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   OLG Frankfurt, 20.05.2020 - 19 W 22/20   

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https://dejure.org/2020,13349
OLG Frankfurt, 20.05.2020 - 19 W 22/20 (https://dejure.org/2020,13349)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.05.2020 - 19 W 22/20 (https://dejure.org/2020,13349)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Mai 2020 - 19 W 22/20 (https://dejure.org/2020,13349)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rabüro.de

    Vorzeitiger Abbruch der Spielzeit der Tischtennisliga nicht rechtswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Vorzeitiger Abbruch der Spielzeit der Tischtennisliga nicht rechtswidrig

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Saisonabbruch - Kein Klassenerhalt im Eilrechtsschutz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Abbruch der Tischtennisbundesliga

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorzeitiger Abbruch der Spielzeit der Tischtennisliga war nicht rechtswidrig - Corona-Virus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tischtennisliga durfte coronabedingt vorzeitig abgebrochen werden - Vorzeitiger Abbruch Spielzeit der 3. Tischtennisliga rechtmäßig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 2020, 196

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • LG Frankfurt/Main, 09.05.2020 - 7 O 152/20

    Eilantrag gegen Abbruch der Spielzeit der Tischtennisliga erfolglos

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2020 - 19 W 22/20
    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 14. Mai 2020 gegen den Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 09.05.2020, Aktenzeichen 2-07 O 152/20, in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 16. Mai 2020 wird zurückgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird verwiesen auf die Entscheidungsgründe des angefochtenen Beschlusses der 7. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main, Aktenzeichen 2-07 O 152/20, vom 09.05.2020 (Bl. 82-84 d. A.), durch das der Antrag vom 29.04.2020 zurückgewiesen worden ist, da ein Verfügungsgrund nicht hinreichend dargetan sei angesichts der Tatsache, dass die behaupteten Eil- und Dringlichkeitsgründe nicht geeignet seien, eine objektiv bestehende Besorgnis zu begründen, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung des Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (Eilbedürftigkeit, sog. Dringlichkeit).

  • OLG Frankfurt, 17.07.2002 - 23 W 53/02

    Lizenzvergabe für die 2. Fußball-Bundesliga: Aufhebung eines Schiedsspruchs des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2020 - 19 W 22/20
    Die Durchsetzung eines einstweiligen Rechtsschutzes zu Gunsten eines eventuellen Rechtsinhabers rechtfertigt aber - unabhängig davon, ob der Anspruch im Ergebnis tatsächlich bestehen sollte - in keinem Fall einen derartig erheblichen Eingriff in bereits feststehende Rechtspositionen Dritter (OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Juli 2002 - 23 W 53/02 -, juris Rz. 40).
  • BGH, 28.11.1994 - II ZR 11/94

    Unterwerfung von Nichtmitgliedern eines Sportverbandes unter die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2020 - 19 W 22/20
    Selbst Strafentscheidungen können im Hinblick auf die zu gewährleistende Vereins- oder Parteiautonomie nur in gewissem Umfang überprüft werden (Otto, Kommentar zum Vereinsrecht in juristischer Praxis, 3. Auflage 2006, Rdnr. 38 ff.; Kammergericht Berlin vom 27.10.2006, 3 U 47/05; BGH II ZR 43/87 vom 19.10.1987; OLG Hamm vom 19.09.2001, 8 U 193/00 sowie BGH NJW 72, 1892; BGH NJW 95, 583 ff.; OLG Koblenz NJW-RR 2000, 1365; BGH NJW 90, 40 ff.).
  • BGH, 13.10.2015 - II ZR 23/14

    Auslegung von Nominierungsrichtlinien eines Sportverbands und Schadensersatz für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2020 - 19 W 22/20
    Zudem steht er in einer vorvertraglichen Sonderverbindung mit den Bewerben im Rahmen des Zulassungsverfahrens, aus der sich gegenseitige Schutz- und Rücksichtnahmepflichten ergeben (BGH, Urteil vom 13. Oktober 2015 - II ZR 23/14 -, BGHZ 207, 144-162 und juris Rz. 22).
  • BGH, 10.07.1989 - II ZR 30/89

