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   OLG München, 19.04.2010 - 19 U 5010/06   

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OLG München, 19.04.2010 - 19 U 5010/06 (https://dejure.org/2010,36793)
OLG München, Entscheidung vom 19.04.2010 - 19 U 5010/06 (https://dejure.org/2010,36793)
OLG München, Entscheidung vom 19. April 2010 - 19 U 5010/06 (https://dejure.org/2010,36793)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bankenhaftung beim finanzierten Immobilienerwerb zu Kapitalanlagezwecken: Wegfall der Indizwirkung der Haustürsituation wegen Zeitablaufs; Aufklärungspflicht der Bank über Falschangaben des Vermittlers oder Verkäufers bei institutionalisiertem Zusammenwirken; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2012, 131
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG München, 19.04.2010 - 19 U 5010/06
    37 Auch die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die eine eigene Aufklärungspflicht auslösende Kenntnis der Bank von einer arglistigen Täuschung widerleglich vermutet wird, wenn Verkäufer oder Fondsinitiatoren, die von ihnen beauftragten Vermittler und die finanzierende Bank in institutionalisierter Art und Weise zusammenwirken, auch die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler angeboten wurde und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts nach den Umständen des Falles evident ist, so dass sich aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (Urteil vom 16. Mai 2006, XI ZR 6/04, NJW 2006, 2099), hilft der Klägerin hier nicht weiter:.

    Diese können etwa in Form einer Vertriebsvereinbarung, eines Rahmenvertrages oder konkreter Vertriebsabsprachen bestanden haben (vgl. BGH WM 1980, 620, 622 sowie BGH WM 1992, 1355, 1358), oder sich daraus ergeben, dass den vom Verkäufer oder Fondsinitiator eingeschalteten Vermittlern von der Bank Büroräume überlassen oder von ihnen - von der Bank unbeanstandet - Formulare des Kreditgebers benutzt wurden (vgl. BGHZ 91, 9, 12; BGHZ 159, 294, 301), oder etwa daraus, dass der Verkäufer oder die Vermittler dem finanzierenden Institut wiederholt Finanzierungen von Eigentumswohnungen oder Fondsbeteiligungen desselben Objektes vermittelt haben ( BGH WM 2006, 1194, 1200 f; BGH WM 2006, 2347, 2350; BGH WM 2007, 1257, 1260 f.).

    Dass die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler angeboten wurde, ist dann anzunehmen, wenn der Kreditvertrag nicht aufgrund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, der von sich aus eine Bank zur Finanzierung seines Erwerbsgeschäfts sucht, sondern deshalb, weil der Vertriebsbeauftragte des Verkäufers dem Interessenten im Zusammenhang mit den Anlage- oder Verkaufsunterlagen, sei es auch nur über einen von ihm benannten besonderen Finanzierungsvermittler, einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich zuvor dem Verkäufer oder dem Fondsinitiator gegenüber zur Finanzierung bereit erklärt hatte (BGH WM 2006, 1194, 1201; vgl. auch BGHZ 156, 46, 51 und BGH WM 2003, 2232, 2234).

    Denn von einer evidenten Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers oder des Vermittler wäre nur dann auszugehen, wenn sie sich objektiv als grob falsch dargestellt haben, so dass sich aufdrängt, die kreditgebende Bank habe sich der Kenntnis der Unrichtigkeit und der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (BGH NJW 2006, 2099 [2105]):.

  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages; Verfahren zur Ermittlung des

    Auszug aus OLG München, 19.04.2010 - 19 U 5010/06
    Der Senat hat zwar weiterhin Zweifel, ob nicht auch im vorliegenden Falle der Verkehrswert vorrangig nach dem Vergleichswertverfahren (§§ 13f. WertV 1988), das von seinem Ausgangspunkt her die marktgerechteste Methode der Verkehrswertbestimmung darstellt (vgl. BGH NJW 2004, 2671), vorzunehmen gewesen wäre.

    Klüger oder rücksichtsvoller als andere Marktteilnehmer braucht der Verkäufer - und auch die finanzierende Bank - nicht zu sein (vgl. BGH NJW 2004, 2671 für Vergleichswertmethode anstatt Ertragswertmethode).

