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Rechtsprechung
   KG, 05.10.2016 - 19 AR 4/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,50163
KG, 05.10.2016 - 19 AR 4/16 (https://dejure.org/2016,50163)
KG, Entscheidung vom 05.10.2016 - 19 AR 4/16 (https://dejure.org/2016,50163)
KG, Entscheidung vom 05. Oktober 2016 - 19 AR 4/16 (https://dejure.org/2016,50163)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 57 Abs 8 FamGKG, § 3 Abs 2 Anl 1 Teil 2 Nr 1912 FamGKG
    Erinnerungsverfahren gegen den Ansatz von Gerichtskosten: Gebührenpflichtigkeit bei einer unzulässigen Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten einer mangels Erreichung des notwendigen Beschwerdewerts unzulässigen Beschwerde gegen den Kostenansatz

  • rechtsportal.de

    Kosten einer mangels Erreichung des notwendigen Beschwerdewerts unzulässigen Beschwerde gegen den Kostenansatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten einer mangels Erreichung des notwendigen Beschwerdewerts unzulässigen Beschwerde gegen den Kostenansatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • KG - 25 WF 7/16
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg - 157a F 9673/15
  • KG, 05.10.2016 - 19 AR 4/16
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • OLG Koblenz, 23.08.2012 - 5 W 466/12

    Gebührenfreiheit einer nicht statthaften GKG - Beschwerde

    Auszug aus KG, 05.10.2016 - 19 AR 4/16
    Rn. 4 Mit Rücksicht darauf, dass nur die statthaften Rechtsmittel gebührenrechtlich privilegiert seien und von Gesetzes wegen nicht vorgesehene unstatthafte Beschwerden Gebühren auslösen, wird zwar ganz überwiegend die Auffassung vertreten, dass die nach den Kostenverzeichnissen zum GKG und zum FamGKG für erfolglos bleibende Rechtsmittel vorgesehenen (Fest-)Gebühren angesetzt werden können, wenn die übergeordnete Instanz mit unstatthaften Rechtsmitteln befasst werde (BGH Beschluss vom 7. Oktober 2002 - IX ZB 303/02 - Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 42/07; Beschluss vom 6. Oktober 2009 - VI ZB 19/08; vgl. auch BFH, Beschluss vom 15. Februar 2008 - 2 B 64/07 - OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Februar 2004 - 5 W 108/04 - zu § 3 ZPO; Aufgabe mit Beschluss vom 23. August 2012 - 5 W 466/12 - OLG Celle, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 2 W 149/10 - zu § 5 f. BeratHiG; OLG Rostock, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 3 W 170/10 - zu § 63 Abs. 3 GKG; OLG Köln…, Beschluss vom 31. Mai 2013 - 17 W 34/13 - zu § 21 GKG, dort Rn. 8; alle zitiert nach Juris).

    Der Senat folgt dem gedanklichen Ansatz aber jedenfalls dann nicht, wenn - wie im Falle der Überprüfung des Kostenansatzes nach § 57 FamGKG - das eingelegte Rechtsmittel der Beschwerde das statthafte ist und die Kontrolle in der Sache lediglich an der Wertgrenze von 200, 01 EUR scheitert: Der Gesetzgeber wollte auf dem Gebiet des GKG und des FamGKG mit der Anordnung der Gebührenfreiheit verhindern, dass der Streit um Gerichtsgebühren weitere Gebühren oder Kostenerstattungsansprüche generiert: Es soll vermieden werden, dass sich aus Kostenverfahren neue Kostenverfahren ergeben (BGH…, Beschluss vom 17. Oktober 2002 a.a.O.; so auch OLG Koblenz, Beschluss vom 23. August 2012 - 5 W 466/12 - (juris) zur Gebührenfreiheit einer nicht statthaften GKG-Beschwerde).