    Ausschließung aus einem Verein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2020 - 19 W 22/20
    Selbst Strafentscheidungen können im Hinblick auf die zu gewährleistende Vereins- oder Parteiautonomie nur in gewissem Umfang überprüft werden (Otto, Kommentar zum Vereinsrecht in juristischer Praxis, 3. Auflage 2006, Rdnr. 38 ff.; Kammergericht Berlin vom 27.10.2006, 3 U 47/05; BGH II ZR 43/87 vom 19.10.1987; OLG Hamm vom 19.09.2001, 8 U 193/00 sowie BGH NJW 72, 1892; BGH NJW 95, 583 ff.; OLG Koblenz NJW-RR 2000, 1365; BGH NJW 90, 40 ff.).
  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 43/87

    Ausschluß eines Mitglieds aus einer Gewerkschaft; Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2020 - 19 W 22/20
    Selbst Strafentscheidungen können im Hinblick auf die zu gewährleistende Vereins- oder Parteiautonomie nur in gewissem Umfang überprüft werden (Otto, Kommentar zum Vereinsrecht in juristischer Praxis, 3. Auflage 2006, Rdnr. 38 ff.; Kammergericht Berlin vom 27.10.2006, 3 U 47/05; BGH II ZR 43/87 vom 19.10.1987; OLG Hamm vom 19.09.2001, 8 U 193/00 sowie BGH NJW 72, 1892; BGH NJW 95, 583 ff.; OLG Koblenz NJW-RR 2000, 1365; BGH NJW 90, 40 ff.).
  • BGH, 24.04.2020 - II ZR 417/18

    Zum Schadensersatzanspruch eines Fußballvereins nach Zwangsabstieg

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2020 - 19 W 22/20
    Der Antragsteller könnte daher allenfalls dann seine Zulassung zum Spielbetrieb der 3. Liga ... in der kommenden Spielzeit verlangen, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden könnte, dass er bei einer Fortsetzung der Spielzeit 2019/20 den Klassenerhalt erreicht hätte (BGH, Beschluss vom 24. April 2020 - II ZR 417/18).
  • KG, 27.10.2006 - 3 U 47/05

    Parteiausschluss eines CDU-Mitglieds: Prüfungsmaßstab für die staatlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2020 - 19 W 22/20
    Selbst Strafentscheidungen können im Hinblick auf die zu gewährleistende Vereins- oder Parteiautonomie nur in gewissem Umfang überprüft werden (Otto, Kommentar zum Vereinsrecht in juristischer Praxis, 3. Auflage 2006, Rdnr. 38 ff.; Kammergericht Berlin vom 27.10.2006, 3 U 47/05; BGH II ZR 43/87 vom 19.10.1987; OLG Hamm vom 19.09.2001, 8 U 193/00 sowie BGH NJW 72, 1892; BGH NJW 95, 583 ff.; OLG Koblenz NJW-RR 2000, 1365; BGH NJW 90, 40 ff.).
  • OLG Frankfurt, 13.06.2013 - 26 SchH 6/13

    Zur Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung vor Entscheidung im Hauptverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2020 - 19 W 22/20
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es einer Partei grundsätzlich unbenommen ist, in einem Verfahren, für das in der Hauptsache ein Schiedsgericht zuständig ist, um einstweiligen Rechtsschutz vor einem staatlichen Gericht nachzusuchen (§ 1033 ZPO), und zwar im Allgemeinen selbst dann, wenn in einer Schiedsvereinbarung ausdrücklich die Möglichkeit vorgesehen ist, eine einstweilige Anordnung des Schiedsgerichts erlangen zu können, denn in einer solchen Regelung wird regelmäßig keine Vereinbarung zu sehen sein, mit der der Weg zu den staatlichen Gerichten auch für das Eilverfahren ausgeschlossen wäre (OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. Juni 2013 - 26 SchH 6/13 - juris m. w. N.).
  • BGH, 13.07.1972 - II ZR 55/70

