, 675 Rn. 14; OLG Köln, VersR 2001, 862) zu ihrer Löschung und zur Sperrung des Nutzerkontos berechtigt und zu ihrer Löschung darüber hinaus gemäß §§ 1 Abs. 3, 3 Abs. 2 Nr. 2 und 3 NetzDG verpflichtet war. - OLG Brandenburg, 30.11.2020 - 1 U 37/19 Insoweit steht der Verfügungsbeklagten als Betreiberin der Plattform facebook ein virtuelles Hausrecht zu (…vergl. BSG, MMR 2013, 675 Rn. 14; OLG Köln, VersR 2001, 862), aufgrund dessen sie grundsätzlich berechtigt ist, rechtswidrige und den Gemeinschaftsstandards widersprechende Beiträge zu löschen und Nutzerkonten, über die solche Beiträge verbreitet werden, zu sperren.
- OLG Brandenburg, 25.02.2021 - 1 U 68/20
Unterlassung der Löschung eines Inhalts auf einer Internetplattform; Keine …
Der Verfügungsbeklagten steht als Betreiberin der Plattform "..." ein virtuelles Hausrecht zu (…vgl. BSG, MMR 2013, 675 Rn. 14; OLG Köln, VersR 2001, 862), das sie grundsätzlich berechtigt, rechtswidrige und den Gemeinschaftsstandards widersprechende Beiträge zu löschen. - LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2019 - 11 O 3362/19
Einstweilige Verfügung wegen Sperre eines Twitter-Accounts
Darüber hinaus steht dem Betreiber einer Internetplattform ein "virtuelles Hausrecht" zu (vgl. etwa LG Ulm, Beschluss vom 13.1.2015 - 2 O 8/15, MMR 2016, 31; OLG Köln, Beschluss vom 25.8. 2000 - 19 U 2/00, MMR 2001, 52; LG Mosbach, Beschluss vom 01.06.2018 - 1 O 108/18, BeckRS 2018, 20323). - LG Dresden, 21.06.2019 - 1a O 1056/19 Darüber hinaus steht dem Betreiber einer Internetplattform ein "virtuelles Hausrecht" zu (vgl. etwa LG Ulm, Beschluss vom 13.1.2015 - 2 0 8/15, MMR 2016, 31 OLG Köln, Beschluss vom 25.8. 2000 - 19 U 2/00, MMR 2001, 52 LG Mosbach, Beschluss vom 01.06.2010 - 1 0 108/18, BeckRS 2018, 20323).
- LG Nürnberg-Fürth, 22.02.2001 - 2 O 7159/00 Das OLG Köln hat in diesem auch in der Presse veröffentlichten Beschluß (Az. 19 U 2/2000) demgegenüber ausgeführt, daß dem Betreiber eines Internet-Chatrooms ein "virtuelles Hausrecht" grundsätzlich zustehe und er auch berechtigt sei, unter bestimmten Voraussetzungen bestimmte Nutzer auszuschließen.