  • BGH, 17.10.2002 - IX ZB 303/02

    Kosten der unstatthaften Beschwerde im Kostenansatzverfahren

    Auszug aus KG, 05.10.2016 - 19 AR 4/16
    Rn. 4 Mit Rücksicht darauf, dass nur die statthaften Rechtsmittel gebührenrechtlich privilegiert seien und von Gesetzes wegen nicht vorgesehene unstatthafte Beschwerden Gebühren auslösen, wird zwar ganz überwiegend die Auffassung vertreten, dass die nach den Kostenverzeichnissen zum GKG und zum FamGKG für erfolglos bleibende Rechtsmittel vorgesehenen (Fest-)Gebühren angesetzt werden können, wenn die übergeordnete Instanz mit unstatthaften Rechtsmitteln befasst werde (BGH Beschluss vom 7. Oktober 2002 - IX ZB 303/02 - Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 42/07; Beschluss vom 6. Oktober 2009 - VI ZB 19/08; vgl. auch BFH, Beschluss vom 15. Februar 2008 - 2 B 64/07 - OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Februar 2004 - 5 W 108/04 - zu § 3 ZPO; Aufgabe mit Beschluss vom 23. August 2012 - 5 W 466/12 - OLG Celle, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 2 W 149/10 - zu § 5 f. BeratHiG; OLG Rostock, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 3 W 170/10 - zu § 63 Abs. 3 GKG; OLG Köln…, Beschluss vom 31. Mai 2013 - 17 W 34/13 - zu § 21 GKG, dort Rn. 8; alle zitiert nach Juris).
  • BGH, 06.10.2009 - VI ZB 19/08

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde in Verfahren der Streitwertfestsetzung

    Auszug aus KG, 05.10.2016 - 19 AR 4/16
    Rn. 4 Mit Rücksicht darauf, dass nur die statthaften Rechtsmittel gebührenrechtlich privilegiert seien und von Gesetzes wegen nicht vorgesehene unstatthafte Beschwerden Gebühren auslösen, wird zwar ganz überwiegend die Auffassung vertreten, dass die nach den Kostenverzeichnissen zum GKG und zum FamGKG für erfolglos bleibende Rechtsmittel vorgesehenen (Fest-)Gebühren angesetzt werden können, wenn die übergeordnete Instanz mit unstatthaften Rechtsmitteln befasst werde (BGH Beschluss vom 7. Oktober 2002 - IX ZB 303/02 - Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 42/07; Beschluss vom 6. Oktober 2009 - VI ZB 19/08; vgl. auch BFH, Beschluss vom 15. Februar 2008 - 2 B 64/07 - OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Februar 2004 - 5 W 108/04 - zu § 3 ZPO; Aufgabe mit Beschluss vom 23. August 2012 - 5 W 466/12 - OLG Celle, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 2 W 149/10 - zu § 5 f. BeratHiG; OLG Rostock, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 3 W 170/10 - zu § 63 Abs. 3 GKG; OLG Köln…, Beschluss vom 31. Mai 2013 - 17 W 34/13 - zu § 21 GKG, dort Rn. 8; alle zitiert nach Juris).
  • OLG Celle, 08.06.2010 - 2 W 149/10

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung der Erinnerung …

    Auszug aus KG, 05.10.2016 - 19 AR 4/16
    Rn. 4 Mit Rücksicht darauf, dass nur die statthaften Rechtsmittel gebührenrechtlich privilegiert seien und von Gesetzes wegen nicht vorgesehene unstatthafte Beschwerden Gebühren auslösen, wird zwar ganz überwiegend die Auffassung vertreten, dass die nach den Kostenverzeichnissen zum GKG und zum FamGKG für erfolglos bleibende Rechtsmittel vorgesehenen (Fest-)Gebühren angesetzt werden können, wenn die übergeordnete Instanz mit unstatthaften Rechtsmitteln befasst werde (BGH Beschluss vom 7. Oktober 2002 - IX ZB 303/02 - Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 42/07; Beschluss vom 6. Oktober 2009 - VI ZB 19/08; vgl. auch BFH, Beschluss vom 15. Februar 2008 - 2 B 64/07 - OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Februar 2004 - 5 W 108/04 - zu § 3 ZPO; Aufgabe mit Beschluss vom 23. August 2012 - 5 W 466/12 - OLG Celle, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 2 W 149/10 - zu § 5 f. BeratHiG; OLG Rostock, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 3 W 170/10 - zu § 63 Abs. 3 GKG; OLG Köln…, Beschluss vom 31. Mai 2013 - 17 W 34/13 - zu § 21 GKG, dort Rn. 8; alle zitiert nach Juris).
  • BGH, 14.06.2007 - V ZB 42/07

    Statthaftigkeit eines Rechtsmittels betreffend die Streitwertfestsetzung und den …