  • BGH, 26.09.2006 - XI ZR 283/03

    Voraussetzungen des Einwendungsdurchgriffs

    Auszug aus OLG München, 19.04.2010 - 19 U 5010/06
    Diese können etwa in Form einer Vertriebsvereinbarung, eines Rahmenvertrages oder konkreter Vertriebsabsprachen bestanden haben (vgl. BGH WM 1980, 620, 622 sowie BGH WM 1992, 1355, 1358), oder sich daraus ergeben, dass den vom Verkäufer oder Fondsinitiator eingeschalteten Vermittlern von der Bank Büroräume überlassen oder von ihnen - von der Bank unbeanstandet - Formulare des Kreditgebers benutzt wurden (vgl. BGHZ 91, 9, 12; BGHZ 159, 294, 301), oder etwa daraus, dass der Verkäufer oder die Vermittler dem finanzierenden Institut wiederholt Finanzierungen von Eigentumswohnungen oder Fondsbeteiligungen desselben Objektes vermittelt haben ( BGH WM 2006, 1194, 1200 f; BGH WM 2006, 2347, 2350; BGH WM 2007, 1257, 1260 f.).

    Die Voraussetzungen eines institutionalisierten Zusammenwirkens sind aber nicht gegeben, wenn der Verkäufer oder Vermittler nicht regelmäßig mit der Bank zusammengearbeitet hat, sondern die Bank lediglich von Zeit zu Zeit auf dessen Initiative Finanzierungswünsche prüft und gegebenenfalls auch entsprechende Finanzierungen übernimmt ( BGH WM 2006, 2347, 2350).

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 192/04

    Rechtsfolgen des Widerrufs eines Realkreditvertrages; Schadensersatzansprüche des

    Auszug aus OLG München, 19.04.2010 - 19 U 5010/06
    Aber selbst wenn der Klägerin und ihrem Ehemann gleichwohl ein Widerrufsrecht gem. § 1 Abs. 1 HWiG a.F. zugestanden hätte, würde der dann gegebene - da schon wegen der grundpfandrechtlichen Absicherung zu üblichen Bedingungen gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG kein verbundenes Geschäft vorliegt - Rückgewähranspruch aus § 3 HWiG ebenfalls durch die streitgegenständliche Grundschuld mit Vollstreckungsunterwerfung gesichert werden (BGH vom 19.12.2006, Az. XI ZR 192/04, Rz. 16 ff.).

    Daher kann sie der Vollstreckung auch nicht den Grundsatz der Naturalrestitution mit der Begründung entgegensetzen, die Beklagte müsse sie letztlich so stellen, wie sie stünde, wenn die Kapitalanlage nicht getätigt worden sei, weil dann auch der allein streitgegenständliche Titel nicht existieren würde (so BGH vom 19.12.2006, Az. XI ZR 192/04, Rz. 36).

  • BGH, 28.10.2003 - XI ZR 263/02

    Umfang einer Sicherungsvereinbarung; Sicherung von Ansprüchen des Kreditgebers

    Auszug aus OLG München, 19.04.2010 - 19 U 5010/06
    Gegen eine solche "weite Zweckerklärung" bestehen gegenüber dem persönlichen Schuldner keinerlei rechtliche Bedenken (vgl. z.B. BGH NJW 2004, 158).

    Dabei wären nicht nur etwaige Ansprüche aus anderen Darlehensverträgen der Klägerin mit der Beklagten nebst etwaiger rückständiger Zinsen, sondern ggf. auch etwaige Rückgewähransprüche aus § 3 HWiG hinsichtlich des Darlehens vom 16.02./08.03.1993 zu berücksichtigen gewesen (vgl. BGH NJW 2004, 158).

  • BVerfG, 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen unterlassener Einholung

    Auszug aus OLG München, 19.04.2010 - 19 U 5010/06
    Mit Beschluss vom 10.02.2009, Gz. 1 BvR 1232/07 (z.B. NJW 2009, 1585), hat das Bundesverfassungsgericht den Beschluss des Senats vom 13.03.2007 aufgehoben, soweit er die gegen die Klägerin gerichtete Zwangsvollstreckung betrifft, und im Ausspruch über die Kosten, sowie die Sache im Umfang der Aufhebung an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen.

    Die zulässige Berufung der Klägerin ist auch insoweit unbegründet, als das Bundesverfassungsgericht den Beschluss des Senats vom 13.03.2007 mit Beschluss vom 10.02.2009, Gz. 1 BvR 1232/07 (z.B. NJW 2009, 1585), aufgehoben hat.

