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Rechtsprechung
   VG Berlin, 27.06.2008 - 19 A 319.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,35138
VG Berlin, 27.06.2008 - 19 A 319.02 (https://dejure.org/2008,35138)
VG Berlin, Entscheidung vom 27.06.2008 - 19 A 319.02 (https://dejure.org/2008,35138)
VG Berlin, Entscheidung vom 27. Juni 2008 - 19 A 319.02 (https://dejure.org/2008,35138)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 124
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Berlin, 27.06.2008 - 19 A 6.05

    Kostentragungspflicht für die im Rahmen des Abschiebungsverfahrens entstandenen …

    Rn. 17 Mit der am 6. August 2002 erhobenen, unter dem Aktenzeichen VG 19 A 319.02 geführten und zur gemeinsamen Verhandlung mit dem vorliegenden Verfahren verbundenen Untätigkeitsklage verfolgt der Kläger sein Wiedereinreise- und Aufenthaltsbegehren weiter.

    Rn. 19 Mit Schriftsatz vom 23. August 2002 bezog der Kläger die Aufhebung des Widerspruchsbescheides in die Klage VG 19 A 319.02 ein.

    Rn. 26 Wegen der Einzelheiten des Klägervortrags wird auf das zwischen den Beteiligten ergangene Urteil der Kammer vom heutigen Tage zum Verfahren VG 19 A 319.02 verwiesen.

    Rn. 33 Wegen der Einzelheiten des Beklagtenvortrags wird auf das Urteil der Kammer vom heutigen Tage zum Verfahren VG 19 A 319.02 verwiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird neben der Streitakte des vorliegenden Verfahrens auf die Streitakten der Verfahren VG 19 A 319.02 und VG 21 A 219.99 sowie auf die den Kläger betreffende Ausländerakte des Beklagten, die vorgelegen haben und Gegenstand der mündlichen Verhandlung und der Entscheidungsfindung gewesen sind, Bezug genommen.

    Rn. 44 Wegen der Begründung im Einzelnen wird auf das zwischen den Beteiligten ergangene Urteil vom heutigen Tage zum Verfahren VG 19 A 319.02 verwiesen.

  • VG Berlin, 25.06.2015 - 19 K 116.15

    Nachträgliche Befristung der Sperrwirkungen einer Abschiebung; kein Eintritt der …

    Einer Klärung der Frage nach dem Eintritt der Sperrwirkungen in einer Feststellungs- und einer Anfechtungsklage bedarf es nicht, weshalb angesichts der Subsidiaritätsregelung in § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO im Übrigen auch Zweifel bestehen könnten, ob eine Feststellungsklage hier überhaupt zulässig gewesen wäre (die Zulässigkeit in einem ähnlichen Fall bejahend, allerdings ohne nähere Begründung, VG Berlin, Urteil vom 12. November 2014 - VG 15 K 252.14 -, S. 3 d. Abdr.; ferner zuvor auch schon VG Berlin, Urteil vom 27. Juni 2008 - VG 19 A 319/02 -, NVwZ 2009, 124 ; vgl. in anderer Konstellation aber auch VG Berlin…, Urteil vom 13. Oktober 2014 - VG 11 K 68.14 -, juris Rn. 9: Unzulässigkeit einer Klage auf Feststellung, dass eine Ausweisung keine Sperrwirkung mehr entfaltet); Letzteres bedarf aufgrund der Klageänderung indes keiner Entscheidung mehr.

    Die Abschiebung war daher nicht geeignet, die Wirkungen des § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 AufenthG nach sich zu ziehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 8. Juli 2010 - OVG 3 S 26.10 -, juris Rn. 24;… VG Berlin, Urteile vom 12. November 2014, a.a.O., S. 3 f. d. Abdr., und vom 27. Juni 2008, a.a.O.; zu der vergleichbaren Rechtslage nach § 8 Abs. 2 AuslG auch schon BVerwG, Urteile vom 7. Dezember 2004 - BVerwG 1 C 14/04 -, NVwZ 2005, 704, und vom 16. Juli 2002 - BVerwG 1 C 8/02 -, NVwZ 2003, 217 ).

  • VG Berlin, 20.02.2018 - 32 K 394.17

    Anerkennung als Flüchtling

    Rn. 33 Unabhängig davon hat die Beklagte dem Kläger, ohne dass dieser fristgerecht darauf reagiert hätte, die gesamte Verfahrensakte einschließlich des Bescheides nebst Rechtsbehelfsbelehrung ausgedruckt und mit dem erforderlichen Bekanntgabewillen bereits unter dem 26. Oktober 2016 übersandt, so dass der Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung jedenfalls nach Erhalt dieser Akte als zugegangen gilt (vgl. § 8 des Verwaltungszustellungsgesetzes; zur Heilung der Zustellung durch Übersendung der Verfahrensakte im Asylverfahren VG Berlin, Urteil vom 27. Juni 2008 - 19 A 319.02 - juris Rdnr. 71 m.w.N.; sowie schon die Übersendung einer Bescheidablichtung als ausreichend erachtend: etwa BVerwG…, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 43.95 - BVerwGE 104, 301, 312 ff., juris Rdnr. 26 ff.; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 6. April 2017 - OVG 11 S 18.17 - juris Rdnr. 3).
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