    Auszug aus KG, 05.10.2016 - 19 AR 4/16
    Rn. 4 Mit Rücksicht darauf, dass nur die statthaften Rechtsmittel gebührenrechtlich privilegiert seien und von Gesetzes wegen nicht vorgesehene unstatthafte Beschwerden Gebühren auslösen, wird zwar ganz überwiegend die Auffassung vertreten, dass die nach den Kostenverzeichnissen zum GKG und zum FamGKG für erfolglos bleibende Rechtsmittel vorgesehenen (Fest-)Gebühren angesetzt werden können, wenn die übergeordnete Instanz mit unstatthaften Rechtsmitteln befasst werde (BGH Beschluss vom 7. Oktober 2002 - IX ZB 303/02 - Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 42/07; Beschluss vom 6. Oktober 2009 - VI ZB 19/08; vgl. auch BFH, Beschluss vom 15. Februar 2008 - 2 B 64/07 - OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Februar 2004 - 5 W 108/04 - zu § 3 ZPO; Aufgabe mit Beschluss vom 23. August 2012 - 5 W 466/12 - OLG Celle, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 2 W 149/10 - zu § 5 f. BeratHiG; OLG Rostock, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 3 W 170/10 - zu § 63 Abs. 3 GKG; OLG Köln…, Beschluss vom 31. Mai 2013 - 17 W 34/13 - zu § 21 GKG, dort Rn. 8; alle zitiert nach Juris).
  • OLG Koblenz, 10.02.2004 - 5 W 108/04

    Anfechtbarkeit der Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwerts mit der Beschwerde

    Auszug aus KG, 05.10.2016 - 19 AR 4/16
    Rn. 4 Mit Rücksicht darauf, dass nur die statthaften Rechtsmittel gebührenrechtlich privilegiert seien und von Gesetzes wegen nicht vorgesehene unstatthafte Beschwerden Gebühren auslösen, wird zwar ganz überwiegend die Auffassung vertreten, dass die nach den Kostenverzeichnissen zum GKG und zum FamGKG für erfolglos bleibende Rechtsmittel vorgesehenen (Fest-)Gebühren angesetzt werden können, wenn die übergeordnete Instanz mit unstatthaften Rechtsmitteln befasst werde (BGH Beschluss vom 7. Oktober 2002 - IX ZB 303/02 - Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 42/07; Beschluss vom 6. Oktober 2009 - VI ZB 19/08; vgl. auch BFH, Beschluss vom 15. Februar 2008 - 2 B 64/07 - OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Februar 2004 - 5 W 108/04 - zu § 3 ZPO; Aufgabe mit Beschluss vom 23. August 2012 - 5 W 466/12 - OLG Celle, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 2 W 149/10 - zu § 5 f. BeratHiG; OLG Rostock, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 3 W 170/10 - zu § 63 Abs. 3 GKG; OLG Köln…, Beschluss vom 31. Mai 2013 - 17 W 34/13 - zu § 21 GKG, dort Rn. 8; alle zitiert nach Juris).
  • OLG Rostock, 11.10.2010 - 3 W 170/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die vorläufige Wertfestsetzung

    Auszug aus KG, 05.10.2016 - 19 AR 4/16
    Rn. 4 Mit Rücksicht darauf, dass nur die statthaften Rechtsmittel gebührenrechtlich privilegiert seien und von Gesetzes wegen nicht vorgesehene unstatthafte Beschwerden Gebühren auslösen, wird zwar ganz überwiegend die Auffassung vertreten, dass die nach den Kostenverzeichnissen zum GKG und zum FamGKG für erfolglos bleibende Rechtsmittel vorgesehenen (Fest-)Gebühren angesetzt werden können, wenn die übergeordnete Instanz mit unstatthaften Rechtsmitteln befasst werde (BGH Beschluss vom 7. Oktober 2002 - IX ZB 303/02 - Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 42/07; Beschluss vom 6. Oktober 2009 - VI ZB 19/08; vgl. auch BFH, Beschluss vom 15. Februar 2008 - 2 B 64/07 - OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Februar 2004 - 5 W 108/04 - zu § 3 ZPO; Aufgabe mit Beschluss vom 23. August 2012 - 5 W 466/12 - OLG Celle, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 2 W 149/10 - zu § 5 f. BeratHiG; OLG Rostock, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 3 W 170/10 - zu § 63 Abs. 3 GKG; OLG Köln…, Beschluss vom 31. Mai 2013 - 17 W 34/13 - zu § 21 GKG, dort Rn. 8; alle zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 31.05.2013 - 17 W 34/13

