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   OLG Hamm, 29.08.2006 - 19 U 39/06   

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https://dejure.org/2006,2265
OLG Hamm, 29.08.2006 - 19 U 39/06 (https://dejure.org/2006,2265)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.08.2006 - 19 U 39/06 (https://dejure.org/2006,2265)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. August 2006 - 19 U 39/06 (https://dejure.org/2006,2265)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Verstoßes gegen das Ärztebevorzugungsverbot; Verabredung eines regelmäßigen Holdienstes und Bringdienstes für hochpreisige Medikamente zwischen einer Apotheke und einer Arztpraxis; Sittenwidrigkeit eines Kaufvertrags über eine Apotheke; Unabhängigkeit ...

  • kkh.de PDF

    Unzulässige Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker / Sittenwidrigkeit von Rechtsgeschäften

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1; ; ApoG § 11; ; ApoG § 12

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1; ApoG § 11; ApoG § 12
    Verstoß gegen Ärztebevorzugungsverbot nach § 11 ApoG bei Verabredung eines Hol- und Bringdienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Apotheke darf einzelne Ärzte nicht bevorzugen

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Arzt bevorzugt

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Apotheke darf einzelne Ärzte nicht bevorzugen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arzt bevorzugt

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Apotheke darf einzelne Ärzte nicht bevorzugen; Medizinrecht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Apotheke darf einzelne Ärzte nicht bevorzugen

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Verstoß gegen das Zuweisungsverbot

  • apothekenrecht-aktuell.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sittenwidrigkeit eines Apothekenkaufvertrags

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 59/98

    Verkürzter Versorgungsweg

    Auszug aus OLG Hamm, 29.08.2006 - 19 U 39/06
    Aus der vom Kläger im Termin überreichten BGH-Entscheidung (Urteil v. 29.6.2000, I ZR 59/98) ergibt sich nichts anderes, da sie einen nicht vergleichbaren Fall betrifft.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1999 - 13 A 3323/97

    Apotheker; Genehmigungspflicht; Arzt; Zuführung von Patienten; Zuweisung von

    Auszug aus OLG Hamm, 29.08.2006 - 19 U 39/06
    Da eine Absprache im Sinne des § 11 ApoG auch stillschweigend getroffen werden, schlüssig sogar nur aus einer eingespielten Übung hervorgehen kann (OVG Münster ApoR 2001, 20 ff. = NVwZ-RR 2000, 216 ff.), kann ihr Vorliegen unter diesen Umständen nicht zweifelhaft sein.
  • BGH, 23.01.1981 - I ZR 40/79

    Wirksamkeit eines Verleihvertrages bezüglich eines pornographischen Films -

    Auszug aus OLG Hamm, 29.08.2006 - 19 U 39/06
    Außerdem darf nicht die Folge sein, ein sittenwidriges Geschäft für die Zukunft aufrechtzuerhalten (BGH NJW 1981, 1439 f.).
  • BGH, 17.10.1980 - I ZR 185/78

    Wettbewerbsrecht - Ärztliches Berufsrecht: Sammlung von Verschreibungen durch

    Auszug aus OLG Hamm, 29.08.2006 - 19 U 39/06
    Die zur Wahrung einer funktionell differenzierten Gesundheitsfürsorge zu sichernde Unabhängigkeit zwischen den Heil- und den Heilhilfsberufen liegt im öffentlichen Interesse; sie darf deshalb auch nicht mit Einverständnis des einzelnen Patienten verwischt werden (vgl. BGH MDR 1981, 471; OVG Münster, a.a.O.; BVerwG NJW 1995, 1627; Schiedermair-Pieck, Apothekengesetz, 3. A., zu § 11 ApoG Rz. 2, 19).
  • BGH, 20.01.1965 - VIII ZR 53/63

    Voraussetzung für den sittenwidrigen Verkauf einer Anwaltspraxis; Begründung der

    Auszug aus OLG Hamm, 29.08.2006 - 19 U 39/06
    Beim Verkauf von Praxen oder Betrieben standesrechtlich gebundener Berufstätiger -dazu gehören die Apotheker im Hinblick auf die speziellen Regelungen beispielweise des Apothekengesetzes- dürfen die Vertragsbedingungen nicht die Gefahr begründen, dass der Erwerber diese in einer Allgemeininteressen widersprechenden Weise fortführt (vgl. BGHZ 43, 46/50 f. (Anwaltspraxis); Palandt, a.a.O., Rz. 59 f.).
  • BGH, 21.01.1965 - II ZR 120/62

    Zentralkasse Sudetendeutscher Genossenschaften

    Auszug aus OLG Hamm, 29.08.2006 - 19 U 39/06
    Der Beklagte hatte sich somit schon durch die Höhe des Kaufpreises in eine wirtschaftliche Abhängigkeit begeben, die Geschäfte genauso fortzuführen, um das Umsatzniveau zu halten (vgl. BGHZ 43, 51), und tatsächlich hat er sie nach Vorbringen des Klägers während der Zeit seiner Leitung der Apotheke ab 2.9.2004 auch so fortgeführt.
  • LG Nürnberg-Fürth, 19.12.2022 - 12 Qs 65/22

    Strafbarkeit eines Apothekers wegen Belieferung von Kunden über Dritte

    Eine Absprache kann aber auch stillschweigend getroffen werden oder aus einer eingespielten Übung heraus entstehen (OVG Münster, Urteil vom 2. September 1999 - 13 A 3323/97, juris Rn. 27; OLG Hamm, Urteil vom 29. August 2006 - 19 U 39/06, juris Rn. 25; Sieper in Spickhoff, Medizinrecht, 4. Aufl., § 11 ApoG Rn. 1).

    Das ändert an der Unzulässigkeit der Zuweisung nichts, denn deren Verbot besteht im - indisponiblen - öffentlichen Interesse (OLG Hamm, Urteil vom 29. August 2006 - 19 U 39/06, juris Rn. 26; OVG Münster, Beschluss vom 14. Februar 2013 - 13 A 2521/11, juris Rn. 6; Wesser, jurisPR-MedizinR 1/2016 Anm. 5; Pfeil/Pieck/Blume, ApBetrO, 15. EL 2021, § 17 Rn. 107a je m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2013 - 13 A 2521/11

    Vorliegen einer Absprache der Zuweisung von Verschreibungen i.S.d. § 11 ApoG bei

    Hiervon ausgehend setzt eine durch § 11 Abs. 1 Satz 1 ApoG untersagte Zuweisung von Verschreibungen nicht voraus, dass der Apotheker Grund zur Annahme hat, dass mit der Rezeptübersendung gegen den ausdrücklichen Wunsch des Patienten verstoßen wurde, vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 29. August 2006 - 19 U 39/06 -, GesR 2006, 572 = juris, Rn. 26.
  • LG Limburg, 17.12.2012 - 5 O 29/11

    "Wartezimmer-TV" mit Werbung für Apotheken ist unzulässig

    Eine dahingehende Absprache muss nicht ausdrücklich getroffen werden, sondern kann auch schlüssig aus der tatsächlichen Handhabung oder einer eingespielten Übung hervorgehen (vgl. OLG Hamm Urteil vom 29. August 2006 - 19 U 39/06- , zit. n. juris).
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