Rechtsprechung
OLG Hamm, 05.07.2011 - I-19 U 212/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Pauschalbetrages für die erste Zahlungserinnerung und jede weitere Mahnung sowie für Wegekosten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Strom- bzw. Gasversorgers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GasGVV § 17 Abs. 2; BGB § 307 Abs. 2
Formularmäßige Vereinbarung eines Pauschalbetrages für die erste Zahlungserinnerung und für jede weitere Mahnung sowie für Wegekosten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Strom- bzw. Gasversorgers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Unzulässige Kostenpauschalen in Stromlieferungsverträgen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 173/85
Gültigkeit einer vorformulierten Aushandelnsbestätigung; Vorformulierte …
Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2011 - 19 U 212/10
Darauf, wie der Verwender eine Klausel tatsächlich handhabt, kommt es nicht an (vgl. z.B. BGH NJW 2003, 1237; BGHZ 99, 374). - BGH, 23.01.2003 - III ZR 54/02
Formularmäßige Vereinbarung der Teilnahme von Mobilfunkkunden am …
Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2011 - 19 U 212/10
Darauf, wie der Verwender eine Klausel tatsächlich handhabt, kommt es nicht an (vgl. z.B. BGH NJW 2003, 1237; BGHZ 99, 374). - BGH, 04.12.1986 - VII ZR 77/86
Überprüfung der Anforderungen von Baukostenzuschüssen und Hausanschlußkosten …
Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2011 - 19 U 212/10
Auf solche ergänzenden Bedingungen erstreckt sich der (der AGB-Prüfung) entzogene Verordnungsbereich der GVV aber nicht (s. insoweit BGH NJW 1987, 1828 zu "ergänzenden Bestimmungen der AVB GasGVV). - OLG Hamburg, 25.06.2008 - 5 U 13/07
Wettbewerbswidrige Internet-Werbung: Irreführende Werbung eines …
Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2011 - 19 U 212/10
Der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 200, 00 Euro ergibt sich aus den §§ 5 UklaG in Verbindung mit 12 Abs. 1 Satz 2 UWG, er ist der Höhe nach angemessen (OLG Hamburg, MMR 2008, 743).