    Entscheidung über die Niederschlagung der durch die Einlegung der Berufung bei …

    Auszug aus KG, 05.10.2016 - 19 AR 4/16
    Rn. 4 Mit Rücksicht darauf, dass nur die statthaften Rechtsmittel gebührenrechtlich privilegiert seien und von Gesetzes wegen nicht vorgesehene unstatthafte Beschwerden Gebühren auslösen, wird zwar ganz überwiegend die Auffassung vertreten, dass die nach den Kostenverzeichnissen zum GKG und zum FamGKG für erfolglos bleibende Rechtsmittel vorgesehenen (Fest-)Gebühren angesetzt werden können, wenn die übergeordnete Instanz mit unstatthaften Rechtsmitteln befasst werde (BGH Beschluss vom 7. Oktober 2002 - IX ZB 303/02 - Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 42/07; Beschluss vom 6. Oktober 2009 - VI ZB 19/08; vgl. auch BFH, Beschluss vom 15. Februar 2008 - 2 B 64/07 - OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Februar 2004 - 5 W 108/04 - zu § 3 ZPO; Aufgabe mit Beschluss vom 23. August 2012 - 5 W 466/12 - OLG Celle, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 2 W 149/10 - zu § 5 f. BeratHiG; OLG Rostock, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 3 W 170/10 - zu § 63 Abs. 3 GKG; OLG Köln, Beschluss vom 31. Mai 2013 - 17 W 34/13 - zu § 21 GKG, dort Rn. 8; alle zitiert nach Juris).
  • VG Magdeburg, 12.04.2007 - 2 B 64/07
    Auszug aus KG, 05.10.2016 - 19 AR 4/16
    Rn. 4 Mit Rücksicht darauf, dass nur die statthaften Rechtsmittel gebührenrechtlich privilegiert seien und von Gesetzes wegen nicht vorgesehene unstatthafte Beschwerden Gebühren auslösen, wird zwar ganz überwiegend die Auffassung vertreten, dass die nach den Kostenverzeichnissen zum GKG und zum FamGKG für erfolglos bleibende Rechtsmittel vorgesehenen (Fest-)Gebühren angesetzt werden können, wenn die übergeordnete Instanz mit unstatthaften Rechtsmitteln befasst werde (BGH Beschluss vom 7. Oktober 2002 - IX ZB 303/02 - Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 42/07; Beschluss vom 6. Oktober 2009 - VI ZB 19/08; vgl. auch BFH, Beschluss vom 15. Februar 2008 - 2 B 64/07 - OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Februar 2004 - 5 W 108/04 - zu § 3 ZPO; Aufgabe mit Beschluss vom 23. August 2012 - 5 W 466/12 - OLG Celle, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 2 W 149/10 - zu § 5 f. BeratHiG; OLG Rostock, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 3 W 170/10 - zu § 63 Abs. 3 GKG; OLG Köln…, Beschluss vom 31. Mai 2013 - 17 W 34/13 - zu § 21 GKG, dort Rn. 8; alle zitiert nach Juris).
  • OLG Dresden, 12.08.2024 - 4 W 483/24

    Streitwertbestimmung angesichts der Verweisung des Rechtsstreits an ein anderes …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats gilt die in § 68 Abs. 3 GKG angeordnete Gebührenfreiheit auch für unstatthafte Beschwerden (…Senat aaO; ebenso: KG Berlin, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 19 AR 4/16 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. August 2012 - 5 W 466/12 -, juris;… a.A. OLG Braunschweig aaO).
  • VGH Hessen, 25.08.2023 - 2 E 1867/22

    Gebührenfreiheit der Streitwertbeschwerde

    Die Gebührenfreiheit nach § 68 Abs. 3 Satz 1 GKG gilt auch für Beschwerdeverfahren, die nur deshalb unstatthaft sind, weil der Beschwerdewert des § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG nicht erreicht wird (ebenso OVG NRW…, Beschluss vom 30.11.2015 - 4 E 913/15 -, juris Rn. 3 ff. m. w. N.; zuletzt auch OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 11.01.2021 - 2 O 139/20 -, juris Rn. 5; KG Berlin, Beschluss vom 05.10.2016 - 19 AR 4/16 -, juris Rn. 5; im Ergebnis schon BVerwG…, Beschluss vom 18.02.2010 - 9 KSt 1/10 und 9 KSt 2/10 -, juris Rn. 3 und 6;… Laube, in: Dörndorfer/Wendtland/Gerlach/Diehn, Kostenrecht, 42 Ed. 01.07.2023, § 68 GKG Rn. 158; Schneider, NJW 2011, 2628, 2630; a. A. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 02.04.2014 - 7 OA 20/14 -, juris Rn. 11).
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