  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus OLG München, 19.04.2010 - 19 U 5010/06
    Dass die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler angeboten wurde, ist dann anzunehmen, wenn der Kreditvertrag nicht aufgrund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, der von sich aus eine Bank zur Finanzierung seines Erwerbsgeschäfts sucht, sondern deshalb, weil der Vertriebsbeauftragte des Verkäufers dem Interessenten im Zusammenhang mit den Anlage- oder Verkaufsunterlagen, sei es auch nur über einen von ihm benannten besonderen Finanzierungsvermittler, einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich zuvor dem Verkäufer oder dem Fondsinitiator gegenüber zur Finanzierung bereit erklärt hatte (BGH WM 2006, 1194, 1201; vgl. auch BGHZ 156, 46, 51 und BGH WM 2003, 2232, 2234).
  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG München, 19.04.2010 - 19 U 5010/06
    Bei den angeblichen Äußerungen des Vermittlers in dem Verkaufsgespräch (vgl. Bl. 5 d.A. "Toplage" etc.) würde es sich ganz überwiegend um unverbindliche Anpreisungen und nicht um konkrete, dem Beweis zugängliche unrichtige Angaben des Vermittlers über das Anlageobjekt handeln (vgl. BGH vom 19.09.2006, Az. XI ZR 204/04, Rnr. 24 ff).
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus OLG München, 19.04.2010 - 19 U 5010/06
    Auch der Vermittler konnte vielmehr im Rahmen seiner - wenn vielleicht auch optimistischen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2009, Gz. XI ZR 337/08) - Prognose von Vergleichsmieten ausgehen, wie sie der RDM und der Grundstücksmarktbericht für 1993 festgestellt haben, ohne dass dies angesichts deren damals nicht erkennbarer mangelnder Nachhaltigkeit eine "objektiv grob falschen Darstellung" wäre oder dies gar den Schluss auf seine verwerfliche Gesinnung oder einen zumindest bedingten Täuschungsvorsatz zuließe.
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG München, 19.04.2010 - 19 U 5010/06
    Diese können etwa in Form einer Vertriebsvereinbarung, eines Rahmenvertrages oder konkreter Vertriebsabsprachen bestanden haben (vgl. BGH WM 1980, 620, 622 sowie BGH WM 1992, 1355, 1358), oder sich daraus ergeben, dass den vom Verkäufer oder Fondsinitiator eingeschalteten Vermittlern von der Bank Büroräume überlassen oder von ihnen - von der Bank unbeanstandet - Formulare des Kreditgebers benutzt wurden (vgl. BGHZ 91, 9, 12; BGHZ 159, 294, 301), oder etwa daraus, dass der Verkäufer oder die Vermittler dem finanzierenden Institut wiederholt Finanzierungen von Eigentumswohnungen oder Fondsbeteiligungen desselben Objektes vermittelt haben ( BGH WM 2006, 1194, 1200 f; BGH WM 2006, 2347, 2350; BGH WM 2007, 1257, 1260 f.).
  • BGH, 17.10.2006 - XI ZR 205/05

    Beratungspflichten der Bank bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zum

  • BGH, 23.09.2003 - XI ZR 135/02

    Finanziertes Immobiliengeschäft als verbundenes Geschäft

  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 188/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhändervertrages wegen Verstoßes gegen das

  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 340/05

    Voraussetzungen eines institutionalisierten Zusammenwirkens

  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

  • BGH, 01.07.2008 - XI ZR 411/06

    Haftung der Bank wegen arglistiger Täuschung durch den Vermittler

  • BGH, 05.05.1992 - XI ZR 242/91

    Einwendungsdurchgriff bei Verbindung von Kauf- und Finanzierungsgeschäft zu

  • BGH, 29.03.1984 - III ZR 24/83

    Widerrufsrecht nach § 1b AbzG beim finanzierten Abzahlungskauf

  • BGH, 06.07.2007 - V ZR 274/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen eines Immobilienkaufs;