    Zulässiger Ausschluss eines Verbandsmitglieds aus einem Taubenverein -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2020 - 19 W 22/20
    Selbst Strafentscheidungen können im Hinblick auf die zu gewährleistende Vereins- oder Parteiautonomie nur in gewissem Umfang überprüft werden (Otto, Kommentar zum Vereinsrecht in juristischer Praxis, 3. Auflage 2006, Rdnr. 38 ff.; Kammergericht Berlin vom 27.10.2006, 3 U 47/05; BGH II ZR 43/87 vom 19.10.1987; OLG Hamm vom 19.09.2001, 8 U 193/00 sowie BGH NJW 72, 1892; BGH NJW 95, 583 ff.; OLG Koblenz NJW-RR 2000, 1365; BGH NJW 90, 40 ff.).
  • LG München I, 23.06.2016 - 1 HKO 8126/16

    Zuständigkeit eines Schiedsgerichts im einstweiligen Rechtsschutz

  • OLG Koblenz, 17.06.1999 - 2 Sch 2/99

    Zulässigkeit des Antrags auf Aufhebung eines Schiedsspruchs

  • OLG Hamm, 19.09.2001 - 8 U 193/00

    Vereinsstrafe - Prüfung durch staatliche Gerichte - Tatsachenfeststellung -

  • OLG Frankfurt, 25.09.2019 - 11 W 4/19

    Kostentragungspflicht nach Streit um Zulassung eines Fußballvereins zum

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2002 - U (Kart) 9/02
  • RG, 27.02.1893 - VI 247/92

    Schiedsvertrag und Arrest.

  • LG München I, 30.09.2020 - 37 O 11770/20

    Bayerischer Fußball-Verband muss über Meldung von Türkgücü zur 1.

    Der Anspruch folgt aus dem auf dem Mitgliedschaftsverhältnis beruhenden Schuldverhältnis im Rahmen der Nominierung zu einem Wettbewerb in Verbindung mit § 19 Abs. 1 GWB (BGH Urteil vom 13.10.1995, II ZR 23/14, NZG 2015, 1282; OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 20.05.2020 - 19 W 22/20 SpuRt 2020, 196, 200. Eine solche Sonderverbindung besteht unmittelbar zwischen dem Verfügungskläger zu 2) und dem Verfügungsbeklagten zu 1) aufgrund der Vereinsmitgliedschaft.

    Der Verfügungsbeklagte zu 1) war gehalten und berechtigt, die Interessen aller Beteiligten, also auch der übrigen Mannschaften in der Amateurliga in der Sondersituation zu berücksichtigen und abzuwägen (OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 20.05.2020 19 W 22/20 SpuRt 2020, 196, 200).

  • OLG Köln, 10.06.2022 - 4 W 27/22

    Vorläufige Teilnahme an einer Leistungssportveranstaltung ohne

    Solche sind zwar häufig Gegenstand vertraglicher Rechtsbeziehungen im Sportrecht (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2016 - KZR 6/15 -, BGHZ 210, 292, Rn. 45ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Januar 2022 - VI-6 W 1/22 (Kart) -, juris, Rn. 43; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 19 W 22/20 -, juris, Rn. 20ff.), ohne dass die Antragstellerin sich dazu verhalten hätte, ob eine entsprechende Schiedsabrede zwischen den Parteien - etwa in Form der Unterwerfung unter eine Rechtsordnung des Antragsgegners - besteht oder nicht.

    Zu berücksichtigen ist indes darüber hinaus, dass der staatliche Rechtschutz im einstweiligen Verfügungsverfahren grundsätzlich parallel und unabhängig zum Schiedsverfahren verläuft (OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 19 W 22/20 -, juris, Rn. 23 mwN; OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Juli 2000 - 11 U (Kart) 36/00 -, juris, Rn. 28).

