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   OLG Frankfurt, 29.02.2012 - 19 U 92/11   

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OLG Frankfurt, 29.02.2012 - 19 U 92/11 (https://dejure.org/2012,11601)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.02.2012 - 19 U 92/11 (https://dejure.org/2012,11601)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - 19 U 92/11 (https://dejure.org/2012,11601)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 BGB
    Anlageberatung: Abgrenzung Kommissionsgeschäft - Festpreisgeschäft (Lehman-Zertifikate)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertretbarkeit der positiven Einschätzung eines Anlageberaters bzgl. der Bonität der Lehman-Brothers-Bank im August 2008

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280
    Emittentenrisiko; Aufklärungspflichtverletzung; Lehman-Zertifikate; strukturelles Ungleichgewicht - Anlageberatung: Abgrenzung Kommissionsgeschäft/Festpreisgeschäft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 178/10

    Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.02.2012 - 19 U 92/11
    Dazu gehört auch eine Aufklärung über das sogenannte allgemeine Emittentenrisiko, wonach bei einer Inhaberschuldverschreibung, wie dem streitgegenständlichen Zertifikat, die Rückzahlung des angelegten Kapitals von der Zahlungsfähigkeit des Emittenten abhängt (vgl. dazu BGH, Urt. v. 27.09.2011, XI ZR 178/10, zit. nach juris).

    Denn dann fehlt es an der hinter dem Rücken des Anlegers zurückgeflossenen Zahlung an die beratende Bank, welches das für die Rückvergütung typische Täuschungselement ausmacht (BGH, Urt. v. 27.09.2011, XI ZR 178/10, zit. nach juris).

    Ein weiteres Merkmal für ein Kommissionsgeschäft ist darin zu sehen, dass der Kunde sich auch nach Abgabe der Vertragserklärung gegenüber der Bank noch von dem Geschäft - durch Kündigung - lösen kann (BGH, Urt. v. 27.09.2011, XI ZR 178/10, zit. nach juris).

    Im Fall eines Eigengeschäftes ist die Bank jedoch nicht verpflichtet, darüber aufzuklären, dass sie mit diesem Produkt Gewinne erzielt (vgl. BGH, Urt. v. 27.09.2011, XI ZR 178/10, zitiert nach juris).

    Das Interesse des Anlegers an dem Erwerb einer werthaltigen Anlage wird bereits durch die aus dem Beratungsvertrag fließende Pflicht zur objektgerechten Beratung geschützt (vgl. dazu BGH, Urt. v. 27.09.2011, XI ZR 178/10, zitiert nach juris).

    Ohne Hinzutreten besonderer Umstände wie z.B. einer bewusst zum Nachteil des Kunden gestalteten Risikostruktur, bestand keine Aufklärungspflicht der Bank (vgl. dazu BGH, Urt. vom 27.09.2011, XI ZR 178/10, zitiert nach juris).

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.02.2012 - 19 U 92/11
    Da die Zedentin ihre Anlageentscheidung zu diesem Zeitpunkt bereits getroffen und in die Lehman-Zertifikate investiert hatte, war in dem nachfolgenden Beratungsgespräch eine erneute Aufklärung über die damit verbundenen, von der Zedentin zu tragenden Risiken nicht erforderlich (vgl. BGH, Urt. v. 21.03.2006, XI ZR 63/05, zitiert nach juris).