  • BGH, 20.03.1980 - III ZR 172/78

    Nichtigkeit eines im Reisegewerbe vermittelten Darlehensvertrags - Übertragung

  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

  • BGH, 13.03.1991 - VIII ZR 34/90

    Abwicklung eines Leasingvertrages nach Wandelung des Kaufvertrages mit dem

  • BGH, 08.12.1988 - III ZR 107/87

    Verletzung der Treuhänderpflichten bei Verzicht auf eine sicherungshalber

  • BGH, 03.12.1987 - III ZR 261/86

    Auslegung einer vollstreckbaren Urkunde

  • OLG Koblenz, 29.01.1998 - 11 U 1690/96

    Keine Anwendbarkeit des HWiG auf die Grundschuldbestellung

  • OLG München, 09.04.2020 - 19 U 2358/19

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Erkrankung, Berufung, Grundschuld, Frist,

    Soweit die Berufung meint (SN, S. 4 f. / Bl. 679 f. d. A.), es sei nicht an der Klägerin, ihre vorliegend im Wege der Vollstreckungsabwehrklage erhobenen Einwendungen und Einreden darzulegen und zu beweisen, verkennt sie, das der Zwangsvollstreckungsgegenkläger, der die Zulässigkeit der Vollstreckung aus einer Grundschuld bekämpft, wegen deren abstrakten Charakters die gegen die Zulässigkeit der Vollstreckung sprechenden Tatsachen und Umstände darzulegen und zu beweisen hat (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1991 - VIII ZR 34/90 -, BGHZ 114, 57-73, NJW 1991, 1746; Senat, Urteil vom 19. April 2010 - 19 U 5010/06 -, Rn. 22, juris m. w. N.).
  • LG Wiesbaden, 17.04.2013 - 5 O 182/11

    Unwirksamkeit eines Wohnungskaufvertrages wegen sittenwidriger

    Letztlich kann jedoch die Frage offen bleiben, ob die Vergleichswertmethode oder die Ertragswertmethode zur Bestimmung der Sittenwidrigkeit eines Immobilienkaufes heranzuziehen ist, und damit auch die Frage, ob hier ein Obergutachten einzuholen ist, wie von der Klägerseite beantragt, da bereits das Oberlandesgericht München (Urteil vom 19.04.2010, Aktenzeichen 19 U 5010/06) ausgeführt hat, dass selbst dann, wenn von einer sittenwidrigen Überhöhung des Kaufpreises unter Zugrundelegung des vorgelegten Privatgutachtens der Kläger auszugehen wäre und eine Vermutung für die subjektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit begründet sein könnte, es daneben aber auch die außerhalb des eigentlichen Synallagma stehende Beklagte Kenntnis von einer etwaigen sittenwidrigen Überhöhung des Kaufpreises gehabt haben müsste.
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Rechtsprechung
   OLG München, 13.03.2007 - 19 U 5010/06   

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https://dejure.org/2007,39669
OLG München, 13.03.2007 - 19 U 5010/06 (https://dejure.org/2007,39669)
OLG München, Entscheidung vom 13.03.2007 - 19 U 5010/06 (https://dejure.org/2007,39669)
OLG München, Entscheidung vom 13. März 2007 - 19 U 5010/06 (https://dejure.org/2007,39669)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen unterlassener Einholung

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 13. März 2007 - 19 U 5010/06 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Damit wird der Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 3. April 2007 - 19 U 5010/06 - gegenstandslos.

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   OLG München, 17.01.2007 - 19 U 5010/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,48528
OLG München, 17.01.2007 - 19 U 5010/06 (https://dejure.org/2007,48528)
OLG München, Entscheidung vom 17.01.2007 - 19 U 5010/06 (https://dejure.org/2007,48528)
OLG München, Entscheidung vom 17. Januar 2007 - 19 U 5010/06 (https://dejure.org/2007,48528)
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   OLG München, 03.04.2007 - 19 U 5010/06   

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https://dejure.org/2007,44017
OLG München, 03.04.2007 - 19 U 5010/06 (https://dejure.org/2007,44017)
OLG München, Entscheidung vom 03.04.2007 - 19 U 5010/06 (https://dejure.org/2007,44017)
OLG München, Entscheidung vom 03. April 2007 - 19 U 5010/06 (https://dejure.org/2007,44017)
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  • OLG München, 02.08.2010 - 19 U 4014/08

    Haustürgeschäft: Indizwirkung der vorausgehenden Haustürsituation bei

    Rechtsmissbräuchlichen Behauptungen ins Blaue hinein würde ansonsten Tür und Tor geöffnet - diese Gefahr wird durch das Vorbringen (u. a. auch von den neuen Klägervertretern) in zahlreichen weiteren Verfahren (z.B. 19 U 5010/06) belegt.
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