  • KG, 22.01.2021 - 7 U 1081/20

    Einstweilige Verfügung auf Wiederherstellung der Rechtsposition eines

    Ein derartiges, dem äußeren Anschein nach nachlässiges Verhalten des Verfügungsklägers in der nach seinen eigenen Angaben für ihn bis heute eilbedürftigen Angelegenheit ist danach zumindest geeignet, im einstweiligen Verfügungsverfahren die zum Regelungsgrund gehörende Dringlichkeit der Sache zu widerlegen (vgl. allgemein dazu OLG Hamm, Urteil vom 6. September 2010 - 5 U 38/10, BeckRS 2010, 29048; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. März 2014 - 5 SaGa 13/13, BeckRS 2014, 68610; unter dem Aspekt einer zu erwartenden zügigen Hauptsacheentscheidung s. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 19 W 22/20, SpuRt 2020, 196 [198]).
  • LG Mannheim, 09.12.2020 - 14 O 207/20

    Vereine scheitern mit Eilantrag: Regionalliga Südwest darf Spielbetrieb

    Insbesondere geht der Gesetzgeber auch bei einer wirksamen Schiedsvereinbarung grundsätzlich davon aus, dass die ordentlichen Gerichte - gegebenenfalls neben dem Schiedsgericht - für einstweiligen Rechtsschutz zuständig bleiben, § 1033 ZPO (vgl. BT-Drucks. 13/5274, S. 38 f.; vgl. zudem OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 20.05.2020, 19 W 22/20, SpuRt 2020, 196, 197 m. w. Nachw.).
  • LG München I, 11.06.2021 - 37 O 7725/21

    Verfügungsantrag eines Fußballvereins wegen Abstiegs nach Saisonabbruch

    Auch eine Prognoseentscheidung anhand rein mathematischer Kriterien unter Berücksichtigung der bisherigen Spielstärke der Mannschaften und mit Einsatz einer Software zur Wahrscheinlichkeitsberechnung anhand von Algorithmen wäre grundsätzlich möglich gewesen (vgl. auch OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 20.05.2020 - 19 W 22/20, SpuRT 2020, 196, 200; Fischinger/Orth/Thumm, COVID-19 und Sport, 1. Aufl. 2021, Teil 1 Rn. 31 ff.).

    Auch mag die gewählte Quotientenregelung, die auch den Abstieg zulässt, zum Teil kritisch gesehen werden (vgl. Fischinger/Orth/Thumm, COVID-19 und Sport, 1. Aufl. 2021, Teil 1 Rn. 36; Schmidt/Orth, COVID-19, Rechtsfragen zur Corona-Krise, 3. Aufl. 2021, § 11 Rn. 20 aber auch Rn. 10a; a.A. Ruttig, Niewiadomski, Anmerkung zu OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 20.05.2020 - 19 W 22/20, SpuRT 2020, 196, 201 f.) und bei anderen Landesverbänden so nicht angewandt werden.

  • OLG Hamm, 10.07.2023 - 8 U 95/22

    Pflichtwidrige Vereinsmaßnahme; Schadensersatz; gerichtliche Überprüfung von

    (b) Die obergerichtliche Rechtsprechung überträgt diese Grundsätze auf sonstige Vereinsmaßnahmen , die sich zu Lasten von Mitgliedern auswirken (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 18.07.2000, 11 U (Kart.) 36/00, SpuRt 2001, 28 [Nichterteilung einer Lizenz]; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 20.05.2020, 19 W 22/20, SpuRt 2020, 196 [Corona-bedingter Saisonabbruch]; OLG München, Beschluss vom 20.07.2021, 29 W 941/21 (Kart), NJOZ 2022, 532 [Abbruch einer Spielzeit]); OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2022, 6 W 1/22 [Kart] Rn. 46, GRUR-RS 2022, 3693 [Teilnahme an paralympischen Winterspielen]).
  • OLG Hamm, 26.10.2022 - 14 U 8/22

    Soziales Netzwerk; Kontosperrung; Zuständigkeitskonzentration; einstweilige

    Dabei genügt für sich allein grundsätzlich nicht einmal der - insbesondere aus zeitlichen Gründen - drohende Wegfall der Erfüllbarkeit des originären Leistungsanspruchs (OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. August 2001 - U (Kart) 20/01 -, Rn. 18, juris; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 19 W 22/20 -, Rn. 26, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21. Juli 2022 - 10 U 65/22 -, Rn. 70, juris).
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