    67 Die Bewertung und Empfehlung eines Anlageobjekts muss ex ante betrachtet jedoch lediglich vertretbar sein, da das Risiko, dass sich eine Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist, der Kunde zu tragen hat (BGH, Urt. v. 21.03.2006, XI ZR 63/05, zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 02.03.2011 - 19 U 248/10

    Zu den Voraussetzungen anleger- und objektgerechter Beratung beim Erwerb von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.02.2012 - 19 U 92/11
    Die Einschätzung, dass Lehman Brothers nicht insolvent werden würde, war nach Ansicht des Senates auch noch im August 2008 vertretbar (Urt. v. 02.03.2011, 19 U 248/10, zitiert nach Juris).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.02.2012 - 19 U 92/11
    Zwar schuldet die Beklagte im Hinblick auf die Person des Kunden eine anlegergerechte Beratung und hat zunächst dessen Wissensstand und Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art und dessen Risikobereitschaft zu berücksichtigen, also vor allem, ob es sich um einen erfahrenen Anleger mit einschlägigem Fachwissen handelt und welches Anlageziel er verfolgt (BGH WM 1993, 1455, 1456).
  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.02.2012 - 19 U 92/11
    Denn Innenprovisionen sind nicht ausgewiesene Vertriebsprovisionen, die in Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Kaufobjekts - versteckt - enthalten sind und deshalb Einfluss auf die Werthaltigkeit der vom Anleger erworbenen Anlage haben und insoweit eine Fehlvorstellung des Anlegers hervorrufen können (BGH, Beschluss v. 09.03.2011, XI ZR 191/10, zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 17.07.2012 - 17 U 148/11

    Anlageberatung durch eine Bank: Umfang der Aufklärungspflicht bei einem

    Auch war nicht zu erwarten, dass eine solche Großbank bei Liquiditätsproblemen nicht gestützt werden würde (OLG Frankfurt, Urteil vom 29.02.2012 - 19 U 92/11, bei juris Rn. 69; WM 2010, 613, Rn. 64 ff.).
  • LG Frankfurt/Main, 20.07.2012 - 25 O 294/11
    Anerkannte Rating-Agenturen und Finanzanalysten haben bis dahin unverändert an ihren konstruktiven Einschätzungen sowie der Einstufung als "investmentgrade" (anlagewürdig) festgehalten (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.02.2012, Az. 19 U 92/11, und Urteil vom 29.06.2011, Az. 17 U 213/10, zit. nach juris).

    Es war mithin zum diesem Zeitpunkt nicht damit zu rechnen, dass gerade eine traditionsreiche Investmentbank wie die Emittentin keine Unterstützung durch den amerikanischen Staat erhalten würde (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.02.2012, Az. 19 U 92/11, zit. nach juris).

  • OLG Frankfurt, 29.07.2014 - 3 U 39/12

    Schadenersatz wegen angeblich fehlerhafter Anlageberatung

    Auch war nicht zu erwarten, dass eine solche Großbank bei Liquiditätsproblemen nicht gestützt werden würde (OLG Frankfurt, Urteil vom 29.02.2012 - 19 U 92/11, bei juris Rn. 69; WM 2010, 613, Rn. 64 ff.).
  • OLG Frankfurt, 27.09.2013 - 23 U 200/12

    1. Zu den Voraussetzungen eines SE-Anspruchs wegen einer falschen

    Es sei zu diesem Zeitpunkt nicht damit zu rechnen gewesen, dass gerade die traditionsreiche Investmentbank Lehman Brothers keine Unterstützung durch den amerikanischen Staat erhalten werde (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 29.02.2012, Az. 19 U 92/11).
  • OLG Saarbrücken, 25.10.2012 - 8 U 267/11

    Pflichten der anlageberatenden Bank bei einer Kapitalanlage in Index-Zertifikate

    Über das bei Zertifikaten für den Anleger bestehende allgemeine Emittentenrisiko braucht dieser daher nicht aufgeklärt zu werden, wenn ihm dieses Risiko aus seinem bisherigen Anlageverhalten oder anderen Gründen geläufig war (vgl. BGH WM 2011, 2261 ff. Tz. 31, zit. nach juris; OLG Frankfurt, Urt. v. 29.2.2012 - 19 U 92/11 Tz. 40 f., zit. nach juris mit Anmerkung Schnauder, jurisPR-BKR 8/2012; Bausch NJW 2012, 354).
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